
Wenn es um Geld geht, fragen Sie die Stadträte Ihres Vertrauens: Ein Teil von ihnen hat in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine Art Schulung erhalten, um zwei wichtige Geldquellen des kommunalen Haushalts auch für die Zukunft rechts- und kalkulationssicher sprudeln zu lassen.
Die Beschäftigung mit den Benutzungsgebühren im Bestattungswesen, sowie bei Abwasser und Wasser ist ein Dauerthema in der Stadtratsarbeit – auch, weil die Zusammensetzung des späteren Ergebnisses ziemlich strengen Regeln unterliegt.
Da haben es sich die Mitglieder des Ausschusses nicht einfach gemacht. Trotz transparenter Darstellung der beiden Referenten des Büros „kommunale Transparenz“ – Matthias Dotzler für die Gebührenneufassung im Bestattungswesen und Michael Moritz für die Abwasser/ Wasser-Gebühren-Kalkulation – gab es Verständnis- bzw. Ergänzungsfragen.
Gebührenstruktur muss angepasst werden
Warum geht es? Die Sanierung des Friedhofs, dessen neuer Teil am 6. Oktober eröffnet wird (14 Uhr) hat Investitionen verursacht, unter anderem auch durch zusätzliche Bestattungsformen. Es ist eine sehr große Anlage entstanden, die auch wirtschaftlich betrieben werden muss – eine staatliche Vorgabe.
Um das zu erreichen, wurde bereits vor Jahrzehnten eine vielseitige Gebührenstruktur entwickelt und die muss von Zeit zu Zeit, möglichst alle vier Jahre, den Gegebenheiten angepasst werden. Ab 2025 ist es wieder soweit. Auch die Friedhofs- und Bestattungssatzung wird neu aufgesetzt.
Gestiegene Kosten im Bestattungswesen
Die Orte für Urnenbestattungen wurden ausgeweitet, das Grün erstreckt sich jetzt über den ganzen Friedhof, die Bepflanzungen haben zugenommen. Bürgerinnen und Bürger konnten Vorschläge zur Gestaltung einbringen.
Auch ohne Sanierung sind die Kosten im Bestattungswesen von 2021 mit rund 185.000 Euro auf 220.000 Euro bis 2024 (fast 20 Prozent) gestiegen. In Zukunft, also für die nächsten vier Jahre, soll die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben möglichst klein gehalten werden.
Tatsache ist, und das hat Friedhofsreferent Klaus Schebler (Neue Wege) deutlich angesprochen, dass es einen deutlich zählbaren Teil von Bürgerinnen und Bürgern gibt, die lieber Bestattungsorte in der näheren Umgebung von Münnerstadt nutzen. Das liegt nach seiner Meinung daran, dass die bisherige Gebührenrechnung zu intransparent ist und jährlich gestellt wird. „Die Nachkommen wollen eine Abrechnung für die gesamte Liegezeit“. Das sei nach seiner Meinung auch verständlich, wenn Zahlende nicht in der Nähe leben würden, so Stadtrat Schebler.
Anfang November soll Entscheidung fallen
Diese Meinung unterstützt auch Arno Schlembach ( CSU ) und Rosina Eckert (Forum Aktiv). Bürgermeister Michael Kastl mit der Verwaltung vertritt die Ansicht, bei der Neufassung der Gebührenstellung zweigleisig zu fahren: nämlich die einmalige oder auch die jährliche Gebühr anzubieten.
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses werden nun in ihren Fraktionen die vorgestellten Ergebnisse beraten und in der nächsten Sitzung am 14. Oktober ihre Vorschläge zur Abstimmung stellen. Am 4. November soll dazu die Entscheidung im Rahmen der Haushaltsberatung fallen.
Gebühren fürs Wasser: noch strengere Vorgaben
Die Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist ein ähnlich komplexes Thema mit noch strengeren Vorgaben – und einem Ausrutscher mit Folgen, den sich Münnerstadt mal geleistet hat.
Referent Michael Moritz von „Kommunal Transparent“ brachte alles mit, was man zur Berechnung von Wasser und Abwasser-Gebühren als Mandatsträgerin und Mandatsträger wissen sollte. Auch hier sind die Fraktionen aufgefordert, die vorgestellten Ergebnisse zu beraten.
Die Vorstellung von einem Wasser-Endpreis
Im Unterschied zum Bestattungswesen gibt es hier schon Vorstellungen zu einem Endpreis, den die Einwohner, die an der örtlichen Wasserversorgung angeschlossen sind, ab 2025 bezahlen müssen. Bürgermeister Michael Kastl thematisiert die künftigen Gebühren bereits in den laufenden Bürgerversammlungen und spricht beim Wasserpreis von einem Korridor zwischen 2,50 und drei Euro pro Kubikmeter Wasser, sowie beim Abwasser von einer geringen Abweichung.
Die bis Jahresende erhobene Gebühr von 1,15 Euro musste 2021 festgelegt werden, weil in den Jahren zuvor eine viel höhere Gebühr mit der Begründung von erheblichen Investitionsvorhaben verlangt worden war. „Über eine Million Euro sind damals in die Kalkulation gelangt, was der damalige Bürgermeister zu verantworten hatte“, betonte Leo Pfennig ( Freie Wähler ). Passiert ist nichts mit dem Geld.
Die Bürgerinnen und Bürger mussten die Summe über die starke Kürzung wieder zurückerhalten. „Ich möchte solche starken Bewegungen beim Wasserpreis in Zukunft nicht mehr erleben“, erwiderte der amtierende Bürgermeister. Solche Kosten sollten nämlich für die Zahlenden verlässlich sein. Der neu berechnete Vorschlag zwischen 2,60 und 2,70 € wird dem genügen. Arno Schlembach brachte nochmal eine Grundgebühr ins Gespräch, meinte aber zugleich, dass die vorgelegte Kalkulation auf eine solche auch in Zukunft verzichten kann.
Auch darüber wird der Stadtrat am 4. November endgültig entscheiden.
Mehr aus Münnerstadt: