Bad Brückenau
Stammtisch bemängelt: "Tierschutz ist nichts wert"
Wenn es um Tierschutz geht, kann das Ehepaar Stahn nicht anders: Sie nehmen herrenlose Tiere auf und kümmern sich um sie.
"Man denkt sich: Dem muss geholfen werden." Aber zum Ersten ist irgendwann die Grenze der zeitlichen und finanziellen Belastbarkeit erreicht, zum Zweiten braucht es für erfolgreichen Tierschutz viel mehr. Konkrete Hilfeleistungen und eindeutig geregelte Zuständigkeiten wären die Grundlage, damit sich die Situation herrenloser Tiere verbessern kann.
"Es sollen sich ja nicht nur die um die Tiere kümmern, denen sie leid tun," bringt es Sonja Stahn auf den Punkt. Bislang agieren die Mitglieder des "Stammtisch Tierschutz" alleine. Dass sie ein großes Herz für Tiere haben, sprach sich rum. So wurden sie zu einem Bauernhof gerufen, wo drei Mutterkatzen einen ganzen Pulk an Nachkommen zur Welt gebracht hatten. Auf handtellergroße Kätzchen, die die Katzenmütter nicht zu versorgen in der Lage waren, wartete nur der Tod.
Für die Versorgung von herrenlosen Katzen geben sie einen Batzen Geld aus. Antibiotika, Medikamente, die Behandlung durch den Tierarzt, eine Transportbox für das Auto, Futter und andere laufende Kosten machen Tierschutz zu einem teuren "Hobby". Das Wichtigste für alle im Stammtisch ist jedoch eindeutig die Kastration von herrenlosen, aber auch von in Privathaushalten lebenden Katzen.
Nur so könne der ungehemmten Fortpflanzung ein Riegel vorgeschoben werden. Die "Katzenpyramide" zeigt das exponentielle Wachstum der Katzenpopulation auf: Es beginnt mit einem Katzenpärchen und endet nach zehn Jahren mit 80 Millionen Katzen. Dass dies ein Problem jeder Kommune ist, "dafür muss ein Bewusstsein geschaffen werden", appelliert Bettina Kraus. Bislang lassen Privatleute, die Katzen bei sich aufnehmen, die Kastration ebenfalls auf eigene Kosten vornehmen - Kostenpunkt circa 60 bis 100 Euro pro Kastration. Dabei liege die Zuständigkeit eindeutig bei den Gemeinden. Doch erreichte den Stammtisch schon eine Anfrage einer Kommune, ob er denn drei herum strolchende Katzen mit einer Falle einfangen und mitnehmen könne. "Es wird immer nach der kostengünstigsten Lösung gesucht, Tierschutz ist immer noch nichts wert", beklagt Bettina Kraus, die die Anfrage ablehnte.
Der Stammtisch Tierschutz ist Ansprechpartner, gibt Ratschläge, kann auch Tiere vermitteln, ist aber "kein Tierheim", betont Bettina Kraus. Fundtiere können nicht einfach bei den Mitgliedern des Stammtisches abgeladen werden. Jeder Mensch habe eine Verantwortung für Tiere, nicht nur Tierschutzvereine. Die Verantwortung umfasst einerseits die Pflege und artgerechte Haltung, andererseits auch, die Tiere kastrieren zu lassen, um einer Überpopulation und den damit einhergehenden Krankheiten vorzubeugen. Dringender Appell geht an die Gemeinden, eine Lösung zu finden, um mindestens die Privatleute, die sich um herrenlose Tiere kümmern, zu unterstützen.
Die Stadt Bad Brückenau möchte hier mit einem kleinen Schritt beginnen. Bettina Kraus hat in Michael Worschech einen "Anker" gefunden. Die Stadt habe Bettina Kraus zugesichert, den Zwinger, der im Bauhof bereits vorhanden ist, "so aufzuwerten, dass eine gute Unterbringung von bis zu drei Nächten möglich wäre", sagt Michael Worschech. Somit wäre wenigstens eine zeitweise Unterbringung von Fundtieren gewährleistet. Dann müssen sie allerdings in ein Tierheim gebracht werden, die Stadt Bad Brückenau hat mit dem Tierheim Gelnhausen einen Vertrag. Bislang war der Zwinger nur ein Mal das Domizil eines herrenlosen Hundes. Der Eigentümer konnte schnell ausfindig gemacht werden.
