Bad Kissingen
Schwester muss Strafe zahlen
Das Ende ihrer Arbeitslosigkeit hat eine Frau verspätet der Agentur für Arbeit gemeldet. Das kommt ihr teuer zu stehen.
Zehn Tage verspätet hatte eine Krankenschwester der Agentur für Arbeit den Beginn ihres neuen Arbeitsverhältnisses gemeldet. Dieser Fehler wurde nun sehr teuer: Das Amtsgericht stellte zwar das Verfahren ein, doch muss die Angeklagte die im ursprünglichen Strafbefehl festgesetzten 1200 Euro zahlen.
Mitte August 2016 sollte die seit Juli arbeitslose Angeklagte bei einem privaten Pflegedienst im Landkreis ihren Dienst aufnehmen. "Ich wusste lange nicht, ob ich für August überhaupt bezahlt werde", schilderte die Krankenschwester ihre damalige Situation. Denn anfangs hatte sie gar keinen durchgängigen Dienstplan und wurde nur sporadisch zur Probe eingesetzt. Zwei Tage nach Vertragsbeginn fuhr die Geschäftsleitung in Urlaub, weshalb Nachfragen nicht möglich waren. Erst mit Verspätung erhielt sie einen ordentlicher Dienstplan. Erst als ihre Anstellung damit gesichert schien, meldete sie ihr neues Arbeitsverhältnis der Agentur für Arbeit - zehn Tage nach Vertragsbeginn.
Die Agentur brachte den Vorgang nach Gesetzesvorschrift zur Anzeige, schien es doch so, als habe sich die Angeklagte widerrechtlich das Arbeitslosengeld in Höhe von 581 Euro erschlichen. Gegen den folgenden Strafbefehl über 1200 Euro hatte die Krankenschwester Einspruch erhoben, weshalb es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht kam. Die Staatsanwaltschaft warf ihr Betrug vor: Die Angeklagte habe die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes billigend in Kauf genommen.
Mehrmals schilderte die Krankenschwester dem Gericht ihre damals aus ihrer Sicht unklare Situation und entschuldigte sich für ihr Fehlverhalten. "Sie müssen doch wissen, wie penibel die Agentur arbeitet", hielt ihr die Richterin vor, da die Beschuldigte in den vergangenen Jahren schon mehrere Arbeitsplatzwechsel mit jeweils zwischenzeitiger mehrmonatiger Arbeitslosigkeit hinter sich hatte. "Ich habe immer alles korrekt gemeldet und hatte nie Schwierigkeiten mit der Agentur", antwortete die Krankenschwester bestätigend. "Aber diesmal bin ich davon ausgegangen, dass ich im August vielleicht keinen Lohn bekomme", verwies sie noch einmal auf ihre damals unsichere Situation, weshalb sie sich auch ziemlich schnell um eine bessere Anstellung bemüht habe.
Seit Januar arbeitet sie nun zur Probe in einer großen Klinik. Bei der Arbeitsagentur hatte sie sich bereits im September entschuldigt und das rechtswidrig erhaltene Arbeitslosengeld sofort zurückgezahlt. Um ihren jetzigen Klinikarbeitsplatz nicht zu gefährden, beantragte ihr Verteidiger die Einstellung des Verfahrens.
Nach dem richterlichen Hinweis, eine Verfahrenseinstellung sei nur bei Akzeptanz eine Geldstrafe in Höhe des ursprünglichen Strafbefehls möglich, meinte die Angeklagte einsichtig: "Ich bin bereit, die Strafe für mein Fehlverhalten zu zahlen." Nach Zustimmung des Staatsanwalts folgte die Richterin dem Antrag auf Verfahrenseinstellung. Ihre Geldstrafe von 1200 Euro muss die Krankenschwester nun in sechs Monatsraten an die Bad Kissinger Drogenhilfe Kidro zahlen.
Zehn Tage nach Vertragsbeginn
Mitte August 2016 sollte die seit Juli arbeitslose Angeklagte bei einem privaten Pflegedienst im Landkreis ihren Dienst aufnehmen. "Ich wusste lange nicht, ob ich für August überhaupt bezahlt werde", schilderte die Krankenschwester ihre damalige Situation. Denn anfangs hatte sie gar keinen durchgängigen Dienstplan und wurde nur sporadisch zur Probe eingesetzt. Zwei Tage nach Vertragsbeginn fuhr die Geschäftsleitung in Urlaub, weshalb Nachfragen nicht möglich waren. Erst mit Verspätung erhielt sie einen ordentlicher Dienstplan. Erst als ihre Anstellung damit gesichert schien, meldete sie ihr neues Arbeitsverhältnis der Agentur für Arbeit - zehn Tage nach Vertragsbeginn.
Die Agentur brachte den Vorgang nach Gesetzesvorschrift zur Anzeige, schien es doch so, als habe sich die Angeklagte widerrechtlich das Arbeitslosengeld in Höhe von 581 Euro erschlichen. Gegen den folgenden Strafbefehl über 1200 Euro hatte die Krankenschwester Einspruch erhoben, weshalb es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht kam. Die Staatsanwaltschaft warf ihr Betrug vor: Die Angeklagte habe die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes billigend in Kauf genommen.
Mehrmals schilderte die Krankenschwester dem Gericht ihre damals aus ihrer Sicht unklare Situation und entschuldigte sich für ihr Fehlverhalten. "Sie müssen doch wissen, wie penibel die Agentur arbeitet", hielt ihr die Richterin vor, da die Beschuldigte in den vergangenen Jahren schon mehrere Arbeitsplatzwechsel mit jeweils zwischenzeitiger mehrmonatiger Arbeitslosigkeit hinter sich hatte. "Ich habe immer alles korrekt gemeldet und hatte nie Schwierigkeiten mit der Agentur", antwortete die Krankenschwester bestätigend. "Aber diesmal bin ich davon ausgegangen, dass ich im August vielleicht keinen Lohn bekomme", verwies sie noch einmal auf ihre damals unsichere Situation, weshalb sie sich auch ziemlich schnell um eine bessere Anstellung bemüht habe.
Sofort zurückgezahlt
Seit Januar arbeitet sie nun zur Probe in einer großen Klinik. Bei der Arbeitsagentur hatte sie sich bereits im September entschuldigt und das rechtswidrig erhaltene Arbeitslosengeld sofort zurückgezahlt. Um ihren jetzigen Klinikarbeitsplatz nicht zu gefährden, beantragte ihr Verteidiger die Einstellung des Verfahrens.Nach dem richterlichen Hinweis, eine Verfahrenseinstellung sei nur bei Akzeptanz eine Geldstrafe in Höhe des ursprünglichen Strafbefehls möglich, meinte die Angeklagte einsichtig: "Ich bin bereit, die Strafe für mein Fehlverhalten zu zahlen." Nach Zustimmung des Staatsanwalts folgte die Richterin dem Antrag auf Verfahrenseinstellung. Ihre Geldstrafe von 1200 Euro muss die Krankenschwester nun in sechs Monatsraten an die Bad Kissinger Drogenhilfe Kidro zahlen.
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