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Bad Neustadt an der Saale
So wird der Wald sicher für alle
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt warnt vor Gefahren im Wald durch die anhaltende Trockenheit. Die Verkehrssicherung...
Redaktion
 |  aktualisiert: 22.01.2024 01:05 Uhr

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt warnt vor Gefahren im Wald durch die anhaltende Trockenheit. Die Verkehrssicherung wird zunehmend anspruchsvoller, so die Pressemitteilung des Amtes.

An heißen Sommertagen sei ein Spaziergang im Wald die willkommene Gelegenheit, der Hitze wenigstens zeitweise zu entfliehen. Aber: Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit ist es möglich, dass von den Bäumen plötzlich Äste herunterfallen.

Forstdirektor Jürgen Hahn rät Waldbesuchern zur Vorsicht und weist auf Gefahren im Forst hin. „Selbst große Laub-Bäume die von unten gesehen noch grün belaubt sind, zeigen im Luftbild verdorrte Kronenteile. Hitze und Trockenheit setzen unseren Wäldern massiv zu. Der ausbleibende Regen sowie die durch den Klimawandel ausgelösten und vorangetriebenen Entwicklungen sorgen dafür, dass unsere Wälder zunehmend von absterbenden Bäumen gekennzeichnet sind.“

Spaziergang nicht ohne Gefahr

Grundsätzlich sind die Verantwortlichkeiten zur Verkehrssicherung im Wald gesetzlich geregelt. Das bedeutet, jeder Grundstückseigentümer müsse dafür sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht. In bayerischen Wäldern gilt das Allgemeine Betretungsrecht.

Dabei ist ein Waldspaziergang immer mit gewissen Gefahren verbunden, mit denen der Waldbesucher rechnen muss. Die typischen Waldgefahren wie abgestorbene Bäume und Kronenteile, Totäste in Baumkronen, herabhängende Äste nach Schneebruch oder Sturm oder Unebenheiten auf Wegen durch Wurzeln gehören zum allgemeinen Lebensrisiko , das der Waldbesucher selbst tragen muss. Für Schäden, die hierdurch entstehen, wird der Waldbesitzer nicht in die Haftung genommen.

Walduntypische Gefahren sind solche, die weder von der Natur noch durch die Art der Bewirtschaftung geschaffen sind, und mit denen der Waldbesucher nicht rechnen muss. Zum Beispiel: nicht sicher gelagerte Holzpolter, nicht erkennbare Sperren, Drahtrollen oder auch Abgrabungen. Der Waldbesitzer ist verpflichtet, diese Gefahren zu beseitigen und Vorkehrungen zu treffen.

Und: Auch im Wald gibt es Wege, die für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind. Das können neben Bundes-, Land- oder Kreisstraßen auch gewidmete Forststraßen sein. Diese unterliegen einer sogenannten „erhöhten Verkehrssicherungspflicht “. Hier haftet der Waldbesitzer sowohl für waldtypische als auch für walduntypische Gefahren. Es gilt die generelle Pflicht, schädliche Einwirkungen auf die Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Kontrollintervall gibt es nicht.

Regelmäßige Kontrollen

Möglich sind Kontrollen im „angemessenen Zeitabschnitt“. Dies ist abhängig vom Standort, aber auch vom Alter und Gesundheitszustand des Bestandes, wobei unter „normalen Verhältnissen eine zweimalige Kontrolle im Jahr angemessen sei. Nach Schadensereignissen wie bei Sturm oder Schneebruch aber auch bei extremer Trockenheit wird zu zusätzlichen Kontrollgänge geraten.

Eine Sichtprüfung vom Boden aus genügt. Wichtig ist, dass neben der Baumkrone der gesamte Baum auf seine Standsicherheit geprüft wird. Sind Beeinträchtigungen im Kronen-, im Stamm- oder im Wurzelbereich zu erkennen, muss der Baum unverzüglich gefällt werden. red

 
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