
Die Grundsteuer ist eine zentrale Einnahmequelle für die Stadt Bad Kissingen , mit einem aktuellen Betrag von rund 4,8 Millionen Euro im Haushalt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das die bisherigen Einheitswerte als verfassungswidrig einstufte, wurde 2019 eine Reform der Grundsteuer auf Bundesebene beschlossen.
Der Freistaat Bayern hat daraufhin ein flächenbezogenes Modell zur Berechnung der Grundsteuer B eingeführt, während die Grundsteuer A weiterhin auf dem Bundesmodell basiert. Mit dem Auslaufen der aktuellen Hebesätze zum 31. Dezember 2024 müssen die bayerischen Städte und Gemeinden ab dem 1. Januar 2025 neue Hebesätze festlegen, um weiterhin Einnahmen durch die Grundsteuer zu sichern.
Erhöhung der Hebesätze
Die Stadt Bad Kissingen plant eine aufkommensneutrale Neufestsetzung der Hebesätze, basierend auf den vom Finanzamt ermittelten neuen Messbeträgen. In der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses wurde beschlossen, die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe von 380 auf 390 Prozentpunkte und die Grundsteuer B für Grundstücke von 380 auf 440 Prozentpunkte zu erhöhen.
Diese Erhöhung soll keine zusätzlichen Einnahmen für die Stadt bringen, sondern lediglich das aktuelle Niveau von 4,8 Millionen Euro sichern, wie Daniel Bahn, Leiter der Finanzverwaltung, erklärte.

Allerdings wird es für die Bürger zu Veränderungen kommen: Die Berechnung basiert künftig nur noch auf der Größe des Grundstücks, was bedeutet, dass in zentralen Lagen die Steuerlast sinken könnte, während in ländlichen Gebieten wie Poppenroth, Kleinbrach, Arnshausen und Albertshausen mit deutlichen Erhöhungen zu rechnen ist.
OB lässt nicht locker
Eine Möglichkeit zur Zonierung, also unterschiedliche Hebesätze für städtische und ländliche Gebiete, existiere nicht. Diese Option war zwar im ersten Gesetzentwurf vorgesehen, wurde jedoch im Laufe des Verfahrens gestrichen. Oberbürgermeister Dirk Vogel ( SPD ) erklärte, dass Vertreter der kommunalen Ebene darauf gedrängt hätten, die Zonierung zu streichen, da sie als zu kompliziert und bürokratisch angesehen wurde.
Vogel kündigte an, dieses Thema nicht ruhen zu lassen. „Ich werde am Beispiel der Stadt Bad Kissingen den kommunalen Vertretern, also dem Gemeindetag und dem Städtetag, schildern, wie sich die Gebühr in einem heterogenen Ort mit ländlichen und urbanen Gebieten auswirkt“, sagte er.
Zudem erklärte er: „Wir werden zeigen, dass man mit einer Zonierung erreicht hätte, dass es deutlich weniger Verwerfungen gegeben hätte. Ich verstehe nicht, warum man an dieser Stelle die Kommunen bevormundet. Städte und Gemeinden sollten selbst entscheiden können, ob sie die Zonierungsoption nutzen oder nicht.“
Vogel hofft auf einen „lernenden Freistaat“ und geht davon aus, dass Bad Kissingen nicht die einzige betroffene Kommune ist. Auch andere Gemeinden mit ähnlicher Struktur dürften auf ähnliche Probleme stoßen.
Sinkende Müllgebühren
Die Müllgebühren sinken ab dem kommenden Jahr – dies beschlossen die Stadträtinnen und Stadträte auf Empfehlung des Finanz- und Verwaltungsausschusses, der das Thema bereits intensiv vorberaten hatte. Daniel Bahn, Leiter der Finanzverwaltung, erläuterte, dass die Stadt zwischen 2021 und 2024 über 1,2 Millionen Euro mehr an Müllgebühren eingenommen habe als ursprünglich kalkuliert.
Dieses Guthaben, inklusive Zinsen, werde nun in die Gebührenberechnung für die Jahre 2025 bis 2028 einfließen, was eine Gebührensenkung ermöglicht: Die 60-Liter-Tonne kostet künftig 154 Euro statt 168 Euro , die 80-Liter-Tonne 200 Euro statt 219 Euro und die 120-Liter-Tonne 291 Euro statt 318 Euro . Auch bei größeren Mülltonnen sinken die Gebühren.
Nach zwei Wochen müssen Plakate weg
Um das Stadtbild von Bad Kissingen zu schützen, sind Plakatierungen für Veranstaltungen auch in Zukunft begrenzt und nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt. Dies war bereits bisher der Fall und soll auch weiterhin so gehandhabt werden. Deshalb wurde die Verordnung aus dem Jahr 1996 von den Stadträtinnen und Stadträten erneuert, wobei einige redaktionelle Anpassungen vorgenommen wurden.
Unter anderem wurde klarer geregelt, dass Plakate spätestens zwei Wochen nach der Veranstaltung entfernt werden müssen, wie Corina Büttner, Referatsleiterin des Ordnungsamtes, erklärte. Laut Verordnung zählen öffentliche Anschläge wie Zettel, Plakate, Schriften, Aufkleber oder Tafeln, die an öffentlichen Orten wie Häusern, Zäunen oder Bäumen angebracht sind.
Ausgenommen sind Werbeanlagen, die unter die bayerische Bauordnung fallen, sowie Anschläge innerhalb von Verkaufsstellen oder von Religionsgemeinschaften an Kirchen. Auch die Bestimmungen für Wahlwerbung wurden klarer formuliert und den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern angepasst.
Garten gießen wird günstiger
Gartenbesitzer in Bad Kissingen können sich über günstigere Bedingungen bei der Gartenbewässerung freuen. Wer einen separaten Wasseranschluss für die Gartenbewässerung mit einer Zählvorrichtung besitzt, musste bisher eine Pauschale für die ersten 10 Kubikmeter zahlen.
Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs wurden Zweifel an dieser Pauschalregelung geäußert. Künftig wird ab dem ersten Kubikmeter keine Schmutzwassergebühr mehr fällig, was eine jährliche Ersparnis von 34 Euro bedeutet. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem Jahr 2024.