Noch einmal mussten durch die Maßgaben von Trägern öffentlicher Belange Änderungen im Bebauungsplan vorgenommen werden.
So wollte das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bad Neustadt sichergestellt haben, dass die Befahrbarkeit der Flurwege mit modernen landwirtschaftlichen Maschinen weiterhin sichergestellt ist. Die künftigen Anwohner müssen im Vorfeld auf eventuelle Immissionen (Lärm, Staub oder Geruch), ausgelöst durch die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen, hingewiesen werden. Diese sind zu jeder Tageszeit zu dulden.
Flächensparen berücksichtigen
Der Regionale Planungsverband Main-Rhön möchte sichergestellt haben, dass eine Berücksichtigung weiterer Wohnformen und eine stellenweise Anpassung der Parzellenzuschnitte erfolgt, sodass in der Planung das Flächensparen berücksichtigt wird. Auch sollte berücksichtigt werden, dass innerorts in Zukunft sicher Häuser leerstehend werden.
Der Gemeinderat weist darauf hin, dass das Bevölkerungswachstum nicht unterschätzt werden dürfe. Eine größere Planfläche biete der Gemeinde mehr Flexibilität und Handlungsfreiheit, um auf künftige demografische und strukturelle Veränderungen zu reagieren.
Bebauungsplan liegt aus
Eine geringfügige Verschiebung der Grenzen im östlichen Grenzverlauf des Bauabschnittes eins wird noch durchgeführt. Noch einmal wird der Bebauungsplan für weitere zwei Wochen ausliegen.
Baumaßnahmen werden im Zuge der Erschließung im Bauabschnitt eins auch für die Mittelbachstraße ausgeführt werden. Dies betrifft sowohl die Mittelbachstraße in diesem Bereich selbst sowie die Erstellung des Stichs mit Wendehammer, Baumaßnahmen des Wirtschaftsweges, den Kanalbau sowie die Wasserleitung im Neubaugebiet und im Flurweg.
Die Gesamtkosten für diesen Teilabschnitt werden sich laut „Planungsschmiede Braun“ auf circa 800.000 Euro belaufen. Die restlichen Straßenabschnitte werden im Zuge der Erschließung von Bauabschnitt zwei und drei gebaut. Ziel der Gemeinde ist es, nun bis zum Jahresende mit den Ausschreibungen beginnen zu können.
Dem Förderantrag des Caritasverbandes Bad Kissingen für das Jahr 2025 wurde in Höhe von 500 Euro stattgegeben.