
Die Stadt Bad Kissingen ist als Friedhofsträger dazu verpflichtet, die Grabsteine auf Standfestigkeit hin zu prüfen. Grund ist die Sicherheit der Besucher. Durch den meist häufigen Wechsel von Frosttagen und Tauwetter werden Grabsteine und ihre Verankerung im Fundament besonders beansprucht, so dass eine Lockerung gerade in dieser Jahreszeit möglich ist.
2050 Grabmäler auf neun Kissinger Friedhöfen
Deshalb musste sich Friedhofsverwalter Stefan Krieg auch diesmal wieder jedes der insgesamt 2050 Grabmäler auf den neun Friedhöfen der Stadt einzeln vornehmen. "Nach dem ersten Tag habe ich immer Muskelkater", musste der 47-Jährige wieder einmal feststellen.
Zwar ist die Kraftanstrengung bei kleinen Grabsteinen , die nur mit der Hand auf mögliche Lockerung geprüft werden, nicht so stark. Doch bei allen großen Grabmälern , die über 70 Zentimeter hoch sind, muss Krieg gemäß der seit 2010 geltenden Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft die Druckprobe mit einem Kipp-Tester durchführen, wozu bei jedem Stein etwas Muskelkraft erforderlich ist.
Standfestigkeit: Rüttelprobe reicht nicht mehr
Die Methode der Standfestigkeitsprüfung hat sich im Laufe der Jahre geändert: Reichte früher eine "Rüttelprobe" mit den Händen noch für alle Steine grundsätzlich aus, wird diese nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr als sachgerecht angesehen, da in manchen Fällen erst hierdurch Grabsteine gelockert wurden und es sogar zu Unfällen durch das Heranziehen an den Prüfenden kam.
Mit Unterstützung von Mitarbeiterin Carmen Goll presst Krieg deshalb zur Überprüfung der größeren Grabsteine seinen Kipp-Tester an die Oberkante des Grabsteins und löst einen Druck von 500 Newton aus, entsprechend 50 Kilogramm. Bei 970 Grabsteinen allein auf dem Parkfriedhof, für die beide etwa einen Tag brauchen, geht diese Arbeit in die Armmuskeln.
Grabeigentümer muss für Sicherheit sorgen
Ist der Maximaldruck des Kipp-Testers erreicht, hört man einen Signalton, womit die Standfestigkeit des Grabmals festgestellt ist. Sollte der Stein allerdings diesem Druck nicht standhalten, wird er rückseitig mit der roten Warnplakette "Achtung Unfallgefahr " markiert. Der Grabnutzungsberechtigte wird anschließend schriftlich über die mangelnde Standsicherheit informiert und um Abhilfe innerhalb eines Monats gebeten. Krieg: "Das ist bei etwa 50 Grabsteinen pro Jahr der Fall." Diese Aufforderung wird mit dem Hinweis verbunden, dass die Stadt als verantwortlicher Friedhofsträger, sollte der Berechtigte nicht fristgemäß dieser Aufforderung nachkommen, ihrerseits einen Steinmetz mit der Wiederherstellung der Standsicherheit beauftragen wird, deren Kosten der Grabeigentümer zu übernehmen hat.
Sollte sich bei der Prüfung sogar herausstellen, dass eine akute Umsturzgefahr des Grabmals besteht, muss das städtische Friedhofsamt sofort für dessen Sicherung sorgen. Wenn dies nicht möglich ist, wird der Grabstein umgelegt oder die Gefahrenstelle abgesperrt. "Aber das ist mir in meinen 23 Dienstjahren erst zweimal passiert", erinnert sich Krieg.
Alle Grabstellen und Grabsteine sind vom Friedhofsamt mit vollständigen Angaben und Foto im Softwareprogramm "Frieda" digital erfasst. Mängel werden mit Foto dokumentiert, um dem Grabnutzungsberechtigten darauf hinweisen oder ihm auf Nachfrage jederzeit Auskunft geben zu können.