
Auch im Jahr 2022 gewährt der Freistaat Bayern seinen Kur- und Fremdenverkehrsorten im Land wie schon 2021 eine nachträgliche Zuweisung in Gesamthöhe von zehn Millionen Euro als Entschädigung für die im Vorjahr aufgrund der Pandemie entfallenen Einnahmen aus Kur- oder Fremdenverkehrsbeiträgen. In diesem Jahr wurde als entsprechender Anteil für die Marktgemeinde Bad Bocklet der Betrag von 23.877 Euro errechnet. "Dies ist etwa die Hälfte der 49 452 Euro, die wir 2021 bekommen haben", berichtete Rathaus-Geschäftsleiter und Geschäftsführer der Staatsbad & Touristik GmbH, Thomas Beck , dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. "Besser als nichts", kam prompt ein Kommentar aus dem Ratsgremium. Den großen Unterschied beider Beträge erklärte Beck damit, dass die Ausfälle an Übernachtungen in den Fremdenverkehrsorten Bayerns in der Saison 2021 wesentlich höher gewesen seien als in der Saison 2020. "Aber der Kuchen von zehn Millionen ist derselbe geblieben."
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