
Seit Monaten sorgt ein Mann mit offenbar psychischen Problemen in der Stadt für Unruhe. Zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten laufe er krakeelend durch die Innenstadt, heißt es, und bedrohe Menschen. Ein Bürger sei von ihm geschlagen worden. Bislang waren seine Taten allerdings juristisch als niederschwellig einzuordnen, heißt es, was die Betroffenen anders sehen. Nun wurde offenbar ein Kind zum Opfer. Polizei und Justiz schritten ein.
Kind zu Boden gestoßen und getreten
Der Vorfall: Der junge Mann soll - wie auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt zu erfahren war - ein achtjähriges Kind zu Boden gestoßen und leicht getreten haben.
Es muss erst "wirklich" was passieren, haben die Münnerstädter monatelang befürchtet, damit der Mann endlich die Hilfe bekommt, die er benötigt - und die Münnerstädter sich angstfrei bewegen können. Tatsächlich: Die gesetzliche Unterbringung ist eine scharfe Waffe und ein tiefer Einschnitt in Persönlichkeitsrechte. Vor diesem Schritt liegen hohe Hürden. Die schien der Mann mit dem jüngsten Übergriff auf das Kind gerissen zu haben.
Einstweilige Unterbringung in Werneck
Die Schweinfurter Staatsanwaltschaft beantragte eine einstweilige Unterbringung beim Amtsgericht Schweinfurt mit dem Ziel einer Unterbringung in einer Psychiatrie. Das Amtsgericht hob den Daumen, der Kranke wurde untergebracht.
Drehtürpatient in der Psychiatrie
Nun war der Mann in der Vergangenheit immer wieder in der Psychiatrie. Beamte der Polizei Bad Kissingen waren mindestens alle zwei Tage wegen diverser Vorfälle in Münnerstadt. Jedoch: Der Mann wurde zum Drehtür-Patienten in der Psychiatrie. Kaum drinnen, kam er wieder raus und lief wieder durch Münnerstadt, bedrohte und beleidigte unter dem Eindruck seiner Erkrankung Menschen.
Der Unterschied jetzt: Er kann sich nicht mehr selbst entlassen und er kann auch nicht mehr entlassen werden. Er bleibt bis zum Beginn eines Prozesses gegen ihn am Landgericht Schweinfurt in Unterbringung.
Es ist, wie es hieß, davon auszugehen, dass der Mann als schuldunfähig gilt und auf längere Zeit in einer Psychiatrie untergebracht werden wird.