zurück
Hammelburg
Verwaltungsgericht bremst Bürgerhaus in Hammelburg aus
Das Verwaltungsgericht hat dem Landratsamt zu verstehen gegeben, dass die Baugenehmigung keinen Bestand haben wird. Laut Hammelburger Bürgermeister reicht "eine kleine Anpassung im betrieblichen Ablauf". Mit Kommentar.
Nach jahrelanger Planung, Bürgerentscheid und Umplanung gibt es ein neues Kapitel beim Umbau des ehemaligen Kaufhauses zum Bürgerhaus: Ein Gericht hat die Vorbereitungen gestoppt. Foto: Ralf Ruppert       -  Nach jahrelanger Planung, Bürgerentscheid und Umplanung gibt es ein neues Kapitel beim Umbau des ehemaligen Kaufhauses zum Bürgerhaus: Ein Gericht hat die Vorbereitungen gestoppt. Foto: Ralf Ruppert
| Nach jahrelanger Planung, Bürgerentscheid und Umplanung gibt es ein neues Kapitel beim Umbau des ehemaligen Kaufhauses zum Bürgerhaus: Ein Gericht hat die Vorbereitungen gestoppt. Foto: Ralf Ruppert
Ralf Ruppert
 |  aktualisiert: 17.08.2022 16:25 Uhr

Der Bescheid umfasst nur wenige Zeilen, die Begründung dagegen mehr als 20 Seiten: Das Verwaltungsgericht Würzburg hat bereits Anfang Juli den Bau des Bürgerhauses gestoppt. Damit ist das Eilverfahren der Nachbar-Familie Schilling erfolgreich. Bei Sieglinde und Heribert Schilling (beide 84) überwiegt jedoch nicht die Freude über den Erfolg, sondern der Ärger über die Stadt : "Wir wollten, dass die Stadt auf uns zugeht", betont Sieglinde Schilling.

"Niemand hat mit uns gesprochen", fasst Heribert Schilling die Reaktion der Stadt auf die Klage gegen die Baugenehmigung zusammen. Dabei gehe es dem Ehepaar gar nicht um eine Total-Verweigerung: "Wir wollen das Bürgerhaus ja nicht verhindern", betonen sie, obwohl sie befürchten, dass die Kosten angesichts des "Fast-Total-Abrisses" des ehemaligen Kaufhauses bis auf zehn Millionen Euro steigen. Ihr Haupt-Kritikpunkt bleibe der Zugang ins Schillingsgässchen direkt unter ihrem Schlafzimmer. Aber auch die Fenster in Richtung der Wohnungen und die höhere Dach-Traufe kritisieren sie.

CBB-Stadtrat Reimar Glückler hat die Entscheidung des Gerichts in der Sitzung des Ferienausschusses in dieser Woche angesprochen. "Der Bescheid ist bereits Anfang Juli ergangen, aber wir erfahren davon nichts", übte Glückler heftige Kritik. Bürgermeister Armin Warmuth ( CSU ) gestand dem Stadtrat zu, dass die Information schneller hätte weitergeleitet werden kön nen. CSU-Stadtrat Arnold Eiben spielte die Bedeutung des Bescheids herunter: "Das heißt nur, dass die Baugenehmigung bis zur Entscheidung nicht vollzogen werden kann."

Tatsächlich ging es im Eilverfahren formal lediglich um die Folgen der Klage. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts lautet: "Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller vom 22. Mai 2020 gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes Bad Kissingen vom 24. April ... wird angeordnet." Allerdings heißt es in der Begründung: Die Erfolgsaussichten der Klage in der Hauptsache seien nicht offen, "sondern die Klage wird nach summarischer Prüfung vielmehr Erfolg haben". Die Baugenehmigung des Landratsamtes stelle nicht sicher, dass die Nachbarn "vor unzumutbaren Immissionen durch Raucherlärm geschützt sind".

Einfache Lösung möglich?

In der Sitzung des Ferienausschusses deutete Bürgermeister Warmuth eine schnelle Lösung an: "Wir müssen eine kleine Anpassung vornehmen, nicht an den Plänen, sondern im betrieblichen Ablauf", sagt er, und: "Wir gehen davon aus, dass der Baubeginn nicht gefährdet ist." Auf Nachfrage stellte Warmuth jedoch klar, dass sämtliche Vorarbeiten etwa für Ausschreibungen gestoppt wurden: "Wir machen nichts, was den juristischen Vorgaben widerspricht." Dazu, wie es jetzt genau weitergehen soll und wie eine Lösung aussehen könnte, nimmt Warmuth mit Hinweis auf das "schwebende Verfahren" keine Stellung. Nur soviel: "Wir suchen nach Lösungsmöglichkeiten."

