Das Haushaltsjahr 2023 konnte ausgeglichen abgeschlossen werden. Der Verwaltungshaushalt wurde dabei in Einnahmen und Ausgaben auf 2.305.770 Euro , sowie der Vermögenshaushalt auf jeweils 937.830 Euro festgesetzt.
Abgeschlossen wurde der Verwaltungshaushalt mit jeweils 2.412.417,26 Euro , und dem Vermögenshaushalt konnte ein Betrag in Höhe von 216.667,23 Euro zugeführt werden. Geplant war im Haushaltsansatz eine Zuführung in Höhe von 16.960 Euro . Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 614.309,67 Euro .
Keine Kreditaufnahme notwendig
Eine Kreditaufnahme war im Jahr 2023 nicht notwendig. Der Schuldenstand zum 31. Dezember 2023 belief sich auf null Euro . Haushaltseinnahmereste wurden im Gegensatz zu Haushaltsausgaberesten im vergangenen Jahr nicht gebildet. Der Gemeinderat hat beschlossen, nachträglich die außerplanmäßigen Ausgaben 2023 zu genehmigen.
Mit dem 31. Dezember 2024 endet der vierjährige Kalkulationszeitraum für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Thundorf . Von der Verwaltung wurde die Nachkalkulation der Jahre 2021 bis 2024 erstellt, die mit einem Defizit in Höhe von 19.345,17 Euro abschließt. Dieses Defizit ist in den neuen Kalkulationszeitraum zu übertragen und in diesem Zeitraum auszugleichen.
Da für 2024 noch nicht alle Ausgaben gebucht sind, wurden teilweise noch Haushaltsansätze in die Nachtragskalkulation übernommen.
Von der Verwaltung wurde für die Jahre 2025 bis 2028 eine neue Kalkulation erstellt, die mit einer Gebührenerhöhung schließt. Gemäß der Verwaltung wird für den vierjährigen Kalkulationszeitraum 2025 bis 2028 eine Gebührenerhöhung bei den Entwässerungsgebühren auf 1,77 Euro pro Kubikmeter vorgeschlagen und auch einstimmig festgesetzt. Die Kanalgebühren betreffen alle drei Gemeindeteile gleich, während beim Wasser die Gemeindeteile Rothhausen und Theinfeld dem Zweckverband der Stadtlauringer Gruppe angehören.
Trinkwasserqualität: Soll ein Büro eingeschaltet werden?
Am 12. Dezember 2023 ist die Trinkwassereinzugsgebietsverordnung in Kraft getreten. Die Verordnung dient der Feststellung der Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Das Landratsamt hat mit Schreiben über die geforderten Unterlagen informiert.
Diese sind erstmals bis zum Ablauf des 12. November 2025 einzureichen und in gewissem Rhythmus zu wiederholen. Da die Verwaltung die Erstellung und Dokumentation dieser Unterlagen nicht durchführen kann, bedarf es der Einschaltung eines Büros. Für den Brunnen 1 in Thundorf hat lediglich das Büro Geo Team aus Bayreuth ein Angebot zur Erstdokumentation mit einer Summe von 7.086,45 Euro abgegeben.
Das Büro weist darauf hin, dass der Abstand anhand der bisherigen Erfahrungen geschätzt wurde und nach Abstimmung mit den Behörden präzisiert werden muss.
Bei diesem Tagesordnungspunkt kam es zu einer lebhaften Diskussion. Man kam zum Beschluss, vor der Beauftragung noch einmal Rücksprache mit dem gemeindlichen Wasserwart zu halten, ob dieser die Trinkwassereinzugsverordnung auch umsetzen kann.