
Bürgermeisterin Judith Dekant informierte den Gemeinderat Thundorf in der ersten Sitzung des Jahres über ein Schreiben des Landratsamtes Bad Kissingen zur Bibersituation in Thundorf .
Der Gemeinde Thundorf wurde vom Landratsamt Bad Kissingen nach Rücksprache mit der Fachkraft für Naturschutz sowie des Bibermanagements des Landkreises Bad Kissingen die Erlaubnis erteilt, aufgrund von beeinträchtigenden Biberaktivitäten innerhalb Thundorfs sowie im Bereich des Regenrückhaltebeckens die Biberdämme zu entfernen.
Die Erlaubnis konnte erteilt werden, da derzeit keine dauerhaften Lebensräume eines Bibers in Form von Wohnstätten in den betroffenen Bereichen vorhanden sind und die Entfernung von Dämmen dort daher mit dem Artenschutz vereinbar ist. Diese Erlaubnis ist bis zunächst 31. Dezember 2029 befristet.
Äste werden entsorgt
Bei Entfernung eines Dammes, so die Behörde, ist darauf zu achten, dass die entfernten Äste nicht neben dem Bach gelagert, sondern fachgerecht entsorgt werden. Dies dient der Vorbeugung eines Verschlusses des Gewässers durch die Äste im Falle eines Hochwasserereignisses.
Die Dammentnahme muss nicht zwingend durch die Gemeinde Thundorf vollzogen werden, sondern kann ebenso von den Eigentümern der Grundstücke durchgeführt werden. Die Entnahme durch einen Dritten ist von der Erlaubnis ebenfalls erfasst.
Bei den weiteren Themen der Gemeinderatssitzung handelte es sich unter anderem um die Herstellung von zwei Stellplätzen auf dem bereits bestehenden Wohngrundstück „Sonnenhang 12“ im Neubaugebiet „Unterer Berg“ in Rothhausen.
Stellplätze entstehen nördlich davon
Die geplanten Stellplätze haben eine Breite von 6,90 und eine Länge von 6,50 Metern und werden nördlich von der Straße aus errichtet. Auf der öffentlichen Straße vor dem Grundstück ist ein Mehrzweckstreifen vorhanden. Dieser kann von allen Anwohnern auch als „Parkplatz“ genutzt werden. Der Gemeinderat stimmte dem zu.
Das Steuerbüro Eck hat die Körperschaftssteuer , sowie Umsatzsteuererklärung 2022 für die gemeindliche Wasserversorgung der Gemeinde Thundorf erstellt.
Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzeugungsabsicht besteht keine Gewerbesteuerpflicht. Da ein Verlust ausgewiesen wird und auch steuerliche Verlustbeiträge bestehen, fiel keine Körperschaftssteuer an.
Der Gemeinderat Thundorf beschloss, den Jahresabschluss 2022 der Wasserversorgung mit folgenden Summen festzustellen: Bilanz in Aktiva und Passiva 324.364 Euro, Jahresgewinn 2022 Bilanz 706,53 Euro und Jahresgewinn 2022 in GuV 706,53 Euro. Der Jahresgewinn wird der Rücklage zugeführt.
Weitere Informationen in der Sitzung gab es zum „Kulturehrenbrief“, hier sind Meldungen erwünscht, ebenso wie beim Bayerischen Verfassungsorden und zum Stand zur Trinkwasserverordnung und Mäharbeiten des Landschaftspflegeverbandes im Gemeindeteil Theinfeld.