Die Meldepflicht für Beherbergungsstätten wie Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen soll für deutsche Staatsbürger entfallen. Gäste müssen derzeit beim Einchecken noch einen Meldeschein ausfüllen oder unterzeichnen, auf dem Name, Geburtsdatum, Anschrift und Zahl der Mitreisenden vermerkt waren.
Zum einen soll es den Check-in für Gäste erleichtern, zum anderen müssen Hotelbetreiber sich nicht mehr darum kümmern, die Daten zu erheben und nach einem Jahr wieder zu löschen.
Bayerischer Heilbäderverband (BHV) protestiert
Der Bayerische Heilbäderverband (BHV) protestiert: „Was hier als Beitrag zur Entbürokratisierung verkauft wird, ist aus unterschiedlichen Gründen völlig daneben. Vor allem für unsere Heilbäder und Kurorte ist die Meldepflicht in mehrfacher Hinsicht eine entscheidende Dokumentation“, der BHV-Vorsitzende, Peter Berek.
Die Meldescheine seien eine wichtige Dokumentation, auch für die Erhebung von Kurbeiträgen. „Wir bestehen deshalb darauf, dass die Meldepflicht weiterbesteht, damit wir einen plausiblen Nachweis für den Aufenthalt und die Erhebung der Kurbeiträge haben.“, so Berek.
Nicht von Gesetzesänderung betroffen?
In den drei Staatsbädern im Landkreis – Bad Kissingen, Bad Bocklet und Bad Brückenau – heißt es nicht Kurbeitrag, es wird eine Kurtaxe erhoben. Theresa Preisendörfer vom Staatsbad Bad Kissingen erklärt, dass die Kurtaxe auf eigenen, bayerischen Gesetzen beruht und eine Abschaffung hier auch nicht geplant sei.
Für Kurbeiträge gebe es andere Gesetzesgrundlagen. Diese werden in kommunalen Kurorten erhoben, beispielsweise im Stadtgebiet Bad Brückenau, ausgenommen der Stadtteile Wernarz und Staatsbad.
Bay. Innenministerium: Meldepflicht auf Landesrecht besteht fort
Das für Kurbeiträge zuständige Bayerische Innenministerium geht ebenfalls nicht davon aus, dass es durch die geplante Abschaffung der Meldepflicht zu Auswirkungen auf die Kurbeitragserhebung kommt. Denn: Bislang gebe es eine Meldeverpflichtung nach Bundesrecht, aber auch eine nach Landesrecht.
„Bislang konnte beiden Meldeverpflichtungen auf einem Formular nachgekommen werden“, heißt es aus dem Bayerischen Innenministerium. Selbst wenn die angekündigte Änderung des Bundesrechts erfolgen sollte, bestehe die Meldepflicht nach Landesrecht fort.
„Eine Änderung des Bundesrechts hätte unseres Erachtens deshalb keine Auswirkungen auf die Kurbeitragserhebung“, heißt es weiter.
BHV: Neue Prozesse benötigt
Das sieht Peter Berek vom Heilbäderverband anders: Über die Meldepflicht nach Bundesrecht werde derzeit auch die Meldepflicht nach Landesrecht erhoben. „Fällt diese (Anm. d. Red.: Meldepflicht nach Bundesrecht) weg, braucht es für die Erhebung der Meldedaten nach Landesrecht neue Prozesse.“
Heißt aus seiner Sicht: Für Heilbäder und Kurorte gibt es zunächst keine Entbürokratisierung. „Vielmehr wird ein etablierter Prozess abgeschafft und ein neuer Prozess muss implementiert werden.“ Das gelte für Kurbeiträge wie Kurtaxe.
Trotzdem Formular nötig
Thomas Beck, Kurdirektor vom Staatsbad Bad Bocklet, ergänzt: Wenn es keine Meldepflicht mehr gibt, müssten die Gäste in Bad Bocklet trotzdem ein Formular ausfüllen, nur auf anderer Gesetzesgrundlage.
„Hotels müssen Gästen immer neu erklären, dass die Meldepflicht hier weiter gilt, weil sie im Kurort auf einer anderen Grundlage beruht.“ In Ferienwohnungen, die teilweise kontaktlos über Schlüsselboxen laufen, sei das noch mal schwieriger zu erklären.
Digitaler Meldeschein braucht Gesetzesgrundlage
Zudem müssten Hotels Gästestatistiken an Ämter melden, was ohne Meldepflicht ebenfalls schwierig sei. Die Änderung führt nach seiner Sicht nicht zu einem Bürokratieabbau, sondern einem Verwaltungsmehraufwand.
Was dem Staatsbad die Arbeit erleichtern würde: Wenn die Möglichkeiten, die Daten per digitalem Meldeschein zu erfassen, endlich eine Gesetzesgrundlage hätten.
Zu unseren Kurorten lesen Sie auch: