Ein Stabsunteroffizier hatte während einer zweistündigen Einweisungsfahrt in einem geländegängigen Fahrzeug die ihm als Fahrschülerin zugeteilte, 20 Jahre jüngere Soldatin in ein Gespräch über ihr Sexualverhalten und ihre Sexualpraktiken verwickelt und – so lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – ihr „ungehörige, herabwürdigende Fragen“ gestellt. Jetzt hatte sich der Angeklagte wegen „entwürdigender Behandlung“ vor dem Bad Kissinger Amtsgericht zu verantworten.
Bereits Disziplinarverfahren
Parallel läuft bei der Bundeswehr in Wildflecken bereits ein Disziplinarverfahren gegen ihn. Eine entwürdigende Behandlung ist nach Paragraf 31 des Wehrstrafgesetzbuches „jedes Verhalten eines Vorgesetzten gegenüber einem Untergebenen, das dessen Stellung als freie Persönlichkeit nicht unerheblich in Frage stellt, das die Achtung nicht unerheblich beeinträchtigt, auf die der Untergebene allgemein als Mensch in der sozialen Gesellschaft und im besonderen als Soldat innerhalb der soldatischen Gemeinschaft Anspruch hat“, heißt es dazu in einem juristischen Kommentar.
Angeklagter gibt Vorwürfe zu
Der Angeklagte, der ohne Verteidiger vor Gericht erschienen war, gab zu, im Laufe der zweistündigen Einweisungsfahrt seiner Fahrschülerin solche vom Staatsanwalt verlesenen Fragen gestellt zu haben, versuchte dies allerdings zu relativieren: „Wir haben auch über andere Themen gesprochen. An alle Fragen kann ich mich nicht mehr erinnern.“ Das Abgleiten des Gesprächs in den sexuellen Bereich habe sich im Laufe der Fahrt entwickelt. „Im Nachhinein tut es mir leid. Das Gespräch ging einfach in die falsche Richtung.“ Dies sei nicht seine Absicht gewesen.
Auf die Frage der Richterin , ob er sein Verhalten richtig finde, meinte der Angeklagte: „Im Grundsatz natürlich nicht. Aber bei der Bundeswehr herrscht allgemein ein offener Ton.“
Intimsten Fragen ausgesetzt
Die als Zeugin geladene Fahrschülerin wiederholte vor Gericht in allen Einzelheiten die Entwicklung des Gesprächs mit ihrem Ausbilder („Am Anfang war es locker.“) und bestätigte dann die in der Anklage aufgelisteten, an sie gerichteten Fragen des Fahrlehrers, die bis in den intimsten Bereich ihres Sexuallebens reichten. „Ich habe seine Fragen knapp beantwortet in der Hoffnung, dass dann das Gespräch beendet ist. Ich war auf das Fahren konzentriert. Es kamen aber immer wieder neue Fragen.“
Am Fahrtende brach sie zusammen
Nach Abschluss der Einweisungsfahrt sei sie zusammengebrochen, „weil ich mich benutzt gefühlt habe“. Der Umgang unter Soldaten sei zwar etwas lockerer, bestätigte sie, „aber so etwas hat mich noch kein Kamerad gefragt“. Zwei ihrer Kameraden, die sie nach Ende der Fahrt zum Mittagessen erwarteten, bestätigten den nervlichen Zusammenbruch. „Sie war schon beim Verlassen des Fahrzeugs aufgelöst. Man hat gemerkt, dass da was vorgefallen war.“
Kamerad sagt: „So etwas habe ich noch nie gehört.“
Auf der Fahrt zum Essen sei die Kameradin dann in Tränen ausgebrochen und habe den Vorfall geschildert, der nach dem Essen offiziell gemeldet wurde. Er habe noch nie Vergleichbares erfahren, meinte der eine Zeuge. „Ich bin zwölf Jahre dabei, aber so etwas habe ich noch nie gehört“, betonte der andere.
Grenzen des Anstands unterschritten
Aufgrund der glaubwürdigen Aussagen der Geschädigten und der Zeugen habe sich der Sachverhalt bestätigt, begann der Staatsanwalt sein ausführliches Plädoyer. „Zur Verurteilung braucht es kein Geständnis des Angeklagten.“ Dieser habe nicht nur als Vorgesetzter, sondern ganz allgemein mit seinen allzu intimen Fragen „die Grenzen des Anstands unterschritten“. Das Verhalten des Angeklagten sei „unprofessionell ohne Ende“ und „absolut inakzeptabel“ gewesen.
Folgen werden gravierend sein
Zwar habe er den körperlichen Abstand zur Fahrschülerin gewahrt, aber in zweifacher Hinsicht – als Vorgesetzter und als Prüfer – die Soldatin entwürdigend behandelt. „Sie haben mit disziplinarrechtlichen Maßnahmen zu rechnen“, sagte er zum Angeklagten. „Die Folgen werden gravierend sein und können bis zum Ausschluss aus der Bundeswehr führen.“ Dies sei bei der Urteilsfindung strafmildernd zu berücksichtigen.
Bewährung und Geldstrafe beantragt
Da auch die Wiederholung einer solchen Tat vom Angeklagten nicht zu erwarten und dieser nicht vorbestraft sei, beantragte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von vier Monaten zur zweijährigen Bewährung sowie eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro, zahlbar in Raten an ein Frauenhaus.
Entschuldigung folgte
Abschließend entschuldigte sich der Angeklagte bei der im Gerichtssaal verbliebenen Geschädigten: „Ich wollte das nie. Ich wollte nie was von Ihnen.“ Doch änderte dies nichts am Urteil, bei dem die Richterin dem Antrag des Staatsanwalts in allen Punkten folgte. „Fragen zu Sex-Praktiken sind kein normales Gespräch“, begründete sie ihr Urteil. Zudem sei entwürdigende Behandlung nach dem Gesetz in jedem Fall mit Freiheitsstrafe zu ahnden. „Jetzt schwebt ein Damoklesschwert über Ihnen“, warnte sie den Angeklagten vor neuer Straffälligkeit. Dieser nahm wie auch der Staatsanwalt das Urteil an, das damit rechtskräftig wurde.
Zitat Opfer: "Der Umgang unter Soldaten sei zwar etwas lockerer, bestätigte sie"
Warum redet man nicht Tacheles und sagt, dass es primitiv zugeht wie so oft in Gruppen in denen Bildung eher eine Nebenrolle spielt?
Seit Frauen zur Bundeswehr dürfen kommen sexuelle Belästigungen und Übergriffe noch dazu. Das ist ja kein Einzelfall. Da gab es schon so einige Prozesse bei denen man sich fragt wer hier eigentlich unserem Land dient?
Dieser junge Mann hat der Bundeswehr einen Bärendienst erwiesen und gehört alleine deswegen daraus entfernt.
Wäre interessant, wie es bei der Bundeswehr mit ihm weitergeht.
Wir.Dienen.Deutschland - lächerlich!!!