Angelika Despang
Eine Pflegerin fürs Alter, die mit im Haus lebt und die Senioren rund um die Uhr versorgt – das klingt erstmal nach einer guten Alternative zu Pflegeheim und ambulanter Pflege. Doch was sollte man bei der Suche beachten und wie beschäftigt man eine Pflege- und Betreuungskraft aus dem Ausland legal?
Die Nachfrage beim Pflegestützpunkt des Landkreises Bad Kissingen nach sogenannten 24-Stunden-Pflegekräften hält sich derzeit in Grenzen: „Die Nachfrage kommt vor, stellt aber lediglich einen sehr minimalen Anteil an Anfragen dar“, berichtet Daniela Wehner, Koordinatorin des Pflegestützpunktes. „Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass 24-Stunden-Dienste nicht rund um die Uhr im Dienst sind – der Begriff ist etwas missverständlich“, bemerkt Daniela Wehner. Das betont auch die Verbraucherzentrale: „Eine 24-Stunden-Betreuung durch eine einzige Person ist legal nicht möglich. Die tägliche Arbeitszeit der Haushaltshilfe an Werktagen darf durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden betragen, die Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten“, schreibt sie auf ihrer Homepage. Zudem bestehe ein Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche.
Anstellung oder über Agentur
Unterschieden wird zwischen der direkten Anstellung einer Pflegekraft und entsandtem Pflege- und Betreuungspersonal durch Vermittlungsagenturen. Wer eine Haushalts- oder Betreuungskraft bei sich anstellen möchte, kann dies ohne besondere Arbeitserlaubnis tun.
Er muss mindestens den für Deutschland gültigen Mindestlohn zahlen und für die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ) und Beiträge für die Berufsgenossenschaft aufkommen. Laut Verbraucherzentrale müsse man bei dieser Variante mit Kosten von mindestens 2500 Euro rechnen. Hinzu kommen weitere Kosten wie für Telefon, Internetzugang und Fahrtkosten.
Wenn man eine Vermittlungsagentur für Pflegekräfte nutzt, entfallen die Arbeitgeberpflichten. Dann hilft meist eine deutsche Vermittlungsagentur bei der Organisation und man schließt zwei Verträge ab: einen mit dem ausländischen Unternehmen, das eine Hilfskraft schickt, und einen weiteren mit dem Vermittlungsunternehmen, das die Organisation und Kommunikation übernimmt. Bei dieser Variante muss laut Verbraucherzentrale im Durchschnitt mit monatlichen Kosten von 2500 bis 3000 Euro gerechnet werden. Dazu kommen häufig die Gebühren der Vermittlungsagentur.
A1-Bescheinigung wichtig
„Der Pflegestützpunkt hält eine Liste von Anbietern vor, die sich beim Pflegestützpunkt gemeldet und ihr Angebot vorgestellt haben“, berichtet Daniela Wehner. Allerdings erfolge keine Prüfung der Anbieter und die Liste erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Anfragen rät der Pflegestützpunkt, von mehreren Diensten Angebote einzuholen, eine A1-Bescheinigung zu erfragen und zu klären, ob eine Mitbenutzung des Bades ausreichend ist oder ein eigenes Bad für die Pflegekraft nötig ist. Die A1-Bescheinigung weist nach, dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist.
Eine weitere Variante ist die Beschäftigung einer selbstständigen Pflegekraft. Diese ist laut Verbraucherzentrale nur sehr eingeschränkt zu empfehlen, weil sich Selbstständige oft in einer rechtlichen Grauzone zur Scheinselbstständigkeit bewegen. Und: Bei der Beschäftigung ausländischer Hilfskräfte gilt deutsches Arbeitsrecht.