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SCHWEINFURT/BAD KISSINGEN
Über drei Jahre Haft für Geldfälscher
Symbolbild.
Foto: liveostockimages (iStockphoto) | Symbolbild.
Katja Glatzer
 |  aktualisiert: 11.12.2019 19:01 Uhr
Der Geldfälscher-Prozess habe der Strafkammer erheblichen Aufwand bereitet, merkte der vorsitzende Richter vor der Urteilsbegründung an. Von Zeugen, die nicht kommen wollten, bis hin zu Beschuldigungen, die ausgesprochen und wieder zurückgenommen wurden, es war alles dabei. „Deshalb haben wir den Sachverhalt besonders kritisch gewürdigt“, so der Richter.

Angeklagt waren drei junge Männer aus dem Landkreis Bad Kissingen, die von Juli bis Oktober 2014 Geld gefälscht und in Umlauf gebracht haben sollen (wir berichteten). Dem 30-jährigen Hauptangeklagten wurde zudem vorgeworfen, am 31. Oktober 2014 eine Bäckerei in Hammelbug überfallen zu haben. Er soll die Verkäuferin bedroht haben und ohne Beute geflüchtet sein. Laut Anklage hat er dann seine Ex-Freundin und deren Bruder mit einem Messer genötigt, den Vorfall zu verschweigen.

Versuchter Raub erwiesen

Der Angeklagte selbst hatte im Laufe des Prozesses die Geldfälschung eingeräumt, beteuerte aber, nichts mit dem Überfall auf die Bäckerei zu tun zu haben. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der 30-Jährige schuldig ist. Und zwar in allen Anklagepunkten. So war es davon überzeugt, dass er neben der Geldfälschung und des Tauschens von Blüten auch versucht hat, die Bäckerei auszurauben. Viele Indizien wiesen darauf hin, so der Richter. So wurde beispielsweise die Jacke des Angeklagten – die beim Überfall getragen wurde – auf dem Weg zwischen der Bäckerei und seinem Zuhause gefunden. Die Begründung des Angeklagten: Er habe sie zuvor ausgemistet, jemand anderes habe sie sich dann genommen.

Weiter hatte eine Nachbarin den 30-Jährigen beobachtet, wie er schnellen Schrittes von draußen nach oben in seine Wohnung ging – und das im Zeitraum kurz nach dem Überfall. Auch den belastenden Aussagen der Ex-Freundin und deren Bruder (die zwischenzeitlich variierten) schenkte das Gericht Glauben. Zudem sei klar gewesen, dass der Angeklagte Geld brauchte, er habe eine Lieferung an Drogen (Spice) erwartet. Nun muss der 30-Jährige für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Mitangeklagter kriegt Bewährung

Auch den 29-jährigen Mitangeklagten hielt das Gericht für schuldig und verurteilte ihn – unter Einbeziehung eines weiteren Urteils aus einem anderen Prozess – zu einem Jahr auf Bewährung. Er soll bei der Herstellung des Falschgelds geholfen haben, beispielsweise den echten Euro-Schein eingescannt haben. Auflagen des Gerichts waren die Teilnahme am Drogen-Substitutionsprogramm und 150 gemeinnützige Arbeitsstunden. Sein Verteidiger hatte Freispruch gefordert.

Freigesprochen wurde indes der dritte Angeklagte im Geldfälscher-Prozess. Laut Staatsanwaltschaft hat er versucht, einen falschen Zehn-Euro-Schein zu tauschen. Dies sah das Gericht nicht als erwiesen an.

 
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  • f. p.
    Geldfälscher bekommt zu recht drei Jahre Haft und ein 23 jähriger Vergewaltiger, der eine 16 jährige missbrauchte, bekommt 2 Jahre auf Bewährung. Irgendwas stimmt da in der Rechtssprechung nicht. Kommentiere ich aber in der MP den Vergewaltigungsartikel von vor drei Tagen, wird mir dieser nicht veröffentlicht, obwohl er keine keine Bosheiten enthielt. Wie vor Gericht - Man ist im falschen Film.
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