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Bad Bocklet
Warum das Staatsbad Bad Bocklet in 2022 weniger Entschädigung erhält
Zehn Millionen Euro stellt der Freistaat Bayern Kur- und Fremdenverkehrsorten 2022 als Ausgleich für die im Vorjahr aufgrund der Pandemie entfallenen Einnahmen bereit. Warum Bad Bocklet heuer weniger erhält als im Vorjahr.
Wegen der Pandemie  musste auch im vergangenen Jahr für viele der Urlaub ausfallen. Das war auch in Bad Bocklet spürbar. Unser Foto zeigt den leeren Kurpark.       -  Wegen der Pandemie  musste auch im vergangenen Jahr für viele der Urlaub ausfallen. Das war auch in Bad Bocklet spürbar. Unser Foto zeigt den leeren Kurpark.
Foto: Archivfoto:Samuel Becker | Wegen der Pandemie musste auch im vergangenen Jahr für viele der Urlaub ausfallen. Das war auch in Bad Bocklet spürbar. Unser Foto zeigt den leeren Kurpark.
Sigismund von Dobschütz
 |  aktualisiert: 19.08.2022 03:36 Uhr

Auch im Jahr 2022 gewährt der Freistaat Bayern seinen Kur- und Fremdenverkehrsorten im Land wie schon 2021 eine nachträgliche Zuweisung in Gesamthöhe von zehn Millionen Euro als Entschädigung für die im Vorjahr aufgrund der Pandemie entfallenen Einnahmen aus Kur- oder Fremdenverkehrsbeiträgen. In diesem Jahr wurde als entsprechender Anteil für die Marktgemeinde Bad Bocklet der Betrag von 23.877 Euro errechnet. "Dies ist etwa die Hälfte der 49 452 Euro, die wir 2021 bekommen haben", berichtete Rathaus-Geschäftsleiter und Geschäftsführer der Staatsbad & Touristik GmbH, Thomas Beck , dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. "Besser als nichts", kam prompt ein Kommentar aus dem Ratsgremium. Den großen Unterschied beider Beträge erklärte Beck damit, dass die Ausfälle an Übernachtungen in den Fremdenverkehrsorten Bayerns in der Saison 2021 wesentlich höher gewesen seien als in der Saison 2020. "Aber der Kuchen von zehn Millionen ist derselbe geblieben."

Die Zuweisungen an die bayerischen Kur- und Fremdenverkehrsorte werden pauschal auf der Grundlage von Einnahmen aus Fremdenverkehrsbeiträgen, Kurbeiträgen und dem Gemeindeanteil an der Kurtaxe der Staatsbäder ermittelt. Der aus diesem Förderprogramm dem Markt Bad Bocklet heuer zustehende Betrag von knapp 24.000 Euro wird wieder aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs gezahlt. Diese Zuwendungen werden den Gemeinden als allgemeine Deckungsmittel gewährt und sind deshalb grundsätzlich nicht zweckgebunden.

Da alle touristischen Aufgaben der Marktgemeinde allerdings bei der Staatsbad & Touristik GmbH gebündelt sind, musste der Gemeinderat der Weiterleitung diese der Gemeinde zustehenden und in deren Haushaltsplan zu berücksichtigenden Einnahmen an die Staatsbad GmbH zustimmen.

Der Haushaltsplan der Gemeinde hatte für 2022 allerdings unter dieser Position keine Einnahmen berücksichtigt, da bei der Haushaltsplanung nicht mit einer weiteren Zuwendung wie im Vorjahr gerechnet worden war. Entsprechend wurde auch der Haushaltsansatz für die Zurverfügungstellung dieser nicht zweckgebundenen Zuweisung an die Staatsbad GmbH ebenfalls auf Null gesetzt. Bei Weiterleitung dieses wider Erwarten nun doch vom Freistaat erhaltenen Geldes aus der Gemeindekasse an die Staatsbad GmbH handelt es sich um eine überplanmäßige Ausgabe, die der Gemeinderat zu genehmigen hatte.

Das Ratsgremium folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig, so dass nun der Betrag von 23.877 Euro an die Staatsbad & Touristik Bad Bocklet GmbH ausgezahlt wird. Damit kann die GmbH allerdings ihre im eigenen Wirtschaftsplan enthaltene Haushaltsstelle nur zu 53 Prozent decken. Denn dort sind vergleichbar zum Vorjahr noch Einnahmen von 45 000 Euro eingeplant.

 
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