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Thundorf
Räte legen neue Hebesätze ab 2025 fest
In Thundorf hat der Gemeinderat die Gewerbesteuer für nächstes Jahr auf den höchstmöglichen Satz festgelegt. Auch für die Grundsteuer hat das Gremium Entscheidungen getroffen.
Die Gemeinde Thundorf hat die Gewerbesteuer ab 1. Januar 2025 auf 400 v.H. angehoben (im Bild das Gewerbegebiet „Vogtswiesen“).       -  Die Gemeinde Thundorf hat die Gewerbesteuer ab 1. Januar 2025 auf 400 v.H. angehoben (im Bild das Gewerbegebiet „Vogtswiesen“).
Foto: Philipp Bauernschubert | Die Gemeinde Thundorf hat die Gewerbesteuer ab 1. Januar 2025 auf 400 v.H. angehoben (im Bild das Gewerbegebiet „Vogtswiesen“).
Redaktion
 |  aktualisiert: 13.11.2024 02:38 Uhr

Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Berechnungsgrundlagen als verfassungswidrig eingestuft. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den bisherigen Einheitswerten, ab 2025 dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten.

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