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LKR. BAD KISSINGEN
Rauchverbot wird eingehalten
Zum Rauchen raus aus der Gaststätte: Im Landkreis wird das Nichtraucherschutzgesetz weitgehend eingehalten.
Foto: SymbolAndreas Gebert, dpa | Zum Rauchen raus aus der Gaststätte: Im Landkreis wird das Nichtraucherschutzgesetz weitgehend eingehalten.
ikr
 |  aktualisiert: 23.02.2013 12:06 Uhr

Im Großen und Ganzen wird der Nichtraucherschutz im Landkreis Bad Kissingen eingehalten, sagt SPD-Landtagsabgeordnete Sabine Dittmar im Gespräch mit der Main-Post. Wie Behörden und Polizei mit dem seit 1. August 2010 in Kraft getretenen Nichtraucherschutzgesetz umgehen, wollte die Gesundheitspolitikerin genauer wissen und startete eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung.

Ausgangspunkt ihres Nachhakens bei den zuständigen Fachstellen war, dass sie immer mal von Bürgern aus der Region Main-Rhön angesprochen und auf „vorsätzliche Verstöße in Gaststätten und Kneipen“ hingewiesen worden war, wie sie sagt. Das Ergebnis für den Landkreis Bad Kissingen ist einfach: Aktiv führte das Landratsamt keine Kontrollen durch, so dass auch keine Verstöße festgestellt und geahndet werden konnten.

Seit 1. August 2010 gingen jedoch sieben Hinweise ans Landratsamt ein, heißt es in der Antwort der Staatsregierung weiter. In einem Fall sei man dem Hinweis von behördlicher Seite aus nachgegangen. Für die Einhaltung des Nichtraucherschutzes sind im Kreis-Ordnungsamt 50 Stunden pro Jahr angesetzt. In sechs Fällen leistete die Polizei Hilfe bei den Ermittlungen. Bislang wurden jedoch nur Verwarnungen ausgesprochen, heißt es weiter. Damit habe man inzwischen die Einhaltung des Rauchverborts erreicht.

Meldungen gab es „eher weniger“, sagt Alfons Hausmann, der stellvertretende Dienststellenleiter der Polizei Bad Kissingen. Die Beamten seien aber auf eigene Initiative hin tätig geworden, wenn es beispielsweise mal zu einer Schlägerei in einer Gaststätte kam und man ihnen bei diesem Anlass sagte, dass angeblich dort auch geraucht worden sei. Dann prüfe die Polizei das nach, sagt Hausmann. Nach seinem persönlichen Ermessen werde der Nichtraucherschutz in den Kneipen und Gaststätten aber eingehalten.

Aus der Tatsache, dass die Gäste zum Rauchen vor die Türe müssen, ergaben sich aber in Bad Kissingen schon andere Anzeigen wegen Lärmbelästigung, sagt Hausmann. Solche Vorkommnisse seien nicht immer leicht zu lösen, denn einerseits müssen die Gäste auch nachts zum Rauchen rausgehen und unterhalten sich dann natürlich auch, andererseits haben die Nachbarn aber auch ein Recht auf ihre Nachtruhe. „Wir versuchen halt dann, zwischen den Parteien zu vermitteln und um Verständnis zu werben.“

Private Feier

Zwei- bis dreimal pro Jahr kommen Hinweise, sagt Klaus Plescha, Sachgebietsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt. „Wir gehen der Sache nach, und wenn was dran ist, hören wir den Betreffenden an.“ Dann kommt es schon mal vor, dass jemand gesehen hat, dass in einer Kneipe geraucht wird. Bei der Kontrolle vor Ort stellt sich dann aber heraus, so Plescha, dass es sich um eine private Geburtstagsfeier handelte, die in geschlossenem Rahmen in der Kneipe stattfand. Generell wird das Rauchverbot eingehalten, sagt der Sachgebietsleiter. „Es ist ruhig an der Front.“

 
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