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Bad Kissingen
Sportschütze erhebt Einspruch
Einen Strafbefehl wollte ein Rentner aus dem Landkreis nach einer Durchsuchung nicht ohne weiteres hinnehmen.
Die Beweislage war unklar, deshalb muss die Pistole noch einmal überprüft werden.       -  Die Beweislage war unklar, deshalb muss die Pistole noch einmal überprüft werden.
Foto: Symbolbild: Volker Hartmann/dpa | Die Beweislage war unklar, deshalb muss die Pistole noch einmal überprüft werden.
Sigismund von Dobschütz
 |  aktualisiert: 17.08.2022 10:40 Uhr

Wegen unerlaubten Waffenbesitzes und damit vorsätzlichen Vergehens gegen das Waffengesetz war kürzlich gegen einen Sportschützen im Landkreis ohne mündliche Gerichtsverhandlung ein Strafbefehl erlassen worden. Er soll insgesamt 4000 Euro zahlen. Dagegen legte der Beschuldigte über seinen Anwalt Einspruch ein, der nun vor dem Bad Kissinger Amtsgericht verhandelt wurde.

Vor geraumer Zeit hatte die Polizei , so die Zeugenaussage eines damals beteiligten Beamten, das Wohnhaus des 66-jährigen Rentners nach Waffen durchsucht. Der Anlass für die Durchsuchung war nicht Inhalt dieser Verhandlung. Die Polizisten fanden in der Wohnung mehrere Waffen, ordnungsgemäß in einem Waffenschrank gesichert, für die der langjährige Sportschütze auch eine Waffenbesitzkarte vorweisen konnte. Zu seinem Unglück entdeckte allerdings einer der Polizisten auf dem Dachboden des Hauses eine Pistole, für deren Besitz der Rentner keinen Waffenschein vorweisen konnte. Daraufhin wurde gegen ihn der schriftliche Strafbefehl erlassen, gegen den der Landkreisbewohner nun über seinen Rechtsanwalt Einspruch erhoben hatte.

Der Anwalt begründete den Einspruch damit, dass sein Mandant als Sportschütze seit 40 Jahren eine waffenrechtliche Erlaubnis hat, Mitglied im Schützenverein ist und diese Pistole keinen durchgezogenen Lauf hat, womit sie wohl nicht unter das Waffenrecht fällt. Deshalb sei die Strafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro nicht annehmbar. Diese Pistole habe er 1990 selbst gebaut, erklärte der Beschuldigte vor Gericht. "Mit dieser Waffe kann man gar nicht scharf schießen, höchstens mit Platzpatronen." Da er keine Munition hatte, habe er die Pistole schon vor vielen Jahren auf den Dachboden gepackt.

Sowohl die Richterin als auch der Verteidiger waren keine Waffenexperten , weshalb sie sich von einem Mitarbeiter des Mellrichstädter Beschussamtes, das für Prüfung von Jagd-, Sport- und Verteidigungswaffen sowie deren Munition zuständig ist, weitere Aufklärung erhofften. "Die Pistole ist grundsätzlich schussfähig", sagte der Zeuge aus. Dies sei bei der damaligen Prüfung festgestellt worden. "Man kann damit Patronen verschießen." Die Typisierung des Waffenlaufs, ob durchgezogen oder nicht, sei jedenfalls kein Merkmal für die rechtliche Einstufung als Waffe. Ob die Pistole allerdings jemals genutzt wurde, vermochte der Zeuge nicht zu sagen. Sein Amt hatte nur die beschussrechtliche Begutachtung vorgenommen, die Pistole auch nicht zur Probe abgeschossen. Die waffenrechtliche Begutachtung sei ausschließlich Sache des Landeskriminalamtes, klärte der Zeuge das Gericht auf.

Verhandlung ausgesetzt

Da nun immer noch nicht erwiesen war, ob es sich bei der aufgefundenen Pistole tatsächlich um eine Waffe im waffenrechtlichen Sinn handelt, deren unerlaubter Besitz dann strafbar wäre, oder nur um eine Art Schreckschusspistole, worauf der Anwalt hinwies, schlug die Richterin vor, die Verhandlung an diesem Punkt auszusetzen.

Weitere Prüfung notwendig

Das Landeskriminalamt soll nun die " waffenrechtliche Einschließung" der Pistole untersuchen und prüfen, ob man mit ihr überhaupt schießen kann. Erst nach eindeutiger Klärung dieser entscheidenden Fragen wird das Verfahren fortgesetzt. Doch zu welchem Ergebnis das LKA nach der Prüfung auch kommen mag: Während der Verhandlung gab der Anwalt zu bedenken, ob sich sein Mandant vor drei Jahrzehnten überhaupt bewusst sein konnte, eine Waffe im waffenrechtlichen Sinn gebaut zu haben. Auch darauf hatte die Richterin keine eindeutige Antwort: "Das Waffenrecht ist eine ganz weite Geschichte."

 
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Kommentare
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  • M. S.
    Immerhin bekommt der Erbauer jetzt ein hochamtliches Gütesiegel vom LKA was die Funktionsfähigkeit betrifft. Eine erste Einschätzung gab es schon vom Beschussamt.

    Möglicherweise werden die Gutachten und Prüfungen sehr teuer für den Angeklagten...

    Sicher einer der seltenen Fälle in denen ein "Handwerker" froh wäre wenn ihm letztlich "absoluter Pfusch" bei einer Konstruktion beschieden wird. :D
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  • J. S.
    Straftaten bleiben Straftaten. Manche verjähren, manche später, manche gar nicht.
    Ein Zufallsfund, das mit der Pistole. Die hatte eben nichts auf dem Dachboden zu suchen.
    Sind nicht auch Zufallsfunde wie Rauschgift u. ä. strafbar, auch wenn nicht ursprünglich danach gesucht wurde. So ist es auch hier. "Blöd gelaufen!" Den Ärger und den Aufwand haben jetzt auch die Gerichte. Der Angeklagte war "Fachmann", jetzt versucht er sich herauszureden. Das darf er. Seine Zeit und sein Aufwand muss er sich aber selbst zu schreiben.
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  • f. p.
    Der Anlass für die Durchsuchung war nicht Inhalt dieser Verhandlung?? Das wäre aber interessant gewesen, was der Grund für die Durchsuchung des Hauses gewesen war. Dann könnte man vielleicht anders urteilen. So aber ist der Aufwand für eine uralt Pistole schon "e weng" daneben. Also das bedarf noch einer besseren Erklärung!
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