Sieben Monate nach der furchtbaren Tat in Fulda ist der Mörder der 35 Jahre alten Ärztin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Die Verteidigung will Revision einlegen.
Der Mord an einer Ärztin und jungen Mutter hatte im Dezember des vergangenen Jahres die Region geschockt. Nun wurde ihr Mörder , ein 31 Jahre alter Rumäne, zur Höchststrafe verurteilt. Mit der Tat habe er seine frühere Freundin für die Trennung und ihre ablehnende Haltung bestrafen wollen, sagte der Vorsitzende Richter Josef Richter. Der Angeklagte habe aus Wut, Rache, Eifersucht und Enttäuschung gehandelt, weil er seine "vermeintlichen Besitzrechte an ihr" nicht habe aufgeben wollen: "Er war in seinem Stolz verletzt."
Mordmerkmale liegen vor: Mann zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt
Die besondere Schwere der Schuld - damit wird eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach 15 Jahren nicht möglich sein - begründete das Gericht damit, dass zwei Mordmerkmale vorliegen: Heimtücke und niedrige Beweggründe. Die Tatausführung und auch die Folgen der Tat - die Ärztin hinterlässt einen kleinen Sohn - seien besonders verwerflich. Die Beweisführung habe ergeben, dass der Stich in den Hals mit voller Wucht und ohne Vorwarnung erfolgt sei. Von "äußerster Brutalität ", sprach Richter Josef Richter.
Das Gericht stützte sich im Urteil auf die Beweisführung der vergangenen Monate. So waren die Handys von Täter und Opfer ausgewertet sowie Nachrichten und Anrufe analysiert worden. Eine dieser Nachrichten, die am Tattag nachts um drei Uhr bei der Ärztin eingegangen war, zitierte der Richter: "Fühl dich gut, solange du noch kannst." Spätestens zu diesem Zeitpunkt habe der Angeklagte den Entschluss gefasst, seine Ex-Freundin zu töten.
Die Möglichkeit, dass es einen unbekannten Dritten gab, wie der Angeklagte im Laufe der Verhandlung gemutmaßt hatte, wies Richter weit ab. Dafür hätte es lediglich ein kleines, ein zu kleines Zeitfenster gegeben, da das Opfer kurz vor ihrem Tod noch Fotos vom Angeklagten geschossen hatte und sie nur wenige Minuten später von Zeugen gefunden wurde, als sie bereits im Sterben lag.
Richterin: Täter sei voll schuldfähig trotz narzisstischer Persönlichkeit
Dass es sich bei dem Angeklagten um den Täter handelt, sei auch deshalb sicher, weil an seinen Schuhen und seiner Jacke passende Blutspuren festgestellt worden waren.
Der Täter sei voll schuldfähig, auch wenn er über eine narzisstische Persönlichkeit mit psychopathischen Anteilen verfüge, erklärte der Vorsitzende Richter. Er nannte den Beschuldigten einen "Wolf im Schafpelz". Er könne freundlich und zuvorkommend wie in den ersten Monaten der Beziehung sein, aber auch sehr aggressiv, wie sich im weiteren Verlauf gezeigt hatte, als er die Ärztin körperlich misshandelt, beschimpft und verleumdet hatte.
Der 31-Jährige verfolgte die Urteilsverkündung weitgehend emotionslos, lediglich zu Beginn schaute er ungläubig und blickte immer wieder zu seinen Angehörigen im Zuschauerraum. Sein Verteidiger Axel Küster kündigte gegenüber unserer Zeitung an, Revision einzulegen. Insbesondere kritisierte er, dass der Richter das Mordmerkmal der niederen Beweggründe verwirklicht sah. Küster verwies unter anderem darauf, dass der Prozess "im katholischen Fulda" stattfand, wo es besonders schwer wiege, dass das Opfer eine Mutter mit Kind gewesen sei.
Richter hatte das Schicksal der Frau als "tragisch" bezeichnet - auch deshalb, weil sie als Ärztin vielen Menschen geholfen habe. "Ihr selbst konnte an diesem Morgen niemand mehr helfen."
Sabrina Mehler