Strafrechtlich ist die Sache erledigt, disziplinarisch wohl noch nicht: Wie „Spiegel online“ am Samstag berichtete, hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt die Ermittlungen gegen einen Oberstleutnant der Bundeswehr in Wildflecken eingestellt. Der Mann hatte im Mai auf dem Truppenübungsplatz dort Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen kritisiert (wir berichteten).
Die Ministerin hatte unter dem Eindruck der Enttarnung des rechtsextremen Soldaten Franco. R der Bundeswehr ein Haltungsproblem attestiert.
Der Oberstleutnant des Zentrums für Geoinformationswesen hatte im Mai gefordert, die Soldaten dürften sich nicht alles von der Führung gefallen lassen. Sie sollten den Mund aufmachen oder putschen. „Darauf lachten viele der Zuhörer, der Kommentar war erkennbar als Witz gemeint“, heißt es im Spiegel-Artikel.
Für die Bundeswehr war die Bemerkung Grund, den Offizier wegen Anstiftung zu einer Straftat anzuzeigen. Laut „Spiegel online“ stellte die Staatsanwaltschaft Schweinfurt das Vermittlungsverfahren Anfang Spetember ein. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass der Offizier zu einer Straftat aufgerufen habe.
Wie „Spiegel online“ weiter berichtet, läuft bei der Bundeswehr allerdings noch ein Disziplinarverfahren gegen den Offizier.