Die Verwaltung für das Gewerbegebiet A71 wechselt vollständig zur Gemeinde Oerlenbach . Das entschied der Zweckverbandsrat in seiner jüngsten Sitzung. Die Gründe für den Wandel sind vielschichtig; die Initiative, so Oerlenbachs Bürgermeister Nico Rogge , kam aus Poppenhausen.
Damit bleibt der Rathauschef von Oerlenbach stets an der Spitze des Zweckverbandes, die finanziellen Zuständigkeiten wechseln in die Kämmerei der Großgemeinde aus dem Landkreis Bad Kissingen. Die notwendigen Beschlüsse fielen ohne Gegenstimme.
Alle Beschlüsse einstimmig getroffen
15 einzelne Beschlüsse fällte das sechsköpfige Gremium des Zweckverbands – alle einstimmig – über die Einwendungen zur aktuellen öffentlichen Auslegung für den dritten Bauabschnitt. Gemeinden, Behörden und Träger öffentlicher Belange hatte ihre Anmerkungen und Verbesserungsforderungen formuliert, Larissa Wegner von der Planungsschmiede Braun (Würzburg) verlas die entsprechenden Abschnitte aus dem Bebauungsplan, zeigte die Kritikpunkte auf und formulierte die Stellungnahme des Zweckverbandes.
Einige der Zusendungen entsprachen den „üblichen, aus dem jeweiligen Sachgebieten erwartbaren Kommentaren“, die Untere Naturschutzbehörde sandte eine lange Liste ein; der Disput über die Verkehrsführung scheint noch nicht beendet. Obwohl ein Gutachten vorliegt, das der Einfahrts-Kreuzung attestiert, auch den zusätzlichen Verkehr, den man vom neuen, dritten Bauabschnitt erwartet, aufzufangen, gibt es wohl vom Staatlichen Bauamt Schweinfurt Bedenken. Die Alternative wäre ein Kreisverkehr, wie ihn sich viele seit Jahren wünschen.
Neu: Vorschriften für die Beleuchtung
Neu im Bebauungsplan, das führte Larissa Wegner extra an, sind Vorschriften für die Beleuchtung. Hier geht es um möglichst wenig Lichtverschmutzung, die von den künftigen Firmen ausgehen darf. Auch „Betriebsleiter-Wohnungen“ dürfen im neuen Bauabschnitt nicht entstehen, das war – wie bei den Vorgaben für die Lichtemission – bisher anders geregelt. Und mindestens zehn Prozent der Betriebsflächen sollen von PV-Anlagen bedeckt sein. All dies und weitere Vorgaben gelten nicht für die beiden existierenden Bauabschnitte – die Firmen besitzen eine Art „Bestandsschutz“.
Die jetzt vorgelegten Formulierungen sind von juristischer Seite geprüft, sollten also „wasserdicht“ sein. In drei zusätzlichen Abstimmungen billigte das Gremium die aktuelle Form des Bebauungsplanes und die notwendigen Abwägungen.
Hoffen auf einvernehmliche Lösung
Man setzt auf eine einvernehmliche Lösung rund um das Verkehrsgutachten und die „Kreuzungs-/Kreisverkehrs-Lösung“. Zudem entschied sich das Gremium für eine weitere Benachrichtigung und Nachfrage an die beteiligten Stellen – jetzt allerdings in einem beschleunigten Verfahren.
Gute Nachrichten hatte Oerlenbachs Bürgermeister Nico Rogge , der die Versammlung leitete, noch abschließend parat: Die Vollsperrung ist aufgehoben, der Fahrradweg zum Gewerbepark nutzbar.