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Bad Brückenau
Sperrungen wegen Sanierung
Aufgrund von Sanierungsarbeiten an Fahrbahn und Gehwegen in der gesamten Buchwaldstraße sowie Einmündungsbereichen der angrenzenden Gemeindestraßen in Bad Brückenau kommt es in der Zeit von Dienstag,...
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.04.2025 01:02 Uhr

Aufgrund von Sanierungsarbeiten an Fahrbahn und Gehwegen in der gesamten Buchwaldstraße sowie Einmündungsbereichen der angrenzenden Gemeindestraßen in Bad Brückenau kommt es in der Zeit von Dienstag, 17. März, bis voraussichtlich Freitag, 6. Juni, wieder zu Verkehrseinschränkungen und Sperrungen, nachdem die Arbeiten im Dezember aufgrund von witterungsbedingten Verhältnissen eingestellt werden mussten, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Bad Brückenau .

Verschiedene Bauabschnitte

Die Straßensanierungsarbeiten erfolgen sukzessiv in Bauabschnitten. Die Bauabschnitte erfolgen mit halbseitigen Sperrungen der Fahrbahn sowie mit Sperrungen des Gehweges. Für die notwendigen Asphaltierungsarbeiten kommt es innerhalb der Bauabschnitte für circa zwei Tage zu Vollsperrungen. Die Bauabschnitte der Vollsperrungen werden so eingerichtet, dass Zu- und Abfahrt jeweils über die angrenzenden Gemeindestraßen genommen werden kann.

Während der Asphaltierungsarbeiten können die Bushaltestellen an circa zwei Tagen nicht angefahren werden. An den betroffenen Bushaltestellen werden rechtzeitig Hinweisschilder angebracht.

Bitte: Keine Elterntaxis

Der Schul- und Kindergartenweg ist während der gesamten Baumaßnahme gewährleistet. Die sogenannten Eltern-Taxis werden gebeten, innerhalb der Baumaßnahme von einem Hol- und Bringservice abzusehen, sofern die Arbeiten im unteren Teil der Buchwaldstraße ausgeführt werden.

Halteverbote erforderlich

Stellenweise muss innerhalb der Buchwaldstraße ein Halteverbot eingerichtet werden. Sollte innerhalb der angrenzenden Gemeindestraßen aufgrund der Baumaßnahme ein Halteverbot vonnöten werden, so können dort gegebenenfalls Halteverbotszeichen aufgestellt sein.

Die Stadt bittet darum, dass beachtet wird, dass jeder Verkehrsteilnehmer einen Verstoß im Sinne der Straßenverkehrsordnung begeht, wenn er an Straßenstellen hält oder parkt, in denen die Restbreite der Fahrbahn neben dem abgestellten Kraftfahrzeug weniger als 3,05 Meter beträgt. Hier ist das Halten und Parken unzulässig. Das gilt auch ohne ein explizit ausgeschildertes Halteverbot.

Keine Umleitung ausgeschildert

Durch die erforderlichen Maßnahmen wird es in dem betroffenen Bereich unvermeidbar zu Verkehrseinschränkungen kommen – die Beteiligten versuchen diese auf ein geringstmögliches, aber notwendiges Maß zu begrenzen. Die Stadt Bad Brückenau und die bauausführende Firma ( August Ullrich GmbH , Elfershausen) bitten hinsichtlich möglicher Unannehmlichkeiten und Behinderungen um Verständnis.

Eine Umleitung ist nicht ausgeschildert. red

 
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