Ein hitziges Thema ist die Erweiterung des Bebauungsplans "Kutschenweg" in Thundorf . Da in Thundorf kein gemeindlicher Bauplatz mehr zur Verfügung steht, musste der Gemeinderat nun handeln.
Nach Gesprächen mit den Anliegern, die mehrheitlich diese Erweiterung nicht wünschen, und der Anfrage an Privatbauplatzbesitzer, die weder bauen noch verkaufen wollen, bleibt nur die Möglichkeit, das Baugebiet in der Siedlung "Kutschenweg" zu erweitern.
Für die Planung und Durchführung, mit Anpassung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Thundorf , wurde vom Büro Bautechnik Kirchner ein Vertrag für ingenieurbauliche Leistungen erstellt. Bürgermeisterin Judith Dekant gab bekannt, dass aufgrund der momentanen starken Auslastung der Architekturbüros keine weiteren Vergleichsangebote durch die Verwaltung eingeholt werden können. Viele Büros würden derzeit keine "Neukunden" aufnehmen. Sie wurde ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.
Der Marktgemeinderat Maßbach hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2021 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der KG 2281 a" in Poppenlauer sowie die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Gewerbegebiet 2281" gefasst. Diese Änderungen wurden beide gebilligt.
Zoff wegen Vereinsförderung
Seit der Beschlussfassung zur Vereinsförderung in der Gemeinde Thundorf am 27. Februar 2020 gibt es innerhalb des Gemeinderates und auch in den Vereinen Diskussionen zu diesem Thema. Der Beschluss lautete, dass für Sanierungs- und Baumaßnahmen sowie Investitionen der Vereine aus der Gemeinde Thundorf eine Förderung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtkosten gewährt wird. Ergänzend wurde hinzugefügt, dass für künftige Maßnahmen die Zuschüsse im Rahmen der Vereinsförderung auf maximal 10.000 Euro pro Verein im Jahr und pro Maßnahme begrenzt sind. Vom Gemeinderat wurde nun angeregt, dass diese Regelung überdacht und überarbeitet werden soll.
Das Gremium beschloss, die Grundsatzbeschlüsse zum 31. Dezember 2022 aufzuheben. Ab 1. Januar 2023 tritt der neue einheitliche Grundsatzbeschluss mit folgenden Eckpunkten in Kraft: Antragsfrist ist der 31. Oktober des aktuellen Jahres für Anträge des folgenden Jahres. Die Beschlussfassung über die Zuschüsse erfolgt dann in einer der darauffolgenden Sitzungen. Die Maßnahmen müssen bis 31. Dezember des Folgejahres abgerechnet sein.
Das jährliche Förderbudget beträgt insgesamt 20.000 Euro. Gefördert werden maximal 50 Prozent der Gesamtkosten pro Maßnahme. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 Euro pro Antrag und Verein. Die Aufteilung des Budgets erfolgt anhand der maximalen Förderungen.
Analog zu Zuschüssen einigte sich der Rat, nach lebhafter Diskussion, auf die Verteilung der Fördermittel. Auch hier läuft der alte Grundsatzbeschluss zur Vereinsförderung zum 1. Dezember 2022 aus. Ab 1. Januar 2023 beschließt der Gemeinderat , dass Sanierungs- und Baumaßnahmen sowie Investitionen der Vereine in der Gemeinde unter Einhaltung der Eckpunkte bezuschusst werden.
Vier Angebote lagen für den Einbau neuer Spinde im Feuerwehrgerätehaus Theinfeld vor. Alle beinhalten die Lieferung der Spinde, nicht jedoch den Einbau, der in Eigenregie getätigt werden muss. Das Angebot der Firma Rotstahl ist mit 5052,61 Euro das günstigste, hat aber die längste Lieferzeit. Deshalb wird von Kommandant Dominik Rentsch vorgeschlagen, den Auftrag der Firma Kessler (5128,96 Euro) zu erteilen. Dieser Vorschlag wurde nicht von allen Gemeinderäten akzeptiert, und es kam zu einer heftigen Diskussion, die aber mit der Ermächtigung an Bürgermeisterin Judith Dekant endete, die die Firma Kessler beauftragen soll.
Bauanträge
Genehmigt:
Dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf einem Grundstück am "Sonnenhang" in Rothhausen, wird zugestimmt. In Theinfeld möchte eine Bauwerberin mit einer Nutzungsänderung auf dem Grundstück in der Dorfstraße einen Kellerraum zu einem Kosmetikstudio umbauen.