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Bad Neustadt
Reubelt-Prozess: Sechs Jahre Jugendhaft für den Täter
Im Prozess um den Tod des 18-jährigen Johannes Reubelt aus Schönau (Lkr. Rhön-Grabfeld) hat die Große Jugendkammer des Landgerichts Schweinfurt am Mittwoch das Urteil gefällt: Sechs Jahre Jugendhaft für den 21-jährigen Schläger, wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Im Prozess um den Tod des 18-jährigen Johannes Reubelt aus Schönau (Lkr. Rhön-Grabfeld) wurde jetzt das Urteil gesprochen.       -  Im Prozess um den Tod des 18-jährigen Johannes Reubelt aus Schönau (Lkr. Rhön-Grabfeld) wurde jetzt das Urteil gesprochen.
| Im Prozess um den Tod des 18-jährigen Johannes Reubelt aus Schönau (Lkr. Rhön-Grabfeld) wurde jetzt das Urteil gesprochen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 20.08.2022 11:05 Uhr
Eine mehrjährige Haftstrafe für den vorbestraften Mann aus Bad Neustadt sei "unumgänglich" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Boll. Die Gesichtszüge des jungen Mannes blieben starr, die einzige Regung ein nervöses Tippeln mit den Fingern unterm Tisch.
Johannes Reubelt war am Himmelfahrtstag 2014 mit Freunden auf dem Rückweg von einem Fest in Bad Neustadt gewesen. Als sie am Rhön-Gymnasium vorbeigingen, pöbelten sie der jetzt Verurteilte und einige Kumpels grundlos an. Reubelt und seine Freunde ließen sich nicht provozieren, wollten einfach nur ihre Ruhe. Doch die Gruppe ließ nicht locker, lief hinterher. Schließlich schlug der Täter dem 18-Jährigen mit der Faust gegen den Hals.

Fatale Kettenreaktion

Die Verletzungen, die dabei entstanden, wurden im medizinischen Gutachten später als unglückliche und seltene Kettenreaktion bezeichnet: Die Halsschlagader von Johannes Reubelt riss, sein Herz blieb stehen. Eine Woche später starb der 18-Jährige an den Folgen.
Die Sinnlosigkeit seines Todes, der wie ein Blitz aus heiterem Himmel und vollkommen unverschuldet kam, hat viele Menschen in der Region fassungslos gemacht. Der Vater des Getöteten hatte dabei zu Besonnenheit aufgerufen und sich gegen Rachegedanken ausgesprochen. Auch am Mittwoch war die Anteilnahme spürbar, der große Sitzungssaal bis auf den letzten Platz besetzt. Viele waren aus Bad Neustadt und aus Reubelts Heimatort gekommen. Die Eltern des Opfers verfolgten den Prozess als Nebenkläger.
Mit dem Urteil ist die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Verteidigung hatte maximal fünf Jahre gefordert, die Nebenklägerin auf einen eigenen Antrag verzichtet. Dass Jugendstrafrecht angewandt werden sollte, darin waren sich die Beteiligten einig. Obwohl der Schläger zum Tatzeitpunkt bereits 20 Jahre und sieben Monate alt war.
Sachverständige hatten dem Mann eine niedrige Moralentwicklung, fehlende Empathie, "massive Reiferückstände" und jugendtypische Verhaltensweisen attestiert. In solchen Fällen können Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 21 Jahren noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Dabei steht dann der Erziehungsgedanke im Vordergrund - an der es dem jungen Mann offensichtlich mangele.

Einschlägig auffällig

2008 hatte er zum ersten Mal wegen einem Aggressionsdelikt vor Gericht gestanden. Es folgten weitere Verfahren, Verstöße gegen Bewährungsauflagen. Ins nun gefällte Urteil fließt auch noch eine erst jetzt rechtskräftige zweijährige Jugendstrafe vom Amtsgericht Bad Neustadt ein - unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung.
Knapp eines von den sechs Jahren hat der Mann bereits in der U-Haft verbüßt. "Es geht nicht mehr weiter, es schaut keiner mehr zu. Nicht nach dem, was jetzt passiert ist", sagte Richter Boll und blickte dem 21-Jährigen dabei fest in die Augen. Der junge Mann schaute ins Leere, unter dem Tisch wieder das Fingertippeln.
Vor der Urteilsverkündung hatte er jedoch noch die Gelegenheit ergriffen, letzte Worte zu formulieren. "Ich weiß, dass ich großen Mist gebaut habe. Ich möchte mich auch noch mal bei Familie Reubelt entschuldigen und hoffe, dass Sie mir irgendwann verzeihen können." Der Vater des toten Johannes Reubelt schüttelte den Kopf. "Nein, das ist nicht möglich", sagte er erst leise. Und dann mit Wut im Bauch: "Haben Sie endlich den Arsch in der Hose und sagen Sie, warum und weshalb Sie das gemacht haben. Und hören Sie auf, sich einfach wahllos Menschen raus zu suchen und zuzuschlagen." Nike Bodenbach
 
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