Bad Kissingen
Verwirrung um Revision im Fall Laudenbach
Das Urteil gegen Ex-OB Karl Heinz Laudenbach war gestern noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft trotz Absprache Rechtsmittel eingelegt hatte. Im Laufe des Tages ruderten die Ankläger dann aber zurück. Gegen Laudenbachs Bruder wurde Anklage erhoben.

Zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten hatte die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Würzburg den früheren Bad Kissinger Oberbürgermeister Karl Heinz Laudenbach (CSU/ parteilos) am 21. August verurteilt. Eigentlich sollte dieses Urteil mittlerweile rechtskräftig sein. Ist es jedoch nicht: Zur Überraschung von Laudenbachs Anwälten hat die Staatsanwaltschaft Würzburg Rechtsmittel eingelegt. Noch gestern gab es jedoch einen neuen Stand: "Die Staatsanwaltschaft hat die Revision inzwischen bereits wieder zurückgenommen", sagte deren Chef Dietrich Geuder.
Verzicht ist nicht mehr möglich
Die Revision sei "rein vorsorglich für den Fall eingelegt worden, dass der Angeklagte ebenfalls Revision einlegt", sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg. Seine Behörde habe nur "keine Überraschung erleben" wollen. Schließlich sei ein Verzicht auf Rechtsmittel nach Absprachen nicht mehr möglich: Früher wurde das von beiden Seiten direkt im Gerichtssaal erklärt. Wenn aber nur der Angeklagte Revision einlege, könne das Urteil nicht höher ausfallen. Wenn die Staatsanwaltschaft dagegen gleichzieht, könnte das Urteil in einer neuen Verhandlung auch höher ausfallen.
"Das Urteil ist nicht rechtskräftig", sagte gestern Vorsitzender Richter Michael Schaller, Pressesprecher des Landgerichts Würzburg, auf Nachfrage der Saale-Zeitung. Eigentlich handelte es sich nur um eine Routine-Anfrage der Redaktion, um den Fall Laudenbach abzuschließen. Auch für Schaller war die Revision überraschend, weil dem Urteil ja ein Deal vorausgegangen war: "Früher gab es bei einer solchen Verständigung eigentlich keine Rechtsmittel, aber das hat sich geändert", sagt auch Schaller.
Bei einer Revision wird das Verfahren auf mögliche Fehler überprüft. Dazu müsse zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden, die im Normalfall spätestens nach fünf Wochen, bei längeren Verfahren - wie im Fall Laudenbach mit zwölf Verhandlungstagen - nach sieben Wochen vorliegen muss. Nächster Schritt wäre eine Stellungnahme des Generalbundesanwaltes, entschieden würde über die Revision schließlich beim Bundesgerichtshof.
Ermittlungen dauern an
Überrascht waren auch Laudenbachs Anwälte von der Revision: Weder Michael Schulz, noch Norman Jacob wussten etwas davon, dass das Urteil nicht - wie üblich - eine Woche nach der Verkündung rechtskräftig wurde. Allerdings deuteten beide kurz nach unserer Anfrage und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft an, dass die Revision wieder zurückgenommen wird.
Abgeschlossen ist der Fall Laudenbach trotzdem nicht: "Die Ermittlungen dauern gegen vier Beschuldigte an", berichtet Geuder. Es seien weitere Ermittlungen erforderlich. Über die Staatsangehörigkeit der Beschuldigten macht er keine Angaben. Nur in einem Fall wird er konkret: "Gegen den Bruder des Angeklagten Karl Heinz Laudenbach wurde Anklage wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zum Amtsgericht Würzburg erhoben."
Das Landgericht Würzburg hatte Laudenbach am 21. August schuldig gesprochen, fast 700.000 Euro Steuern hinterzogen und für die Vermittlung von "Fürstenhof" und "Schweizerhaus" an russische Investoren zu Unrecht eine Provision von 434.000 Euro kassiert zu haben.
