zurück
Bad Kissingen
So feiern Sie und Ihre Kinder sicher Silvester
Wer nicht volljährig ist, darf keine Feuerwerkskörper zünden. Es gibt aber einige weniger gefährliche Varianten, über die sich Kinder zu Silvester freuen.
Beliebt bei vielen Kindern und vergleichsweise ungefährlich: die Wunderkerze Foto: fotolia       -  Beliebt bei vielen Kindern und vergleichsweise ungefährlich: die Wunderkerze Foto: fotolia
| Beliebt bei vielen Kindern und vergleichsweise ungefährlich: die Wunderkerze Foto: fotolia
Carmen Schmitt, Christian Pack
 |  aktualisiert: 19.08.2022 17:45 Uhr
Für die meisten Familien gehört das Feuerwerk an Silvester genauso dazu wie "Diner for One" oder das Bleigießen. Dass besonders beim Feiern mit Kindern die Sicherheit im Vordergrund stehen muss, wird zum Jahreswechsel leider immer wieder vernachlässigt. Ein Kissinger Kinderarzt warnt vor den Folgen von schlimmen Unfällen.

Prinzipiell dürfen in Deutschland Feuerwerksprodukte der Kategorie "F2" - zu denen beispielsweise Raketen, Batterien, Knaller oder Fontänen zählen - nur von Personen über 18 Jahren gekauft und verwendet werden. Dabei muss man die Sicherheitshinweise beachten: "Die auf den Feuerwerkskörpern angegebenen Schutzabstände gelten für alle Personen, unabhängig vom Alter oder davon, ob sie nur als Zuschauer in der Nähe befinden", erklärt Christian Lohrer vom Fachbereich Explosivstoffe der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Nutzer sei für seine direkte Umgebung verantwortlich. "Er muss sicherstellen, dass sich keine Personen im Schutzabstand befinden." Harald Albert, Stadtbrandinspektor der Stadt Bad Kissingen und Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr, warnt: "Kracher gehören nicht in die Hände von Kindern." Stattdessen empfiehlt er, auf, für Kinder ungefährliche, Alternativen auszuweichen. Ein Kissinger Kinderarzt hat in den vergangenen Jahren erlebt, welche Verletzungen folgen können, wenn Kinder und Jugendliche mit Böllern hantieren.

"Ein Kind kann die Zeit bis zur Zündung nicht abschätzen", sagt Dr. Juan-Carlos Menéndez Castro. "Ein Erwachsener kann auch den Abstand besser überblicken, den man einhalten sollte." Der Kinderarzt hat über 30 Jahre Erfahrung. Er rät: "Kindern nichts in die Hand geben - keine Böller, keine Raketen." Die Verletzungen seien ein großes Problem: Augen, Ohren, Verbrennungen. "Jeder Einzellfall ist zu viel." Erleben können die Kinder das Feuerwerkspektakel auch beim Zusehen, meint er. Wenn ein Erwachsener mit Erfahrung und Bedacht die Raketen zündet.


Regeln für Kinder

"Kinder dürfen diese generell nicht benutzen", betont Fachberater Christian Lohrer. Feuerwerk der Kategorie 1 - beispielsweise Party-Knaller - dürfen Kinder hingegen ab dem zwölften Lebensjahr verwenden. Hier gibt es einige Produkte, die unter Aufsicht auch von jüngeren Kindern benutzt werden können. Aber auch hier gilt natürlich: Die Sicherheit steht an erster Stelle! Nachfolgend eine Auswahl an Produkten, die nur bedingt gefährlich sind und Kinder unter Aufsicht nutzen können.

1. Knallerbsen oder Knallteufel: Die erbsengroßen Kugeln knallen, wenn sie auf den Boden geworfen werden. Sie sollten unbedingt im Freien verwendet werden.

2. Wunderkerzen: Sie sind bei vielen Kindern sehr beliebt, einige haben aber auch Angst vor dem glühenden Stab. Auf jeden Fall sollten Wunderkerzen nur unter Aufsicht entzündet werden. Vorsicht: Auch abgekühlte Wunderkerzen sind nicht ungefährlich und gehören nicht in die Hände von Kleinkindern.

3. Party-Popper: Die kleinen Konfettikanonen sind eine tolle Silvester-Alternative für kleinere Kinder. Das Produkt ist relativ ungefährlich, da es nicht entzündet wird. Mit Hilfe einer Drehbewegung wird ein Deckel geöffnet und anschließend Konfetti, Spielzeug oder Luftschlangen herausgeschossen.

4. Tischfeuerwerk: Tischfeuerwerke oder auch Zimmerfeuerwerke gehören zu den pyrotechnischen Artikeln, die auch von den unter 18-Jährigen verwendet werden dürfen. Dabei wird der Inhalt - meist eine bunte Mischung von Geschenk- und Partyartikeln - im Raum verstreut. Auch sie sollten nicht ohne Aufsicht abgebrannt werden. Als Unterlage empfiehlt sich eine nicht wärmeempfindliche Fläche. Wichtig: Nicht in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien wie Gardinen abbrennen. Funken könnten einen Brand entfachen. Zum Löschen für alle Fälle ein Glas Wasser bereithalten.

5.Luftschlangen: Wer an Silvester absolut auf Nummer sicher gehen will, der besorgt für die Kleinen einfach einige Stangen Luftschlangen. Das Verteilen der bunten Papierstreifen macht Kindern viel Freunde und zudem sind Luftschlangen ungefährlich.
Harald Albert hofft, dass er und seine Kollegen auch in diesem Jahr zu keinem Einsatz in der Silvester-Nacht ausrücken müssen. "Toi, toi, toi!"



Wer zahlt den Böller-Schaden?


Erwachsene In der Regel haftet derjenige, der den Schaden verursacht. Sprich: Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die man bei Dritten anrichtet - soweit dies nicht vorsätzlich geschieht. Werden Autos durch Feuerwerkskörper beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden. Das gilt auch für Glasschäden. Eine Vollkasko-Versicherung deckt Beschädigungen wie Beulen und Kratzer ab, die etwa herabfallende Raketen verursachen. Die Schäden sollten die Autofahrer polizeilich aufnehmen oder sich durch Zeugen bestätigen lassen. Man sollte Fotos machen und die Versicherung umgehend informieren. Kann der Verursacher vor Ort ermittelt werden, übernimmt dessen private Haftpflichtversicherung den Schaden.

Kinder Wenn Kinder an Silvester Schäden verursachen, stehen die Eltern in der Verantwortung. In der Regel greift die Haftpflichtversicherung.
 
Themen & Autoren / Autorinnen
Bad Kissingen
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Explosivstoffe
Feuerwerk
Haftpflichtversicherungen
Harald Albert
Kinder und Jugendliche
Kinderärzte
Polizei
Raketen
Silvester
Stadt Bad Kissingen
Teilkaskoversicherungen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top