Zusätzlich ist die bestehende Geländerhöhe wegen des Radweges zu niedrig. Die vorgeschriebene Mindesthöhe liegt bei 130 Zentimetern. Aus diesem Grund wurden Kostenangebote eingeholt, diese waren Thema im Thundorfer Gemeinderat.
Die Verwaltung erhielt zwei Angebote zurück. Beide wurden sachlich und rechnerisch geprüft. Das wirtschaftlich günstigste Angebot gab mit 11.075,33 Euro /brutto die Firma Saal Metallbau aus Thundorf ab. Der Firma wurde per Beschluss der Zuschlag erteilt. Im Haushaltsplan 2024 wurden hierfür keine Mittel vorgesehen. Der Gemeinderat genehmigte die außerplanmäßigen Kosten von exakt dieser Summe.
Förderanträge und freiwillige Spende
Der Gemeinderat Thundorf hat 2022 beschlossen, dass Sanierungs- und Baumaßnahmen sowie Investitionen der gemeindlichen Vereine gemäß nachfolgender Vorgaben bezuschusst werden: Antragsfrist ist der 31. Oktober des aktuellen Jahres für Anträge des folgenden Jahres. Die Beschlussfassung erfolgt in einer der nachfolgenden Sitzungen. Die Maßnahmen müssen bis 31. Dezember des Folgejahres abgerechnet sein. Falls eine Maßnahme in dieser Zeit nicht abgerechnet ist, verfällt der Zuschuss. Eine erneute Antragsstellung ist möglich. Das jährliche Förderungsbudget beträgt insgesamt 20.000 Euro . Gefördert werden maximal 50 Prozent der Gesamtkosten pro Maßnahme. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 10.000 Euro pro Antrag und Verein.
Für die Vereinsförderung im Jahr 2025 sind insgesamt drei Anträge fristgerecht eingegangen und beschlossen worden: Trachtenkapelle Theinfeld für die Erweiterung der Tracht 1327,66 Euro und die Lauertalkapelle Rothhausen 1125 Euro für die Anschaffung von Freizeit-Poloshirts.
Der Antrag der katholischen Kirchengemeinde St. Ägidius Rothhausen auf die Förderung einer mobilen Beschallungsanlage in Höhe von 1129,31 Euro wurde umgewandelt in eine freiwillige und einmalige Spende in Höhe von 600 Euro . Zuvor hatte das Gremium beschlossen, dass Zuschussanträge der örtlichen Kirchen grundsätzlich nicht im Rahmen der jährlichen Vereinsförderung bezuschusst werden. Über entsprechende Förderanträge soll stattdessen, wie im vorliegenden Fall, im Einzelfall entschieden werden.
Bauantrag genehmigt
Dem Antrag auf Tektur zum Neubau eines Bürogebäudes mit betriebsgehörender Wohneinheit im Gewerbegebiet Thundorf wird stattgegeben. Der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung wurde die Befreiung erteilt. In der Sitzung vom 18. Juli wurde vom Neubau bis zur Grundstücksgrenze eine Entfernung von 6,64 Metern festgelegt. Im nun vorliegenden Tekturplan wurde der Standort des Gebäudes verändert. Der Abstand beträgt 13,35 Meter.