Wichtig wäre eine Dokumentation der Fälle: Wie viele Tiere werden wo und in welchem Zustand gefunden und wie viele private Tierschützer kümmern sich um sie - das sind die Daten, die nötig sind, damit das Problem und der Bedarf eindeutig erkannt werden. Für den Tierschutz sind im Brückenauer Etat jährlich 2800 Euro einkalkuliert, "der im Wesentlichen aus dem Fundtiervertrag mit dem Tierheim besteht". Worschech betont, dass Fundtiere grundsätzlich beim Fundbüro der Stadtverwaltung gemeldet werden sollen, außerhalb der Öffnungszeiten bei der Polizeiinspektion.
Langfristig möchte der Stammtisch einen "runden Tisch" für die zuständigen Mitarbeiter in den Gemeinden der Rhönallianz ins Leben rufen. Gemeinsam könne man dem Problem besser begegnen und Lösungen, sowohl für Gemeinden, als auch für private Tierschützer entwickeln.
Ansprechpartnerin für Fundtiere bei der Stadtverwaltung in Bad Brückenau ist Frau Reinhard (Tel.: 09741/804-19).
Der Stammtisch Tierschutz ruft Bürger auf, bei der Dokumentation zu helfen. Es soll erfasst werden, wie viele Helfer sich um herrenlose Tiere kümmern, wie viele Tiere es sind und wo sie gefunden wurden. Helfer und Mitstreiter können sich beim Stammtisch Tierschutz melden: tierschutzstammtisch-rhoen@web.de
Das erste Tierschutzgesetz wurde 1933 verabschiedet. 2002 wurde der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen. Mit vielen Neuerungen erfolgte 2013 eine Novellierung des Tierschutzgesetzes. Auszüge aus dem Tierschutzgesetz:
§1: Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
§2a: Es ist verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.
§6.: Das Verbot [vom vollständigen oder teilweisen Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres] gilt nicht, wenn zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird. Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
"Es sollen sich ja nicht nur die um die Tiere kümmern, denen sie leid tun," bringt es Sonja Stahn auf den Punkt. Bislang agieren die Mitglieder des "Stammtisch Tierschutz" alleine. Dass sie ein großes Herz für Tiere haben, sprach sich rum. So wurden sie zu einem Bauernhof gerufen, wo drei Mutterkatzen einen ganzen Pulk an Nachkommen zur Welt gebracht hatten. Auf handtellergroße Kätzchen, die die Katzenmütter nicht zu versorgen in der Lage waren, wartete nur der Tod.
Für die Versorgung von herrenlosen Katzen geben sie einen Batzen Geld aus. Antibiotika, Medikamente, die Behandlung durch den Tierarzt, eine Transportbox für das Auto, Futter und andere laufende Kosten machen Tierschutz zu einem teuren "Hobby". Das Wichtigste für alle im Stammtisch ist jedoch eindeutig die Kastration von herrenlosen, aber auch von in Privathaushalten lebenden Katzen.
Nur so könne der ungehemmten Fortpflanzung ein Riegel vorgeschoben werden. Die "Katzenpyramide" zeigt das exponentielle Wachstum der Katzenpopulation auf: Es beginnt mit einem Katzenpärchen und endet nach zehn Jahren mit 80 Millionen Katzen. Dass dies ein Problem jeder Kommune ist, "dafür muss ein Bewusstsein geschaffen werden", appelliert Bettina Kraus. Bislang lassen Privatleute, die Katzen bei sich aufnehmen, die Kastration ebenfalls auf eigene Kosten vornehmen - Kostenpunkt circa 60 bis 100 Euro pro Kastration. Dabei liege die Zuständigkeit eindeutig bei den Gemeinden. Doch erreichte den Stammtisch schon eine Anfrage einer Kommune, ob er denn drei herum strolchende Katzen mit einer Falle einfangen und mitnehmen könne. "Es wird immer nach der kostengünstigsten Lösung gesucht, Tierschutz ist immer noch nichts wert", beklagt Bettina Kraus, die die Anfrage ablehnte.
