zurück
Bad Kissingen
Streit vermeiden: So schreibt man ein Testament
Ein langwieriger Erbstreit kann durch ein klug formuliertes Testament verhindert werden. Welche Punkte bei der Testamentsgestaltung wichtig sind.
Notarin Anne Bergmann       -  Notarin Anne Bergmann
Foto: Riccarda Rascher | Notarin Anne Bergmann
Riccarda Rascher
 |  aktualisiert: 23.04.2025 08:21 Uhr

Wenn ein Testament nicht eindeutig ist, muss sich das Nachlassgericht um die Klärung bemühen. In Bad Kissingen gibt es mehr Fälle, die durch das Nachlassgericht betreut werden, als in vergleichbaren Städten.

Die Welterbestadt ist durch ihre zahlreichen Gesundheits- und Kureinrichtungen sowie das außergewöhnliche Kulturangebot als Alterssitz beliebt. Auch bei wohlhabenden, aber oftmals alleinstehende Senioren.

„Beim Versterben alleinstehender Personen, die nicht im Ort verwurzelt sind, gestaltet sich die Ermittlung der verwandtschaftlichen Verhältnisse und damit der Erben regelmäßig schwieriger als bei Personen, die im Ort verwurzelt sind“, sagt Christian Mutz, Pressesprecher des Amtsgerichts Bad Kissingen. Als weiteren Grund für die hohe Zahl an Fällen am Nachlassgericht nennt er fehlerbehaftete Testamente. 

Warum ist ein Testament sinnvoll?

In Deutschland gilt die sogenannte Testierfreiheit. Das bedeutet, dass jeder selbst entscheiden darf, wem das eigene Vermögen nach seinem Tod zukommen sollen. Eingeschränkt wird dieses Recht nur durch den Pflichtteil , der bestimmt, dass nahen Angehörigen ein gewisser finanzieller Anspruch zusteht.

Gibt es kein Testament , wird in Deutschland die gesetzliche Erbfolge angewendet. Wem danach wie viel zusteht, muss im Einzelfall geprüft werden. In der Regel erben jedoch die Kinder und der Ehegatte des Verstorbenen. Gibt es beides nicht, erben meist die Eltern oder fernere Verwandte. Das gilt unabhängig davon, ob das den Wünschen des Verstorbenen entspricht. Wer das nicht möchte, sollte ein Testament erstellen.

Was kann im Testament geregelt werden?

Im Testament wird bestimmt, wer Erbe eines Vermögens werden soll. Das können eine Person, als Alleinerbe, oder mehrere Personen, in einer Erbengemeinschaft , sein. Sie treten dann voll in die Rechte und Pflichten des Verstorben ein und können bestimmen, was mit dem Erbe geschehen soll. Sie haften aber auch für eventuelle Schulden.

Anne Bergmann, Notarin in Bad Kissingen, meint dazu: „Soll eine Person nur einen bestimmten Gegenstand oder eine bestimmte Summe bekommen, empfiehlt sich ein Vermächtnis. Dabei wird die bedachte Person nicht Erbe und hat dementsprechend auch keine weiteren Pflichten, sondern kann nur von den Erben die Herausgabe des Erbstücks fordern.“ 

Wer Dinge zu vererben hat, kann das Vermächtnis an Leistungen knüpfen. Also Bedingungen für das Erbe stellen, wie die Pflege des eigenen Grabes oder die Versorgung von Haustieren. Auch das kann in einem Testament geregelt werden.

Soll eine bestimmte Person nichts oder möglichst wenig vom Nachlass bekommen, dann kann diese enterbt werden. Die Grenze für Enterbungen bildet in Deutschland der Pflichtteil .

Wie man ein Testament schreibt

„Grundsätzlich gelten selbst erstellte Testamente nur, wenn sie von Hand geschrieben und auch mit der Hand unterschrieben sind. Dann braucht es noch Ort und Datum. Das sind die wichtigsten Voraussetzungen, damit ein Testament gilt“, sagt Bergmann.

Für den „Testierwillen“ muss klar sein, dass es sich um ein Testament handeln soll. Das geht beispielsweise mit Überschriften wie „Mein letzter Wille“ oder „Mein Testament “.

Damit es gültig ist, muss der Verfasser außerdem testierfähig sein. Bei einem eigenhändigen Testament sei das der Fall, wenn der Verfasser über 18 Jahre alt und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.

Bei notariellen Testamenten ist hingegen nicht erforderlich, dass es mit der Hand ausformuliert wird. Vielmehr wird die Echtheit durch den Notar beurkundet. Für notarielle Testament e entstehen damit allerdings auch Kosten. Sie können aber bereits von Jugendlichen ab 16 Jahren verfasst werden.

„Zudem ist es sinnvoll, ein Testament in einem Notfallordner aufzubewahren, damit es im Ernstfall auch gefunden wird. Wer will, kann es gegen eine Gebühr auch beim Amtsgericht abgeben. Dort wird es aufbewahrt, so kann es auch nicht abhandenkommen“, sagt Bergmann.

So einfach wie möglich

„Es ist wichtig, dass das Testament leserlich geschrieben ist. Das klingt simpel, aber wenn der letzte Wille nicht lesbar ist, ist es leider schwierig, ihn umzusetzen“, erklärt Bergmann. Und weiter: „Am besten ist es, so wenig Erben wie möglich festzulegen, um Streit zu vermeiden. Wenn dann mehrere Leute noch zusätzlich bedacht werden sollen, dann ist ein Vermächtnis von einzelnen Gegenständen gut.“

Zudem sei eine Quote oder eine Prozentzahl sinnvoll, die festlegt, wer wie viel erbt. „Wenn dann noch einzelne Gegenstände dazu kommen, sollte aufgeschrieben sein, ob sie innerhalb des Erbanteils liegen oder zusätzliches Erbe bilden.“

„Juristische Formulierungen zu vermeiden, ist ebenfalls sinnvoll, um Missverständnissen vorzubeugen. Insgesamt sollte ein Testament so kurz und direkt wie möglich sein. Wer merkt, dass es zu kompliziert wird, sollte sich beraten lassen“, so Bergmann weiter.

Weitere Informationen: www.testamentsregister.de

Handschriftliches Testament       -  Ein handschriftliches Testament (Symbolbild)
Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa | Ein handschriftliches Testament (Symbolbild)
 
Themen & Autoren / Autorinnen
Bad Kissingen
Amtsgericht Bad Kissingen
Amtsgericht Bad Neustadt
Erben
Erbengemeinschaften
Pflichtteil
Testamente
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top