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ROTTERSHAUSEN
Schwarze Pfütze verkommt
Wie ein Mahnmal: Seit Monaten kümmert sich niemand um das ausgebrannte frühere Gasthaus Schwarze Pfütze.
Foto: Heike Beudert | Wie ein Mahnmal: Seit Monaten kümmert sich niemand um das ausgebrannte frühere Gasthaus Schwarze Pfütze.

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Heike Beudert

 |  aktualisiert: 11.12.2019 19:19 Uhr

Im Dezember 2013 brannte das Gasthaus „Schwarze Pfütze“ lichterloh. Ein Mensch verlor dabei sein Leben. Bis heute steht das Gebäude nahezu unverändert an der einstigen B 19, so wie es die Feuerwehr damals verließ. Heruntergefallene Ziegeln liegen auf dem Boden, die verkohlte Dachkonstruktion gleicht einem Mahnmal. Vor dem Haupteingang wächst das Unkraut und es gibt offenbar einen Streit darüber, wem das Haus überhaupt gehört.

Das ehemalige Gasthaus „Schwarze Pfütze“ liegt in der gleichnamigen Splittersiedlung und gehört zur Gemeinde Oerlenbach. Deren Bürgermeister Franz Kuhn sieht aktuell keine Möglichkeit, dass sich an der unerfreulichen Situation etwas ändert. „Das Haus ist nicht akut einsturzgefährdet“. Zuständig sei jetzt erst einmal ein Eigentümer. „Das Eigentumsrecht ist hoch angesiedelt“, meint Kuhn. Ein Haus kann verfallen, wenn es niemanden gefährdet.

Also wäre der Eigentümer gefragt. Doch es scheint unklare Eigentumsverhältnisse zu geben, selbst wenn laut Auskunft von Amtsgerichtsdirektor Matthias Göbhardt seit 2010 ein und derselbe Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. 2011 war ein Schweinfurter als neuer Eigentümer und künftiger Betreiber des Gasthauses in der Presse vorstellt worden. Über das Gasthaus will er jedoch nicht mit uns sprechen. Der einzige Kommentar: „Ich sage nichts. Die Zeitung dreht und wendet alles, wie sie es braucht“.

„Das Eigentumsrecht ist hoch angesiedelt“
Franz Kuhn Bürgermeister

Die Polizei spricht auf Nachfrage von „dubiosen Eigentumsverhältnissen“. Obgleich es einen eingetragenen Eigentümer im Grundbuch gibt, streiten sich wohl zwei Parteien, ob ein Kauf stattgefunden hat oder nicht. Hinzu kommt nach Auskunft der Polizei eine „unklare Versicherungssituation“. Es ist scheinbar nicht geklärt, ob eine Brandversicherung für das Haus abgeschlossen ist.

Der Oerlenbacher Gemeinderat Martin Greubel wohnt in der Nachbarschaft des Gasthauses. Er kann sich nicht erinnern, den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer je gesehen zu haben. Greubel hat wenig Hoffnung, dass sich an der Situation zeitnah etwas ändert. „Das wir wohl noch eine Weile so gehen“, glaubt er. „Schön ist es nicht“, aber man gewöhne sich fast schon daran.

Das Landratsamt als Aufsichtsbehörde sieht aktuell keine Veranlassung einzugreifen. Kreisbaumeister Günter Stammwitz betont, dass von dem Gebäude keine öffentliche Gefahr ausgeht, selbst vom verkohlten Holzgerippe des Daches nicht. Die Balken würden nach innen fallen.

Weder die Gemeinde, noch das Landratsamt werden die längst fälligen Aufräumarbeiten in dem Gasthof übernehmen. „Das ist nicht die Aufgabe des Landkreises“, ergänzt Stammwitz. In diesem schwierigen Fall bliebe der Landkreis sonst auch noch auf den Kosten sitzen.

Bürgermeister Kuhn weiß nicht, ob das Gasthaus eine Zukunft haben wird. Er findet, dass der Gasthof als Ausflugslokal ideal liegt. Günter Stammwitz hat eine andere Idee. Seiner Meinung nach wäre das Gebäude ideal für ein Architektur- oder Ingenieurbüro. Es liegt zentral, in der Nähe der Autobahn und hat Parkmöglichkeiten vor der Türe. Außerdem glaubt Stammwitz, dass das Gebäude mit geringen Auflagen wieder aufzubauen wäre. Weil es unter Denkmalschutz steht, gibt es steuerliche Abschreibungen. Bei Stammwitz waren schon Interessenten, die aber aber nicht wiederkamen.

Das liegt, wie Stammwitz vermutet, unter Umständen an den unklaren Eigentumsverhältnissen, von denen auch der Kreisbaumeister berichtet. Es könnte aber auch damit zusammenhängen, dass der Gasthof Einzeldenkmal ist. Wer das Gebäude nutzen möchte, muss es – zumindest teilweise – erhalten. Der verbrannte Dachstuhl und das Obergeschoss dürfen aber eingerissen werden. Erhalten werden muss das Erdgeschoss samt Decke. Der vom Brand betroffene Teil ab dem Obergeschoss darf erneuert werden, sollte von der Fassade und Formgebung aber dem bestehenden Erdgeschoss angepasst werden, erläutert Stammwitz.

 
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