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Bad Kissingen
Unvorhersehbare Ereignisse haben hohen Anteil an tödlichen Arbeitsunfällen
Die Untersuchung von Arbeitsunfällen gehört zum Alltag der unterfränkischen Gewerbeaufsicht. Meist wird ein Arbeitsunfall durch die Polizei übermittelt. Insgesamt sind mehrere Akteure an der...
Redaktion
 |  aktualisiert: 02.03.2025 01:01 Uhr

Die Untersuchung von Arbeitsunfällen gehört zum Alltag der unterfränkischen Gewerbeaufsicht. Meist wird ein Arbeitsunfall durch die Polizei übermittelt. Insgesamt sind mehrere Akteure an der Unfalluntersuchung beteiligt: Die Berufsgenossenschaft begutachtet den Unfallhergang seitens des Versicherungsträgers. Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf Straftaten (Tötung, Körperverletzung und Sachschaden) und die Gewerbeaufsicht agiert als staatliche Überwachungsbehörde in Sachen Arbeitsschutz, ordnet bei Bedarf im betroffenen Betrieb Maßnahmen an und gibt ihre Erkenntnisse – sofern gefordert – an die Staatsanwaltschaft weiter.

Wegeunfälle, die auf dem direkten Weg von Zuhause zur Arbeitsstätte oder zurück passieren, gelten ebenfalls als Arbeitsunfälle und sind über die Berufsgenossenschaft versichert, werden jedoch von der unterfränkischen Gewerbeaufsicht nur in einzelnen Fällen untersucht.

Im Jahr 2024 sind 227 (2023: 170 Fälle; 2022: 191; 2021: 231; 2020: 258) solcher polizeilichen Meldungen bei dem unterfränkischen Gewerbeaufsichtsamt in Würzburg eingegangen. Unter diesen Meldungen waren leider auch sechs Unfälle mit tödlichem Ausgang, wie es in einer Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken heißt.

Fälle aus dem Jahr 2024

Im Landkreis Kitzingen kam es im Februar bei Reinigungsarbeiten eines etwa 1400 Grad Celsius heißen Warmhalteofens einer Gießerei zu einer unerwarteten und ursächlich ungeklärten Verpuffung und dem Herausschleudern von etwa 100 Kilogramm Flüssigeisen, das sich teilweise über den Oberkörper eines Arbeiters ergoss. Seine Verletzungen waren so schwer, dass er eine Woche später starb.

Im März im Landkreis Haßberge stürzte ein Arbeiter bei der Demontage eines Baukrans auf einer Baustelle aus rund drei Metern Höhe ab. Dabei erlitt er Verletzungen, die etwa einen Monat später zum Tod führten.

Im April im Landkreis Haßberge wurde der Fahrer eines Holztransporters durch einen umfallenden Baum am Rande eines Waldwegs tödlich verletzt. Der Baum war vermutlich von vorangegangenen Stürmen geschwächt. Der Fahrer wollte gerade einen anderen, deutlich kleineren Baum, der quer über den Waldweg lag, beiseite räumen. Die Person war alleine und niemand bekam den Unfall direkt mit.

Im Mai im Landkreis Miltenberg wurde ein Arbeiter an der Engstelle einer Brecheranlage für Betonteile eingeklemmt. Auch er arbeitete allein, deshalb konnte auch niemand zu Hilfe eilen.

Am Kopf verletzt

Im Juni im Landkreis Bad Kissingen in einer Betriebshalle versagte beim Einlagern von Stahlstangen der Haltebügel in etwa 2,5 Metern Höhe. Die Stangen gerieten dadurch ins Rutschen. Der Arbeiter wollte die Stangen auffangen und wurde tödlich am Kopf verletzt.

Im Oktober im Landkreis Bad Kissingen löste sich in einer Fertigungshalle beim Anheben mittels Schwenkkran aus einer Holzwand die Verankerung der Anschlagöse. Die herabfallende 860 Kilogramm schwere Holzwand erschlug den Kranführer, der sich in der unmittelbaren Nähe befand.

Schwere und tödliche Unfälle würden häufig dadurch verursacht, dass eine aufwendigere, dafür aber sichere Arbeitsweise nicht befolgt wird, heißt es weiter in der Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken . Die vermeintliche finanzielle oder zeitliche Ersparnis fordere jedoch am Ende den Höchstpreis: ein Menschenleben. Außerdem ist man täglich bei der Arbeit Gefahren ausgesetzt, trete ein gewisser „Gewöhnungseffekt“ ein. Die Aufmerksamkeit lässt nach und dies führt früher oder später zu Unfällen.

Die hier beschriebenen Unfälle verdeutlichten, dass auch sehr unwahrscheinliche Ereignisse und die Verkettung unglücklicher Zufälle zu einem tödlichen Unfall führen können, so die Pressemitteilung. Es sei eine der großen Herausforderungen im Arbeitsschutz, alle Eventualitäten mitzudenken und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Gefährliche Arbeiten sollten nicht alleine durchgeführt werden, und es sollte stets die Möglichkeit gegeben sein, Hilfe herbeizurufen.

Kollegen traumatisiert

Jeder dieser Unfälle hat zusätzlich schwer zu beziffernde Folgen für die Angehörigen, Freunde und Kollegen. Aus der Sicht des rechtlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind vor allem unmittelbare Zeugen – oft sind es Arbeitskollegen – solcher schweren Unfälle aufgrund von Traumatisierungen als Mitverletzte zu betrachten, auch wenn die Verletzungen rein seelischer Natur sind. ruf

 
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