Der Marktgemeinderat von Schondra hatte bei seiner letzten Sitzung so einiges auf der Tagesordnung: Haushalt, Forst, Kindergarten, Sportverein und auch einen Vorschlag der Katholischen Kirchenstiftung, der mehr Begegnungen im Ort schaffen könnte.
Weiter auf den Weg gebracht hat der Marktgemeinderat die Sanierung des Kindergartens St. Anna. So wurden die Sanitärarbeiten zu einem Bruttopreis von 75 000 Euro an die Firma Toni Zeier in Bad Brückenau und die Heizungs- und Lüftungsarbeiten zum Bruttopreis von 98 000 Euro an die Firma Wilhelm Schneider in Oberleichtersbach vergeben.
Start frei für neue Räume
Die DJK Schondra möchte nach Abriss des Sportheims am alten Sportplatz auf der bestehenden Bodenplatte neue sanitäre Anlagen und einen Geräteraum errichten. Obwohl Dirk Schaab (FWG Schönderling) die Notwendigkeit der Baumaßnahme in Frage stellte, stimmte das Gremium bei drei Gegenstimmen dem Antrag zu.
Nachdem das Ratsgremium den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Unterstandes für zwei Pferde von Stefanie Hüfner schon zweimal abgelehnt hatte, hat das Landratsamt jetzt das gemeindliche Einvernehmen ersetzt. In einem umfangreichen Schreiben wird erläutert, welche Auflagen bei einer Ausführung des Vorhabens zu beachten sind und warum die Vorbehalte der Gemeinde rechtlich nicht haltbar sind, so dass eine Ablehnung juristisch nicht gerechtfertigt ist. Aufgrund dieser Darlegungen war sich das Gremium darin einig, auf den nun noch möglichen Klageweg zu verzichten.
Gemeinde ist gefragt
Breit diskutiert wurde der Antrag der Katholischen Kirchenstiftung Schondra , die eine Nutzung des Pfarrheimes als Dorfgemeinschaftshaus vorschlägt. Begründet wird der Antrag mit einer fehlenden Begegnungsstätte für alle Ortsbürger und Räume für verschiedene Vereine und Gruppierungen in der Gemeinde. Mehrere Vorgespräche mit dem Amt für Ländliche Entwicklung, hätten gezeigt, dass für ein solches Vorhaben die politische Gemeinde federführend tätig werden müsse. Nachfragen gab es zum Umfang der notwendigen Sanierungsmaßnahmen und einem zukünftigen Nutzungsvertrag.
Wie Kirchenpfleger Klemens Markert nach Erteilung des Rederechtes ausführte, müsse zuerst eine gemeinsame Begehung stattfinden, um die verschiedenen Interessen in Einklang zu bringen. Erst dann sollte ein Architekt mit der Grobplanung und Kostenerfassung beauftragt werden. Während Beatrix Lieb (FWG Schönderling) vor den Folgekosten warnte und die in Aussicht gestellten Fördergelder als "süßes Gift" bezeichnete, wurde mit nur zwei Gegenstimmen beschlossen, in die Planungsphase 1 und 2 einzusteigen und die anfallenden Kosten zur Hälfte zu übernehmen. Im Anschluss daran werde entschieden, ob das Vorhaben realisiert werden könnte.
Einschlag im Gemeindewald
Verabschiedet wurde vom Ratsgremium der Jahresbetriebsplan für den Gemeindewald: Als Endnutzung ist der Einschlag von 655 Festmeter, als Altdurchforstung ist der Hieb von 820 Festmeter und als Jungdurchforstungen sind 155 Festmeter vorgesehen. In der Abteilung "Leitenschlag" ist als Nachbesserung die Pflanzung von 1000 Douglasien geplant. Auf Nachfrage von Roman Jörg ( CSU ) teilte Bürgermeister Bernold Martin mit, dass der Laubholzeinschlag derzeit eingestellt ist und stattdessen die "Borkenkäfer-Fichten" aufgearbeitet werden.
Nein wegen Landschaftsschutz
Der Bürgermeister informierte über eine Baumaßnahme in der Helmersbach: Den Antrag eines Landwirts auf Errichtung eines verfahrensfreien Viehunterstandes hat das Landratsamt aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes abgelehnt.
Außerdem teilte Bürgermeister Bernold Martin dem Gremium die Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zu "Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018" mit. Darin werden die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Marktes als günstig beurteilt. Die allgemeine Rücklage der Gemeinde Schondra beträgt zu Beginn des Jahres 2018 4,3 Millionen Euro. Der Rücklage sollen 2 Millionen Euro entnommen werden. Der Mindestbetrag von 32 647 Euro wird um ein Vielfaches überschritten.
Bei den kostendeckenden Einrichtungen wird auf den geringen Deckungsgrad von 20 Prozent für das Bestattungswesen verwiesen.