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Bad Brückenau
Sperrungen und Einschränkungen wegen Sanierung
Aufgrund von Sanierungsarbeiten an Fahrbahn und Gehwegen in der gesamten Buchwaldstraße in Bad Brückenau kommt es in der Zeit vom Montag, 4. November, bis voraussichtlich Freitag, 20. Dezember, zu...
Redaktion
 |  aktualisiert: 28.11.2024 01:01 Uhr

Aufgrund von Sanierungsarbeiten an Fahrbahn und Gehwegen in der gesamten Buchwaldstraße in Bad Brückenau kommt es in der Zeit vom Montag, 4. November, bis voraussichtlich Freitag, 20. Dezember, zu Verkehrseinschränkungen und Sperrungen, teilt die Stadt Bad Brückenau in einer Pressemeldung mit.

Die Straßensanierungsarbeiten erfolgen sukzessiv in Bauabschnitten. Die Bauabschnitte erfolgen mit halbseitigen Sperrungen der Fahrbahn sowie mit Sperrungen des Gehweges, heißt es weiter. Für die notwendigen Asphaltierungsarbeiten kommt es innerhalb der Bauabschnitte für circa zwei Tage zu Vollsperrungen. Die Bauabschnitte der Vollsperrungen werden so eingerichtet, dass Zu- und Abfahrt jeweils über die angrenzenden Gemeindestraßen genommen werden können, teilt die Stadt mit.

Schulweg ist gewährleistet

Während der Asphaltierungsarbeiten können die Bushaltestellen an etwa zwei Tagen nicht angefahren werden. An den betroffenen Bushaltestellen werden rechtzeitig Hinweisschilder angebracht. Der Schul- und Kindergartenweg ist während der gesamten Baumaßnahme gewährleistet. Die Eltern werden gebeten, innerhalb der Baumaßnahme von einem Hol- und Bringservice abzusehen, sofern die Arbeiten im unteren Teil der Buchwaldstraße ausgeführt werden. Stellenweise muss innerhalb der Buchwaldstraße Haltverbot eingerichtet werden. Sollte inner halb der angrenzenden Gemeindestraßen aufgrund der Baumaßnahme Haltverbot vonnöten werden, so können dort gegebenenfalls auch Halteverbotszeichen aufgestellt sein.

Jeder Verkehrsteilnehmer begeht einen Verstoß im Sinne der Straßenverkehrsordnung, wenn er an Straßenstellen hält oder parkt, in denen die Restbreite der Fahrbahn neben dem abgestellten Kraftfahrzeug weniger als 3,05 Meter beträgt. Hier ist Halten und Parken unzulässig. Das gilt auch ohne ein explizit ausgeschildertes Haltverbot (Verkehrszeichen 283 und 286), heißt es weiter in der Pressemitteilung.

Durch die erforderlichen Maßnahmen wird es in dem betroffenen Bereich unvermeidbar zu Verkehrseinschränkungen kommen - die Beteiligten versuchen diese auf ein geringstmögliches, aber notwendiges Maß zu begrenzen. Die Stadt Bad Brückenau und die bauausführende Firma ( August Ullrich GmbH , Elfershausen) bitten hinsichtlich möglicher Unannehmlichkeiten und Behinderungen um Verständnis. Eine Umleitung ist nicht ausgeschildert, heißt es abschließend. red

 
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