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Thundorf
Ritterkeller braucht weiteren Notausgang
Wenn der Raum wieder für eine Veranstaltung genutzt werden soll, muss ein zweiter Notausgang her.
Der Ritterkeller darf ohne einen zweiten Notausgang nicht benutzt werden. Jetzt wird geprüft, was Planung und Einbau kosten, ehe der Gemeinderat erneut darüber berät.       -  Der Ritterkeller darf ohne einen zweiten Notausgang nicht benutzt werden. Jetzt wird geprüft, was Planung und Einbau kosten, ehe der Gemeinderat erneut darüber berät.
Foto: Philipp Bauernschubert | Der Ritterkeller darf ohne einen zweiten Notausgang nicht benutzt werden. Jetzt wird geprüft, was Planung und Einbau kosten, ehe der Gemeinderat erneut darüber berät.
Redaktion
 |  aktualisiert: 08.02.2024 18:35 Uhr

Der "Ritterkeller" unter der ehemaligen "Ritterschule" in Thundorf , mit einer Länge von etwa 30 Meter, acht Meter breit und im Scheitel fünf Meter hoch, steht seit vielen Jahren leer. Eigentümer waren früher die drei Wohneinheiten über dem Keller, das Nutzungsrecht hatte das Hofgut Imhäuser, bis es dann von der Gemeinde erworben wurde.

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