Im Landkreis Bad Kissingen gibt es ihn in Münnerstadt und Elfershausen, Poppenlauer ist gerade dabei, eine ehemalige Bäckerei dafür auszuräumen . Auch im Landkreis Rhön-Grabfeld gibt es ihn in Wollbach und in Hohenroth soll nun nach der angekündigten Tegut-Schließung einer entstehen, wenn sich genug Teilhaber finden: Der 24/7-Supermarkt Tante Enso mit Ursprung in Bremen kommt in der Region an.
Tagsüber ist der Laden geöffnet und mit Personal besetzt, zu allen anderen Zeiten können diejenigen mit einer Enso-Karte in den Laden gehen und selbstständig bezahlen. Das erleichtert Menschen mit langen Arbeitszeiten oder -wegen, sowie Schichtdienstleistenden das Leben ungemein. Auch ein spontaner Besuch, die leere Butter beim sonntäglichen Backen oder die aufgebrauchten Windeln fürs Baby spätabends sind mit einem 24/7-Supermarkt kein Problem mehr.
Bayerischer Ministerrat plant Ladenöffnungsgesetz
Doch das könnte sich bald ändern: Im Juli haben die bayerischen Minister Eckpunkte für ein bayerisches Ladenschlussgesetz festgelegt und die Staatsministerien damit beauftragt, bis Ende September einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Dieser geht dann zur Verhandlung und Abstimmung in den Landtag.
Ein Punkt davon ist, dass eine 24/7-Öffnung nur noch für "digitale Kleinstsupermärkte" bis 150 Quadratmeter Verkaufsfläche möglich ist. "Digital" heißt es, wenn personalloses Einkaufen möglich ist. Aber: Die Enso-Filiale in Münnerstadt hat rund 325 Quadratmeter Verkaufsfläche, die in Elfershausen rund 200 und die in Poppenlauer wird rund 270 haben. Der Markt in Wollbach hat etwa 260 Quadratmeter, in Hohenroth wären es sogar 600.
Enso-Einkauf nur noch zu regulären Öffnungszeiten möglich
Heißt also: Die Tante-Enso-Läden dürfen – wenn der Landtag das Gesetz wie in den Eckpunkten vorgegeben beschließt und es in Kraft tritt – nur noch werktags von sechs bis 20 Uhr öffnen und müssen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben, weil sie die 150 Quadratmeter überschreiten. Hessen hat seit kurzem bereits ein ähnliches Konzept. Hier sind Sonntagsöffnungen nur für Läden bis 120 Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt. Aber: nachts dürfen sie öffnen.
Das bayerische Wirtschaftsministerium nennt zu dem Schritt mehrere Gründe:
- Normale Supermärkte mit Personal, die den Ladenschlusszeiten an Werktagen und von sechs bis 20 Uhr unterliegen, würden benachteiligt, wenn digitale Supermärkte über 150 Quadratmetern länger öffnen dürften.
- Die Sonn- und Feiertagsruhe ist verfassungsrechtlich besonders geschützt. Zwar muss das Personal zu diesen Zeiten nicht an der Kasse sitzen oder Ware einräumen, aber: "Allein der Vorgang des Einkaufens stellt nach der Rechtsprechung eine Beeinträchtigung des Sonntagsschutzes dar", so das Wirtschaftsministerium. Diese christlich geprägte Regelung gilt in Deutschland für alle.
- Es gebe genügend Konzepte, die funktionieren: "Tante Enso ist nur einer von mehreren Anbietern von digitalen Supermärkten. Die allermeisten Formate digitaler Kleinstsupermärkte wie zum Beispiel Teo von Tegut, die Nahkaufbox von Rewe oder Tante M fallen unter die 150-Quadratmeter-Grenze", heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.
Enso-Chef zeigte sich hoffnungsvoll
Letzteres sah Enso-Geschäftsführer Norbert Hegmann in einem Gespräch mit der Redaktion im Frühjahr anders. Er ist der Überzeugung, dass eine Vollversorgung auf zu kleiner Fläche nicht funktioniert. Derzeit will das Unternehmen sich nicht äußern. Zur Zeit des Gesprächs stand nur die Sonntagsöffnung zur Debatte, nicht die Nachtöffnung. Doch allein auf ersteres bezogen sagte er: "Das könnte schon dazu führen, dass ein Laden sich finanziell nicht mehr rechnet." In Münnerstadt beispielsweise sei Sonntag der Tag mit dem zweitstärksten Umsatz (18,4 Prozent).
Ein Lösungsansatz, den das Unternehmen auch mit dem bayerischen Ministerium bespreche, ist, dass nur noch Genossenschaftsmitglieder (nicht Kartenbesitzer) an Sonntagen einkaufen gehen können. So würde das Geschäft nicht mehr in die Kategorie „Verkauf an jedermann“ fallen. Nun sind weitere Entwicklungen abzuwarten.
Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier:
Quelle: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/ladenschlu%C3%9Fgesetz.html
Beim digitalen Markt entbehrt das Gesetz seine Grundlage. Eine Größenbegrenzung scheint mir völlige Willkür.
"Ministerpräsident Dr. Markus Söder (CSU) will in Bayern Bürokratie abbauen, Verfahren beschleunigen und den Mittelstand besser fördern. In einer Regierungserklärung hat er dazu sein "Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm 2030" vorgestellt."
https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/aus-dem-plenum/13062024-regierungserklaerung-ministerpraesident-soeder/
Lobbyismus schadet den Bürgern und utzt allein den großen Unternehmen, dieser Gesetzesentwurf macht das einmal mehr deutlich.
Wenn sich das ganze dann für Tante Enso nicht mehr rechnet, weil die umsatzstarken Tage (z.B. Sonntag) fehlen, hat man für die Bürger im Ort nicht wirklich was erreicht, wenn aus rückwärtsgewanden Ansichten (oder größere Märkte mit ihrer Lobby(?)) dem Ganzen wieder der Stecker gezogen wird.