Bereits unter Altbürgermeister Anton Bauernschubert und auch dessen Nachfolger Egon Klöffel war der Wasserdruck in der Felix-Seufert-Straße und Teile des Kutschenweges in Thundorf ein Thema im Gemeinderat . In der letzten Gemeinderatsitzung befasste sich der aktuelle Gemeinderat erneut mit dem zu niedrigen Wasserdruck im Baugebiet Kutschenweg.
Dabei wurde vom Gremium angemerkt, dass gemäß der Wasserabgabesatzung das Wasser zu einem "ortsüblichen Druck" und nicht zwingend mit einem Druck von 2,0 bar zur Verfügung gestellt werden muss. In den technischen Regeln ist festgelegt, dass die Gemeinde einen bestimmten Wasserdruck zu liefern hat. Dieser Mindestdruck wird an der Grundstücksgrenze gemessen. In der Sitzung wurde über die Fördergrundsätze, die eventuelle Zuschusshöhe, das Fördergebiet und weitere Festlegungen erneut ergebnisoffen diskutiert. Mit dabei war auch Christian Müller , der den Sachverhalt aus Sicht des gemeindlichen Wasserwarts darstellte. Wie zu erwarten, löste das Thema eine hitzige Diskussion aus, mit dem Ergebnis, dass der Antrag eines Anliegers auf Förderung für den Einbau einer privaten Druckerhöhungsanlage aus Gleichheitsgrundsätzen - laut Wasserwart sind weitere Gebiete wie "Am Salzpfad" und "Am Kirchberg" ebenfalls betroffen - abgelehnt wurde.
Keine weiteren Schilder am Radweg
Über die Anfrage einer Thundorfer Bürgerin auf eine verkehrsrechtliche Anordnung am Radweg von Thundorf nach Rothhausen wurde diskutiert. Letztlich erfolgte ein ablehnender Beschluss. Der Weg zur Firma Menninger sollte laut Antrag Hinweisschilder "Geh- und Fahrradweg - Ausnahme landwirtschaftliche Fahrzeuge" erhalten. Außerdem umgekehrt von Rothhausen kommend nach Thundorf Richtung KG 11, vor der Ecke Kutschenweg 16, sollte ein Hinweisschild für die Radfahrer stehen, dass ab hier rechts vor links gilt. Auf eine Stellungnahme der Polizei Bad Kissingen vom 20. Oktober wurde in diesem Zusammenhang verwiesen. Der Gemeinderat beschloss nach eingehender Diskussion, keine Zusatzschilder aufzustellen.
Rathaus-Sanierung wird teurer
In der Septembersitzung hat der Gemeinderat beschlossen, der Firma Paul Erhard (Rannungen) den Auftrag für die Innenputz- und Malerarbeiten im Rathaus Thundorf zu erteilen. Im Rahmen der Renovierungsarbeiten bzw. beim Abnehmen der Tapetenlagen kamen Hohllagen und großflächige sichtbare Putzschäden sowie loser Mauerwerksuntergrund und Risse zum Vorschein. Diese Probleme hinter Decken und Wandflächen konnten vor der Ausführung nicht festgestellt werden und waren deshalb im ursprünglichen Angebot nicht enthalten. Die Firma Erhard stellt für diese zusätzlich erbrachten Leistungen gemäß einer detaillierten Auflistung ein Nachtragsangebot von 7863,67 Euro. Dieses wurde durch das Technische Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Maßbach technisch und rechnerisch geprüft. Von Seiten der Bauverwaltung wird vorgeschlagen, das Nachtragsangebot der Firma Erhard anzuerkennen. Die Zustimmung war für den Gemeinderat keine Frage, denn es seien Investitionen für die Zukunft.
Wohin mit dem Asphaltbruch?
Die Sanierungs- und Pflasterarbeiten an den Wegen im Friedhof Rothhausen sind in vollem Gange, hinterlassen allerdings auch circa 80 Tonnen Asphaltbruch, den es gilt, nach entsprechender Analyse auf einer Deponie zu entsorgen. Ein Angebot in Höhe von 5676,30 Euro brutto wurde für diese Entsorgung von der Firma Erdbau Reichert (Maßbach). Das Angebot wurde technisch und rechnerisch durch das technische Bauamt der VG geprüft. Der Gemeinderat beschloss, die Firma Reichert mit der Analyse und der Entsorgung des Asphaltaufbruchs zu beauftragen. Gegebenenfalls will sich Bürgermeisterin Judith Dekant informieren, ob der Asphalt geschreddert und in Feldwege eingebaut werden kann.
Der Trinkwasserbrunnen der Gemeinde Thundorf soll durch ein unterirdisches Messkabel mit dem gemeindlichen Wasserhäuschen verbunden werden. Dieses Kabel wurde bereits vor einiger Zeit erworben und ist derzeit im Bauhof zwischengelagert. Bevor die Maßnahme erfolgen kann, sind noch die entsprechenden Grabenfräsarbeiten durchzuführen. Für diese Arbeiten legte die Firma Jona Rumpel (Garstadt) ein Angebot in Höhe von 3618,20 Euro brutto vor. Dieses Angebot wurde durch das Technische Bauamt der Verwaltung technisch und rechnerisch geprüft. Die Kabelverlegearbeiten werden durch den Bauhof Thundorf übernommen. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag an oben genannte Firma zu vergeben.
Keine Körperschaftssteuer zahlen
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat die Körperschaftssteuer sowie Umsatzsteuererklärung 2020 für die gemeindliche Wasserversorgung erstellt. Aufgrund des Fehlens der "Gewinnerzielungs-Absicht" bestehe keine Gewerbesteuerpflicht. Da ein Jahresverlust ausgewiesen wird und auch steuerliche Verlustvorträge bestehen, ist für den Zeitraum keine Körperschaftssteuer zu bezahlen. Der Jahresabschluss 2020 der Wasserversorgung wird mit folgenden Summen festgestellt: Bilanz in Aktiva und Passiva 312.980,38 Euro, der Jahresverlust laut Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung jeweils 4299,68 Euro. Der Jahresverlust wird auf die neue Rechnung vorgetragen (steuerlich wird es aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen; Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind zukünftig mit 2,5 Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (aktuell 0,88 Prozent) zu verzinsen.