Bad Kissingen
Staatsanwalt widerspricht im Fall Laudenbach
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat der Darstellung von Laudenbachs Rechtsanwalts widersprochen, dass das Gericht oder die Staatsanwaltschaft eine vorzeitige Reststrafaussetzung im Rahmen einer "Absprache" zugesagt hätten.

"Eine solche Darstellung entspricht weder dem Verlauf der Hauptverhandlung noch dem, was rechtlich zulässig wäre", teilte Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen, Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg, am Montag auf Nachfrage klar. Vereinbarungen über eine Reststrafaussetzung könnten nicht zulässiger Gegenstand einer "Absprache" im Sinne des Strafgesetzbuches sein. Zudem würden weder die Kammer, noch der Sitzungsstaatsanwalt über die Reststrafaussetzung entscheiden. rr
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