
Für Cornelia Müller (Name von der Redaktion geändert) aus Bad Brückenau war es ein ganz unscheinbarer Vorgang. Eine Überweisung an die GEZ hatte nicht geklappt, also entschied sie sich, über die Homepage ein Lastschrift-Formular auszufüllen.
Der erste Treffer bei Google war www.dein-rundfunkbeitrag.de, der offensichtlich echte Änderungsformulare der GEZ anbot. „Was aber dann kam, war eine Rechnung für die Weiterleitung des Formulars an die GEZ“, erinnert sich Müller. Ersichtlich, dass es sich dabei um eine Fremdhomepage mit Servicegebühren handelte, sei es nicht gewesen. 40 Euro musste sie für diesen „Service“ bezahlen, der auf der Originalhomepage der GEZ nichts kostet.
Widerruf war nicht möglich
Auch ein sofortiger Widerruf funktionierte nicht, offenbar, weil ein Widerspruch von der Firma im Kleingedruckten ausgeschlossen wurde. Sie zahlte die Rechnung, denn für einen Rechtsanwalt hätte sie – wie sie sagt – weit mehr bezahlen müssen. „Der Streitwert war es mir dann doch nicht wert.“
Ähnlich geht es vielen Menschen, die sich deshalb bei der Verbraucherzentrale gemeldet haben. Genau wie Cornelia Müller. Wie eine Pressesprecherin der Verbraucherzentrale Bayern auf Nachfrage mitteilt: „Tatsächlich haben wir in letzter Zeit viele Beschwerden zur Änderung von GEZ-Daten“, heißt es in der Mail. Und weiter beschreibt sie das Vorgehen: Die Firmen stellten meist einen Service in Rechnung, für den man auf den offiziellen Seiten nichts zahlt.
Ähnliche Maschen im Internet von anderen Anbietern
Ähnliche Maschen gebe es laut Auskunft der Verbraucherzentrale mit einem vermeintlichen Nachsendeauftrag bei der Post, dem polizeilichen Führungszeugnis oder der Beantragung eines Grundbuchauszugs, weiß die Pressesprecherin der Verbraucherzentrale.
Im Falle von Cornelia Müller handelt es sich um eine Firma mit dem Sitz in Dubai. Gegen eine dieser Firmen geht der Bundesverband der Verbraucherzentrale derzeit mit einer Sammelklage vor, heißt es von der Pressestelle. „Auch hier geht es um Formulare der GEZ.“ Schätzungsweise 90.000 Menschen seien bislang laut Verbraucherzentrale daran beteiligt.
Kein eigenes Betrugsphänomen im Polizeisystem
Die Verbraucherzentrale warnt diesbezüglich: „Verbraucher sollten sehr vorsichtig sein und zunächst auf den offiziellen Seiten der Anbieter suchen, bevor sie eine vermeintliche Dienstleistung nutzen, die dann plötzlich kostenpflichtig ist.“
Auf Nachfrage bei der Polizei Unterfranken heißt es hingegen, dass die Betrugsmasche im Polizeisystem noch kein eigenes Phänomen darstelle: „Nach Recherchen in unseren Systemen konnte festgestellt werden, dass das von Ihnen angefragte Phänomen noch nicht eigens erfasst wird und somit nicht mit diesem Suchbegriff recherchierbar ist.“
Eine Detailauskunft habe jedoch das Ergebnis erbracht, dass dieses Phänomen in ganz Unterfranken im niedrigen einstelligen Bereich zur Anzeige gebracht wurde.
Weitere Tipps von der Verbraucherzentrale:
- Prüfen Sie immer das Impressum einer aufgerufenen Internetseite, um zu wissen, wer der Anbieter ist und wo dieser seinen Sitz hat.
- Schauen Sie in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um zu erfahren, welche Leistungen tatsächlich erbracht werden.
- Achten Sie bei den von Suchmaschinen angezeigten Suchergebnissen genau auf die Hinweise „Gesponsert“, „Anzeige“ oder „Werbung“.