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Rannungen
Rannungen wartet auf das Finanzamt
Die künftigen Hebesätze beschäftigen Rannungens Räte. Sie möchten erst entscheiden, wenn sie das gesamte Zahlenwerk vom Fiskus kennen. Bei der Gewerbesteuer ist eine Entscheidung gefallen.
Der Rannunger Gemeinderat einigte sich darauf, abzuwarten, bis die restlichen Grundsteuererklärungen vom Finanzamt bearbeitet sind.       -  Der Rannunger Gemeinderat einigte sich darauf, abzuwarten, bis die restlichen Grundsteuererklärungen vom Finanzamt bearbeitet sind.
Foto: SymbolJens Büttner/dpa-Zentralbild | Der Rannunger Gemeinderat einigte sich darauf, abzuwarten, bis die restlichen Grundsteuererklärungen vom Finanzamt bearbeitet sind.
Dieter Britz
 |  aktualisiert: 18.11.2024 02:33 Uhr

Die Hebesätze für die Grundsteuer in der Gemeinde werden noch nicht geändert, entschied der Rannunger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Wegen der Grundsteuer-Reform, die Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt, sind auch Änderungen der Hebesätze notwendig.

Anlass ist, wie vielfach gemeldet, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Die Richter hatten seinerzeit entschieden, dass die Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist, weil die zur Berechnung benötigen Daten überaltert seien. Die Festlegung dieser Steuer erfolgt zweistufig. Die Finanzämter ermitteln so genannte Einheitswerte. Die Gemeinden legen einen so genannten Hebesatz fest, mit dem die Einheitswerte multipliziert werden. Das Bundesverfassungsgericht setzte eine Frist bis Ende 2024, um das Urteil umzusetzen.

Vorgaben nicht zwingend

Im Freistaat berechnen sich die Einheitswerte ab dem kommenden Jahr nach der Grundstücksfläche , legte der Landtag in einem Landesgesetz fest. In den übrigen 15 Bundesländern wird der reale Grundstückswert berücksichtigt. Das könne dazu führen, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt, heißt es in der Verwaltungsvorlage für den Rannunger Gemeinderat. Insgesamt soll die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral sein. An diese Vorgabe müssen sich die Gemeinden allerdings nicht zwingend halten, wenn sie Geld brauchen (zum Beispiel für die Sanierung einer Mehrzweckhalle oder die Erweiterung eines Kindergartens).

Auf jeden Fall ist es denkbar, dass einzelne Grundbesitzer aufgrund der Steuerreform mehr oder weniger Steuern als bisher zahlen müssen, berechneten Fachleute.

Wie hoch sind die Steuereinnahmen?

In vielen Städten und Gemeinden stand und steht das Thema „Beratung und Beschlussfassung über die Grundsteuer-Hebesätze“ in diesen Wochen auf der Tagesordnung. In Rannungen konnten zahlreiche Berechnungen der Einheitswerte vom Finanzamt noch gar nicht neu ermittelt werden, hieß es in der Sitzung des Gemeinderates. Deshalb deshalb kann die Gemeinde (beziehungsweise die Verwaltungsgemeinschaft) in vielen Fällen noch gar keine Steuerbescheide verschicken, auch wenn über den Hebesatz entschieden ist. Außerdem kann die Verwaltung noch nicht abschließend berechnen, mit welchen Steuereinnahmen zu rechnen ist.

Inzwischen konnten von der Verwaltung von 202 Fällen der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) rund 90 Prozent bearbeitet werden. Auch 87 Prozent der etwa 500 Grundstücke, für die Grundsteuer B (Wohn-und Gewerbegrundstücke) abgerechnet wird, sind bearbeitet.

Gemeinde würde mehr einnehmen

Ohne starke Korrekturen der Hebesätze nach unten würde die Gemeinde im kommenden Jahr wesentlich mehr Steuern einnehmen als bisher. Die Grundsteuer A würde sich nur unwesentlich erhöhen. Die Grundsteuer B soll dieses Jahr 116.421 Euro in die Gemeindekasse spülen.

Wird der Hebesatz von 370 vom Hundert (v. H) beibehalten, nimmt die Gemeinde im kommenden Jahr 225.608 Euro ein. Der Gemeinderat einigte sich darauf abzuwarten bis die restlichen Grundsteuererklärungen vom Finanzamt bearbeitet sind und erst dann über die Hebesätze für die Grundsteuer zu entscheiden.

Gewerbesteuer-Erhöhung

Bei drei Nein-Stimmen genehmigt wurde die Erhöhung der Gewerbesteuer von 360 auf 400 Punkte. Bürgermeister Fridolin Zehner (CSU) wies darauf hin, dass die meisten Betriebe diese Steuer mit ihrer Einkommensteuer verrechnen können.

 

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