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Kalbach
Verurteilung ist jetzt rechtskräftig
Gericht Kalbachs Ex-Bürgermeister muss wegen Veruntreuung von 34.000 Euro vom Konto eines Rentners, dessen Betreuer er war, in Haft. Das hat jetzt das Oberlandesgericht entschieden.
Der frühere Kalbacher Bürgermeister Florian Hölzer (rechts, mit Anwalt Rudolf Karras), hier nach seiner Verurteilung im November 2022 durch das Landgericht Fulda, muss in Haft.       -  Der frühere Kalbacher Bürgermeister Florian Hölzer (rechts, mit Anwalt Rudolf Karras), hier nach seiner Verurteilung im November 2022 durch das Landgericht Fulda, muss in Haft.
Foto: ArchivVolker Nies | Der frühere Kalbacher Bürgermeister Florian Hölzer (rechts, mit Anwalt Rudolf Karras), hier nach seiner Verurteilung im November 2022 durch das Landgericht Fulda, muss in Haft.
Redaktion
 |  aktualisiert: 20.01.2024 01:05 Uhr

Der frühere Kalbacher Bürgermeister Florian Hölzer (44) muss in Haft. Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil des Landgerichts Fulda. Dieses hatte Hölzer zu zwei Jahren und drei Monaten Haft wegen der Veruntreuung von 34.000 Euro vom Konto eines Rentners verurteilt. Wann Hölzer die Haftstrafe antreten muss, ist noch offen, berichtet Sarah Beier, stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Fulda. Sie erklärte: „Sobald uns die Akten, die zuletzt beim Oberlandesgericht vorlagen, wieder vorliegen, werden diese der zuständigen Rechtspflegerin zur Einleitung der Strafvollstreckung vorgelegt. Verurteilte, die bislang noch auf freiem Fuß waren, werden sodann zum Haftantritt unter Fristsetzung geladen. Eine konkrete Frist, in der die Haft angetreten werden muss, gibt es in der Regel aber nicht.“

Revision zurückgewiesen

Der Haftantritt ist die direkte Folge der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt . Dieses hatte mit Beschluss vom 29. Juni die Revision als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen (Aktenzeichen 7 ORs 8/23). Die Nachprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, entschieden die Richter in Frankfurt. Zuvor hatte bereits die Generalstaatsanwalt dafür geworben, die Revision zu verwerfen. In einem Revisionsverfahren wird das Urteil ohne erneute Beweisaufnahme allein auf Rechtsfehler überprüft.

Die Berufungskammer des Landgerichts war nach der Hauptverhandlung davon überzeugt, dass Hölzer im Jahr 2020 unter Missbrauch einer ihm privat eingeräumten Generalvollmacht insgesamt 34.000 Euro von einem Bankkonto eines zur Tatzeit bereits an Demenz erkrankten Mannes abgehoben und für eigene Zwecke verwendet hatte. Da der Angeklagte sich hierdurch eine zusätzliche Einkommensquelle von einiger Dauer erschlossen und sein Einkommen aufgebessert hatte, ging die Berufungskammer des Landgerichts jeweils von einem gewerbsmäßigen Handeln und damit in allen 34 Fällen einer Untreue im besonders schweren Fall aus. Zudem wurde der Angeklagte dazu verurteilt, die vereinnahmten 34.000 Euro plus Zinsen an die Erbin des zwischenzeitlich verstorbenen Opfers zurückzuzahlen.

Geld ist nie wieder aufgetaucht

In erster Instanz war Hölzer bereits im Februar 2022 vom Amtsgericht Fulda wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, in seiner Rolle als Betreuer eines 90-jährigen demenzkranken Mannes, von Januar bis Juni 2020 insgesamt 34.000 Euro veruntreut zu haben, die er zuvor in der Sparkassenfiliale in Petersberg abgehoben hatte. Hölzer hatte stets beteuert, dies im Auftrag des mittlerweile verstorbenen Mannes getan und ihm das Geld – das nie wieder auftauchte – übergeben zu haben. Das Amtsgericht sah es seinerzeit zwar nicht als erwiesen an, dass der Angeklagte das Geld in die eigene Tasche gesteckt hatte. Jedoch habe Hölzer durch die ominösen Geldtransfers seine Pflichten als dessen Betreuer verletzt.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts ging Hölzer in Berufung. Dass das Landgericht das Strafmaß dann deutlich anhob, lag vor allem daran, dass es davon überzeugt war, dass Hölzer das Geld für eigene Zwecke verwendet hat. Damit wurde aus der Untreue eine schwere, gewerbsmäßige Untreue. Hölzer hatte erzählt, wegen Corona habe er das Geld gestückelt und in Papiertüten verpackt am Empfang des Heims abgegeben, in dem der Mann lebte. Daraufhin habe ihm der bei jeder Übergabe ein Zeichen am Fenster gegeben, dass er die Sendung erhalten habe. Was dann mit dem Geld passiert sei, wisse er nicht, hatte Hölzer beteuert. Das Personal des Heims hatte vor Gericht jedoch ausgesagt, nichts von solchen Übergaben mitbekommen zu haben.

Das Landgericht warf dem Ex-Bürgermeister vor, er habe immer nur das eingeräumt, was ohnehin nicht mehr zu leugnen war. Dabei habe der Angeklagte dem Gericht immer wieder neue Versionen der Ereignisse und immer neue Erklärungen präsentiert. Mit dem Strafmaß von zwei Jahren und drei Monaten ging die Kammer über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte ein Jahr und neun Monate auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung forderte Freispruch.

Vollstreckungsplan

In welcher Haftanstalt Hölzer die Strafe antreten muss, richtet sich nach dem Vollstreckungsplan des Landes. Das erklärt Sarah Beier, stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Fulda, auf Anfrage. Im Vollstreckungsplan wird für jeden Beschuldigten oder Verurteilten die jeweils örtlich und sachlich zuständige Vollzugseinrichtung des Landes festgelegt. Dieser Plan sieht für verurteilte Männer, die erstmals ins Gefängnis müssen und eine Strafe bis 36 Monaten verbüßen müssen, in der Regel die Verbüßung in der Haftanstalt in Hünfeld vor.

 
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