Egal, wie gut das Flugwetter in der Saison 2015 auch ausfallen wird: Das Vereinsklima in der Motorseglergemeinschaft (MSG) Bad Kissingen bleibt rau. Für unwirksam erklärte der Zivilrichter am Amtsgericht Bad Kissingen den Ausschluss eines ehemaligen Vereinsvorsitzenden.
Dieser hatte gegen die Entscheidung seiner Vereinskameraden geklagt. Jetzt darf sich der 74-jährige seine Schlüssel für Hangar, vereinseigenen Flieger und Spind wieder abholen. Wie das übrige knappe Dutzend Flieger mit der neuesten Entscheidung umgeht, ist noch offen. Von den Männern, die sich einen Motorsegler teilen, ist bereits einer der maßgeblichen vor der neuerlichen Zuspitzung ausgetreten.
Der neuen Runde der Auseinandersetzungen vorausgegangen waren zwei Verhandlungen (wir berichteten). Freigesprochen hatte das Gericht dabei den Ex-Vorsitzenden unter anderem vom Vorwurf der Fälschung eines Flugzeug-Prüfberichts.
Der Richter kam jetzt zur Überzeugung, dass somit keine wirksamen Gründe für den Ausschluss vorliegen. Den Rauswurf hatte eine Versammlung im Herbst 2013 beschlossen. Es gebe zwar Spannungen zwischen einzelnen Mitgliedern und dem zwischenzeitlich Ausgeschlossenem, so der Richter. Laut Vereinssatzung dürften aber nur Mitglieder ausgeschlossen werden, deren Verhalten die Kameradschaft oder „sachdienliche Funktion“ des Vereins behindert, oder die ihre Beiträge nicht bezahlen. Keines davon sei ersichtlich, und zudem unklar, was eine „sachdienliche Funktion“ ist.
Laut geltender Rechtsprechung, so der Richter, müssten Gründe für einen Vereinsausschluss konkret benannt werden. Das Protokoll über die Sitzung zum Ausschluss des Rentners spreche von „erdrückenden Indizien der Urkundenfälschung und der häufigen Verbreitung von Unwahrheiten, die dem Ansehen der MSG schaden würden“. Beweise seien dafür in den Verhandlungen aber nicht erbracht worden.
Mehr noch: Die Satzung der MSG lege sogar ausdrücklich fest, dass andere Meinungen als die des Vorstandes zur Aufgabenbewältigung oder persönlicher Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Mitgliedern kein Ausschlussgrund sind. Der pauschale Vorwurf von Unwahrheiten könne nicht wirksam zu einem Ausschluss führen.
„Ausführungen des Klägers sind daher von der Meinungsfreiheit gedeckt, oder auch im Interesse der Flugsicherheit und der der Selbstverteidigung erfolgt“. Bewiesene Gründe für vereinsschädigendes Verhalten lägen nicht vor.
„Ich fühle mein Ansehen jetzt wieder hergestellt“, so der bisherige Sieger in den Auseinandersetzungen gegenüber der Main-Post. In ein bis zwei Jahren wolle er altersbedingt sowieso mit dem Fliegen aufhören.
Der aktuelle Vorsitzende der MSG spricht von einer fatalen Entwicklung. Er schließt auf Nachfrage zu seinem weiteren Vorgehen einen Antrag auf Revision nicht aus. Der Verein sei durch die zunehmende Spaltung in seinem Bestand gefährdet.
Zumal wohl eine weitere Gerichtsverhandlung bevorsteht. Es geht um den Vorwurf, der jetzt wieder aufzunehmende Pilot habe zur Ausschlussversammlung einen Zeugen benannt, der nicht da gewesen sei. Jener Zeuge soll sich demnächst wegen uneidlicher Falschaussage verantworten. Wieder steht dabei Fliegeraussage gegen Fliegeraussage.