
Das Baden in der Fränkischen Saale und im Kanal am städtischen Elektrizitätswerk ist wegen gefährlicher Tiefen, Strudeln und gesundheitlicher Risiken durch Verunreinigungen durch Wasservögel verboten. Der Stadtrat hat eine Verordnung aus dem Jahr 1996, die inzwischen abgelaufen war, erneuert, um das Verbot aufrechtzuerhalten.
Keine Kontrolle
Obwohl Verstöße gegen das Verbot nicht aktiv kontrolliert oder geahndet werden, erläuterte Corina Büttner, Referatsleiterin des Ordnungsamtes Bad Kissingen , dass das Badeverbot aus Sicherheitsgründen erforderlich sei.
„Wir haben im Fluss Untiefen und gefährliche Strömungen sowie Verunreinigungen von Wasservögeln. Es besteht tatsächlich eine gesundheitliche Gefahr.“
Die Stadt müsse solche Gefahren unterbinden, um nicht haftbar gemacht zu werden. Ohne Verordnung könnte die Stadt bei Unfällen oder gesundheitlichen Schäden haftbar sein, da sie von den Risiken wusste und nichts unternommen habe.
Werbung fürs Baden in der Saale
Andreas Kaiser zeigte sich überrascht über das Badeverbot, besonders angesichts der Werbung für das Baden in der Fränkischen Saale im Bereich des Saale-Mäanders. Auf der Webseite „badkissingen-erleben.de“ des Vereins Stadtmarketing PRO Bad Kissingen heißt es:
„Das seichte Wasser der Saale sowie das angrenzende Beach-Volley-Ball-Feld laden Jung und Alt zum Entspannen und zu aktiver Erholung ein. Natürlich dürfen Sie gerne auch in der Fränkischen Saale baden. Die Wasserqualität wird ständig überprüft und gerade im Sommer bietet ein kühles Bad eine willkommene Abwechslung für Jung und Alt.“
Der OB hat auch schon in der Saale gebadet
Oberbürgermeister Dirk Vogel ( SPD ) geht davon aus, dass das Badeverbot für die Saale den Verantwortlichen möglicherweise nicht bekannt war. Ihm selbst gehe es ähnlich, gestand er ein: „Ich selbst war auch schon in der Saale baden und wusste nicht, dass es verboten ist.“
Der Saale-Mäander wurde als Teil der Hochwassermaßnahme angelegt, um die Fließgeschwindigkeit zu reduzieren. „Dass da so ein positiver Strand entstanden ist, ist ein Nebeneffekt“, so Büttner. „Ich kann mich nicht erinnern, dass wir jemals wegen des Verbots ein Ordnungsgeld verhängt haben.“ Es obliege ohnehin dem Ermessen der Stadt, ob ein Bußgeld verlangt werde.
Baden auf eigenen Gefahr
Eine Sonderregelung für den Saale-Mäander gebe es jedoch nicht, da dort durch die niedrige Fließgeschwindigkeit viele Wasservögel anzutreffen sind und die Verschmutzungen entsprechend hoch seien.
„Es ist sozusagen Baden auf eigene Gefahr“, fasste der Oberbürgermeister zusammen. Er hält die Verordnung dennoch für durchaus begründet, um die Stadt vor Haftungsfolgen zu schützen.
Eisflächen dürfen nicht betreten werden
Die Verordnung enthält ein weiteres Verbot: Das Betreten oder Befahren von Eisflächen auf der Saale , einschließlich des Kanals beim städtischen Elektrizitätswerk, sowie anderer Eisflächen auf Gewässern im gesamten Stadtgebiet ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich verboten.
Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Stadt bestimmte Flächen offiziell freigegeben hat. Während der Dunkelheit ist das Betreten und Befahren der freigegebenen Eisflächen nur erlaubt, wenn diese ausreichend beleuchtet sind.
Die Stadt sei auch bei den Eisflächen aus rechtlichen Gründen verpflichtet, ein Verbot zu verhängen, um im Schadensfall nicht haftbar gemacht zu werden. Auf Nachfrage erläuterte Büttner, dass dies auch für Gewässer wie den Garitzer See gilt, nicht jedoch für den Hochwasserrückstau.
Die Verordnung wurde trotz vier Gegenstimmen beschlossen und gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren. Sie schließt jedoch Ausbildungs-, Rettungs- und Übungseinsätze von Polizei , Feuerwehr, Rettungsorganisationen sowie ähnliche Einsätze ausdrücklich aus.