Der Verein "Zum Schutz der Luft, Gesundheit und Umwelt", der im 1995 - also vor 24 Jahren - als Bürgerinitiative gegründet wurde, ist bereits am 13. Februar 2017 aufgelöst worden - jetzt wurde das übrige Vereinsvermögen für gute Zwecke gespendet . Zu Liquidatoren waren Vereinsvorsitzender Klaus Görlinger und Harald Bötsch bestimmt worden. "Sinn und Zweck des Vereins ist erfüllt", sagte Harald Bötsch , der einen kurzen Rückblick gab.
Das oberste Ziel der Bürgerinitiative (BI) war damals die Rücknahme der Betriebsgenehmigung für die offene Biokompostieranlage gewesen. Dieses Ziel war durch die Vertragsrücknahme des Landratsamtes in Absprache mit den Betreibern erreicht worden. Nach notarieller Abwicklung des Vereins wurde nun das Restvermögen aus den Mitgliedsbeiträgen in Höhe von 2710 Euro von den Liquitatoren satzungsgemäß nach den Wohnorten der 165 Teilnehmer prozentual aufgeteilt und der Verein endgültig aufgelöst. Danach erhielt der Kindergarten Haard und die Haarder Kirchenverwaltung jeweils 1250 Euro, und der Kindergarten Reichenbach 210 Euro.
Im Jahr 1992 erfolgte die Ausschreibung des Landratsamtes Bad Kissingen zum Bau einer offenen Biomüll-Kompostieranlage für den Landkreis Bad Kissingen. Nach Prüfung der abgegebenen Bewerbungen erhielten damals die Landwirte "Arge, Mahlmeister/Greubel" den Zuschlag. Das damalige Gemeinderatsmitglied Berthold Hehn (UWH) protestierte gegen das Projekt, weil die Anlage nahe der Gemarkungsgrenze Haard errichtet werden sollte. Er begründete seinen Widerspruch mit möglicher Geruchsbelästigung einer offenen Kompostierung.
Die Geruchsbelästigung war dann prompt viel größer, als zunächst angenommen. Der pestilenzartige Gestank im Altortskern von Haard war zeitweise unerträglich. Die Anlagenbetreiber waren erheblichen, persönlichen Anfeindungen durch die aufgebrachten Bürger ausgesetzt.
Gase drückten ins Tal
Die offene Kompostieranlage liegt auf einer Anhöhe der Gemarkung Münnerstadt/Burghausen über Haard . Der damalige Landrat Herbert Neder versprach eine fachmännische Überwachung, nach der den Betreibern zunächst eine vorschriftsmäßige Kompostierung bescheinigt wurde. Erst bei der Erstellung eines Kleinklimatischen Gutachtens stellte sich heraus, dass die warmen Gase in höhere Luftschichten aufsteigen, sich abkühlen, dabei erkalten und in Form einer Unterschichtung ins Tal drücken. Das war vor allem am Abend so, wenn sich die Sonneneinstrahlung reduzierte.
Das Landratsamt stellte daraufhin fest, dass der Standort für eine offene Biokompostieranlage ungeeignet ist und sprach im Jahr 1996 die Kündigung aus. Die Betreiber hatten jedoch mittlerweile erhebliche Investitionen getätigt und klagten. Die erste Zivilkammer des Landgerichtes Schweinfurt gab - wegen eines Formfehlers bei der Kündigung - den Betreibern recht. Groß war die Enttäuschung der Haarder Bürgerinitiative. Über weniger Müllanlieferung und eine Einhausung wurde diskutiert, doch das alles wurde nicht verwirklicht.
Schließlich wurde die Biokompostieranlage doch geschlossen - durch die Vertragsrücknahme des Landratsamtes in Absprache mit den Betreibern. Der Biomüll wurde zunächst in Thüringen kompostiert. Auf dem Gelände wird heute nur noch fertiger Kompost angeboten.