
Der "Ritterkeller" unter der ehemaligen "Ritterschule" in Thundorf , mit einer Länge von etwa 30 Meter, acht Meter breit und im Scheitel fünf Meter hoch, steht seit vielen Jahren leer. Eigentümer waren früher die drei Wohneinheiten über dem Keller, das Nutzungsrecht hatte das Hofgut Imhäuser, bis es dann von der Gemeinde erworben wurde.
Gut ein Jahrzehnt ist es her, dass sich der Gemeinderat mit der Nutzung des Kellers befasst. Dabei waren die Meinungen verschieden, tendenziell jedoch nicht für Ausbau, denn dafür wurde die Festhalle gebaut. Um den Keller weiterhin für Veranstaltungen zu nutzen, wäre es die einfachste Lösung, dringend einen Notausgang über die nördliche der beiden Kellerluken zu schaffen. Diese ist jedoch Privateigentum und gehört zu einem der leerstehenden Fachwerkgebäude, in dem einst die Synagoge untergebracht war.
Der aktuelle Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 28. Januar mit dem Kauf dieses Anwesens auch schon beschäftigt und mehrheitlich den Kauf gelehnt. Durch die Coronakrise musste die Thundorfer Dorfweihnacht sowohl im Vorjahr, als auch in diesem Jahr abgesagt werden.
Das Thema kocht allerdings wieder auf und wird laut eines schriftlichen Antrages der Vereine und Veranstalter von der Dorfweihnacht in der Sitzung erneut diskutiert und behandelt. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Sachbearbeiter des Landesamtes für Denkmalpflege könnte der vorhandene Anbau des Anwesens "Kirchberg 2" abgebrochen werden, um einen Notausgang herzustellen.
Bürgermeisterin Judith Dekant teilte mit, dass die Nutzung des Kellers ohne diesen Notausgang künftig nicht mehr möglich ist, auch nicht während der Dorfweihnacht. Nicht nur die "Zukunft des 500 Jahre alten Ritterkellers" steht auf dem Spiel, sondern auch das Event "Thundorfer Dorfweihnacht" Die Bürgermeisterin hat zwischenzeitlich noch einmal mit den Eigentümern Kontakt aufgenommen. Diese wären weiterhin bereit, das Anwesen zu verkaufen. Es schloss sich eine lebhafte Diskussion an.
So einfach wie die Antragsteller sahen es die Gemeinderäte nicht. Es wurde angeregt, zunächst einen Statiker und Architekten einzuschalten, um die Bausubstanz, die Kosten und die Machbarkeit auszuloten. Schließlich hat der Denkmalschutz ein Wort mitzureden. Es wird beschlossen, das technische Bauamt der VG Maßbach mit der Prüfung und Planung des Einbaus eines Notausgangs, den Auflagen des Denkmalschutzes sowie den anfallenden Kosten zu beauftragen. Dies soll Grundlage einer erneuten Besprechung sein.