"Es hat in vielen Punkten geklappt, aber in einem Punkt muss nachgebessert werden", fasst Thomas Schoenwald, Leiter der Abteilung "Bauen und Umwelt" am Landratsamt, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zusammen. Wichtig sei, dass das Vorhaben Bürgerhaus grundsätzlich möglich sei, auch gegen die Höhe des Gebäudes gebe es keine Einwände. Auf Probleme mit der Tür zur Gasse habe das Landratsamt die Stadt im Vorfeld bereits hingewiesen, aber: "Wir dürfen dem Bauherrn nicht reinreden, wie es sein soll, wir entscheiden nur, ob es so geht."

Tür muss ab 22 Uhr zu bleiben

"Uns wurde gesagt, dass die Stadt den Besucherverkehr auf dem kürzesten Weg hinaus leiten will", berichtet Schoenwald. Deshalb hatte das Landratsamt in der Baugenehmigung angeordnet, dass im Schillingsgässchen nichts angebracht werden darf, was Raucher zum Verweilen dort anregt. Das ging dem Gericht nicht weit genug: "Diese Tür darf zwischen 22 und 6 Uhr nicht genutzt werden", stellt Schoenwald nun klar, und: "Inwieweit man die Tür tagsüber braucht, muss die Stadt entscheiden." Das Landratsamt, das die Gerichtskosten für das Eilverfahren zahlen muss, will nun Kontakt mit der Familie Schilling aufnehmen, kündigte Schoenwald an.

Wettbewerb Nach Widerständen im Stadtrat lobte der Ferienausschuss des Gremiums im August 2016 einen Architekten-Wettbewerb für das ehemalige Kaufhaus aus. Im Mai 2017 wurde der Entwurf des Büros Raum3 Massari und Partner in Zusammenarbeit mit dem Büro SRAP Sedlak Rissland Architekten Partnerschaft zum Sieger gekürt.

Konzept Das Bürgerhaus soll Stadt-Bibliothek, Tourist-Info, Volkshochschule, Sitzungssaal und Büros für die Verwaltung beherbergen. Nach der Fertigstellung wird die Stadt die bisher angemieteten Räume im Roten Schloss für das neue Naturerlebniszentrum frei machen.

Widerstand Nach dem Beschluss des Stadtrates im Mai 2018, das 7,2 Millionen Euro teure Bürgerhaus zu bauen, gab es ein Bürgerbegehren . Im Oktober 2018 war der Bürgerentscheid erfolgreich, der eine kostengünstigere Planung forderte. Deshalb wurde Anfang 2019 ein neuer Plan beschlossen.

Dazu ein Kommentar von Redakteur Ralf Ruppert:

Als Außenstehender hält man sich bei Nachbarschaftsstreitigkeiten besser raus: Die Gräben sind meistens tief, die Zerwürfnisse reichen weit in die Vergangenheit zurück, die Fronten sind verhärtet. Wenn es aber um ein öffentliches Bau-Vorhaben und sogar das mehr als sieben Millionen Euro teure Prestige-Objekt einer Stadt geht, ist der Fall automatisch öffentlich. Also darf sich auch jeder fragen, was um alles in der Welt die Planer geritten hat, einen Ausgang des geplanten Bürgerhauses in das schmale "Schillingsgässchen" zu legen. Die zum Teil nur gut zwei Meter breite Gasse hat keinen eigenen Straßennamen, in der Basiskarte des bayerischen Geo-Portals "Bayernatlas" wird sie nicht mal als Straße dargestellt.

Das Bürgerhaus hat drei offene Seiten: Zum Marktplatz hin sind die gegenüberliegenden Gebäude 50 Meter entfernt, nach Westen und Süden hin grenzen Rathaus und Verwaltungsgebäude der Stadt an. Beste Voraussetzungen also, um Besucher und Mitarbeiter ins und aus dem Gebäude zu leiten. Was also zwingt die Stadt dazu, in einem Gebäude, das im Mittel gerade einmal 13 Meter breit ist, trotzdem einen Zugang nach Osten ins Gässchen mit etlichen Wohnungen zu leiten? Leider gibt es auf diese relativ einfache Frage keine Antwort aus dem Rathaus. Nur Schweigen. Auch den Nachbarn gegenüber. Dabei wohnen die in Sichtweite. Eigentlich sollte man erst einmal miteinander reden, bevor man Geld für Rechtsanwälte ausgibt. Das Landratsamt tut deshalb gut daran, nun das Gespräch zu suchen: Wenn die Stadt schon nicht über ihren Schatten springen kann, sollte wenigstens die Genehmigungsbehörde versuchen, Brücken zu bauen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Hammelburg
Armin Warmuth
Bau
Bauherren
Bürgerbegehren
Bürgerentscheide
CSU
Ehepartner
Kommunalpolitik
Mitarbeiter und Personal
Prozeßkosten
Reimar Glückler
Stadträte und Gemeinderäte
Städte
Verwaltungsgericht Würzburg
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top