Der Stammtisch Tierschutz ist Ansprechpartner, gibt Ratschläge, kann auch Tiere vermitteln, ist aber "kein Tierheim", betont Bettina Kraus. Fundtiere können nicht einfach bei den Mitgliedern des Stammtisches abgeladen werden. Jeder Mensch habe eine Verantwortung für Tiere, nicht nur Tierschutzvereine. Die Verantwortung umfasst einerseits die Pflege und artgerechte Haltung, andererseits auch, die Tiere kastrieren zu lassen, um einer Überpopulation und den damit einhergehenden Krankheiten vorzubeugen. Dringender Appell geht an die Gemeinden, eine Lösung zu finden, um mindestens die Privatleute, die sich um herrenlose Tiere kümmern, zu unterstützen.
Die Stadt Bad Brückenau möchte hier mit einem kleinen Schritt beginnen. Bettina Kraus hat in Michael Worschech einen "Anker" gefunden. Die Stadt habe Bettina Kraus zugesichert, den Zwinger, der im Bauhof bereits vorhanden ist, "so aufzuwerten, dass eine gute Unterbringung von bis zu drei Nächten möglich wäre", sagt Michael Worschech. Somit wäre wenigstens eine zeitweise Unterbringung von Fundtieren gewährleistet. Dann müssen sie allerdings in ein Tierheim gebracht werden, die Stadt Bad Brückenau hat mit dem Tierheim Gelnhausen einen Vertrag. Bislang war der Zwinger nur ein Mal das Domizil eines herrenlosen Hundes. Der Eigentümer konnte schnell ausfindig gemacht werden.
Wichtig wäre eine Dokumentation der Fälle: Wie viele Tiere werden wo und in welchem Zustand gefunden und wie viele private Tierschützer kümmern sich um sie - das sind die Daten, die nötig sind, damit das Problem und der Bedarf eindeutig erkannt werden. Für den Tierschutz sind im Brückenauer Etat jährlich 2800 Euro einkalkuliert, "der im Wesentlichen aus dem Fundtiervertrag mit dem Tierheim besteht". Worschech betont, dass Fundtiere grundsätzlich beim Fundbüro der Stadtverwaltung gemeldet werden sollen, außerhalb der Öffnungszeiten bei der Polizeiinspektion.
Langfristig möchte der Stammtisch einen "runden Tisch" für die zuständigen Mitarbeiter in den Gemeinden der Rhönallianz ins Leben rufen. Gemeinsam könne man dem Problem besser begegnen und Lösungen, sowohl für Gemeinden, als auch für private Tierschützer entwickeln.
Ansprechpartnerin für Fundtiere bei der Stadtverwaltung in Bad Brückenau ist Frau Reinhard (Tel.: 09741/804-19).
Der Stammtisch Tierschutz ruft Bürger auf, bei der Dokumentation zu helfen. Es soll erfasst werden, wie viele Helfer sich um herrenlose Tiere kümmern, wie viele Tiere es sind und wo sie gefunden wurden. Helfer und Mitstreiter können sich beim Stammtisch Tierschutz melden: tierschutzstammtisch-rhoen@web.de
Das erste Tierschutzgesetz wurde 1933 verabschiedet. 2002 wurde der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen. Mit vielen Neuerungen erfolgte 2013 eine Novellierung des Tierschutzgesetzes. Auszüge aus dem Tierschutzgesetz:
§1: Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
§2a: Es ist verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.
§6.: Das Verbot [vom vollständigen oder teilweisen Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres] gilt nicht, wenn zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird. Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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