Nach zwölf Verhandlungstagen hatte der Ex-OB über seine Anwälte ein Geständnis abgelegt. Gericht, Anklage und Verteidigung hatten sich zuvor hinter verschlossenen Türen auf eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren geeinigt. Laudenbach hatte demnach in seiner Funktion als OB den Grundstücksverkauf vermittelt und dafür eine Provision kassiert. Das Geld floss 2008, wenige Wochen nach dem Ausscheiden Laudenbachs aus dem Amt als OB, in vier Tranchen von einer zyprischen Bank eines Unternehmens in Belize auf Konten von Laudenbach und seinem Bruder in Deutschland und Österreich und wurde unverzüglich abgehoben.
Verzicht ist nicht mehr möglich
Die Revision sei "rein vorsorglich für den Fall eingelegt worden, dass der Angeklagte ebenfalls Revision einlegt", sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg. Seine Behörde habe nur "keine Überraschung erleben" wollen. Schließlich sei ein Verzicht auf Rechtsmittel nach Absprachen nicht mehr möglich: Früher wurde das von beiden Seiten direkt im Gerichtssaal erklärt. Wenn aber nur der Angeklagte Revision einlege, könne das Urteil nicht höher ausfallen. Wenn die Staatsanwaltschaft dagegen gleichzieht, könnte das Urteil in einer neuen Verhandlung auch höher ausfallen.
"Das Urteil ist nicht rechtskräftig", sagte gestern Vorsitzender Richter Michael Schaller, Pressesprecher des Landgerichts Würzburg, auf Nachfrage der Saale-Zeitung. Eigentlich handelte es sich nur um eine Routine-Anfrage der Redaktion, um den Fall Laudenbach abzuschließen. Auch für Schaller war die Revision überraschend, weil dem Urteil ja ein Deal vorausgegangen war: "Früher gab es bei einer solchen Verständigung eigentlich keine Rechtsmittel, aber das hat sich geändert", sagt auch Schaller.
Bei einer Revision wird das Verfahren auf mögliche Fehler überprüft. Dazu müsse zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden, die im Normalfall spätestens nach fünf Wochen, bei längeren Verfahren - wie im Fall Laudenbach mit zwölf Verhandlungstagen - nach sieben Wochen vorliegen muss. Nächster Schritt wäre eine Stellungnahme des Generalbundesanwaltes, entschieden würde über die Revision schließlich beim Bundesgerichtshof.
Ermittlungen dauern an
Überrascht waren auch Laudenbachs Anwälte von der Revision: Weder Michael Schulz, noch Norman Jacob wussten etwas davon, dass das Urteil nicht - wie üblich - eine Woche nach der Verkündung rechtskräftig wurde. Allerdings deuteten beide kurz nach unserer Anfrage und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft an, dass die Revision wieder zurückgenommen wird.
Abgeschlossen ist der Fall Laudenbach trotzdem nicht: "Die Ermittlungen dauern gegen vier Beschuldigte an", berichtet Geuder. Es seien weitere Ermittlungen erforderlich. Über die Staatsangehörigkeit der Beschuldigten macht er keine Angaben. Nur in einem Fall wird er konkret: "Gegen den Bruder des Angeklagten Karl Heinz Laudenbach wurde Anklage wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zum Amtsgericht Würzburg erhoben."
Das Landgericht Würzburg hatte Laudenbach am 21. August schuldig gesprochen, fast 700.000 Euro Steuern hinterzogen und für die Vermittlung von "Fürstenhof" und "Schweizerhaus" an russische Investoren zu Unrecht eine Provision von 434.000 Euro kassiert zu haben.
Nach zwölf Verhandlungstagen hatte der Ex-OB über seine Anwälte ein Geständnis abgelegt. Gericht, Anklage und Verteidigung hatten sich zuvor hinter verschlossenen Türen auf eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren geeinigt. Laudenbach hatte demnach in seiner Funktion als OB den Grundstücksverkauf vermittelt und dafür eine Provision kassiert. Das Geld floss 2008, wenige Wochen nach dem Ausscheiden Laudenbachs aus dem Amt als OB, in vier Tranchen von einer zyprischen Bank eines Unternehmens in Belize auf Konten von Laudenbach und seinem Bruder in Deutschland und Österreich und wurde unverzüglich abgehoben.
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