Bad Kissingen

Stadt bekräftigt Rauchverbot auf Spielplätzen

Die Stadt hat an ihren Spielplätzen jetzt Anti-Raucher-Aufkleber angebracht. Manche Eltern haben das dort geltende Rauchverbot bisher einfach ignoriert.
Auf städtischen Spielplätzen in Bad Kissingen finden sich regelmäßig Zigarettenkippen, obwohl im Freistaat das Rauchen auch auf Spielplätzen seit 2010 verboten ist. Die Kippen im Bild haben wir für das Foto hingelegt. Es war aber ein Leichtes, sie und noch weitere mehr auf dem städtischen Spielplatz am Hallenbad zu finden.  Foto: Siegfried Farkas       -  Auf städtischen Spielplätzen in Bad Kissingen finden sich regelmäßig Zigarettenkippen, obwohl im Freistaat das Rauchen auch auf Spielplätzen seit 2010 verboten ist. Die Kippen im Bild haben wir für das Foto hingelegt. Es war aber ein Leichtes, sie und noch weitere mehr auf dem städtischen Spielplatz am Hallenbad zu finden.  Foto: Siegfried Farkas
| Auf städtischen Spielplätzen in Bad Kissingen finden sich regelmäßig Zigarettenkippen, obwohl im Freistaat das Rauchen auch auf Spielplätzen seit 2010 verboten ist. Die Kippen im Bild haben wir für das Foto hingelegt.

Eigentlich hätte es keinen besonderen Hinweis gebraucht. Dass auf Kinderspielplätzen Rauchverbot gilt, ist in Bayern Gesetz, seit der Freistaat 2010 die bundesweit strengsten Regeln zum Gesundheitsschutz erließ. Möglicherweise ist das Rauchverbot in der Diskussion aber damals und auch danach zu sehr auf Gaststätten bezogen worden. Jedenfalls finden sich auf Bad Kissinger Kinderspielplätzen regelmäßig Kippen, wo laut Gesetz seit 2010 keine mehr sein dürften. Die Stadt hat deshalb an ihren Spielplätzen jetzt zur Bekräftigung des Verbots Aufkleber anbringen lassen. Das bestätigte Pressesprecher Thomas Hack am Mittwoch auf Anfrage.

Der Gesetzestext lässt in der Tat keine Zweifel aufkommen. Die vom Freistaat aufgestellten Regeln schließen bei der Auflistung der Anwendungsbereiche "Einrichtungen für Kinder und Jugendliche " allgemein und "räumlich abgegrenzte und vom Träger gewidmete Kinderspielplätze " ganz konkret mit ein.

Sogar Geldbußen sind möglich

Artikel drei des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit erklärt unmissverständlich, dass Rauchverbote sich nicht auf Innenräume allein beschränken müssen. "In Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ", heißt es da ausdrücklich, "ist das Rauchen auch auf dem Gelände der Einrichtungen verboten." Geldbußen sind möglich gegen Personen, die "vorsätzlich oder fahrlässig entgegen einem Rauchverbot " rauchen oder als Verantwortliche "nicht die erforderlichen Maßnahmen" ergreifen, um künftige Verstöße zu verhindern.

Angestoßen hat die Aufkleber-Aktion des Kissinger Rathauses Stadträtin Martina Greubel. Sie hat nach eigenen Angaben bei einem Fest einmal auf einem städtischen Spielplatz "zwei große Hände voll" Kippen aufgesammelt. Eine junge Mutter, die auf einem Spielplatzgelände rauchte, habe sie auch schon angesprochen mit der Bitte, doch das Rauchen auf dem Areal einzustellen und die angefangene Zigarette außerdem ordentlich aufzuräumen.

" Eltern haben doch eine Vorbildfunktion", sagt sie. Und verweist außerdem auf die Gefahr, die von einem achtlos weggeworfenen Zigarettenstummel ausgehen kann, wenn auf dem Spielplatz krabbelnde Kinder darauf stoßen.

Verbot jetzt deutlicher

Die an den städtischen Spielplätzen üblichen grünen Hinweisschilder haben zwar früher bereits einen Hinweis auf das Rauchverbot enthalten. So deutlich wie das rot umrandete Verbotskennzeichen, das jetzt darübergeklebt wurde, sei es aber nicht gewesen, heißt es.

Dass die Aufkleber wirklich einen Effekt haben, kann aber niemand versprechen. Am Ende nutzt die Ansicht selbst der schönsten Verbotskennzeichnung nichts, wenn es an der Einsicht mangelt. Und gleich nebenan, außerhalb der Spielplatzgrenzen gilt das Verbot ohnehin schon nicht mehr.Siegfried Farkas

 
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