Sie sind 22 und 26 Jahre alt, haben bereits Knast- und Anstaltserfahrung. Jetzt stehen sie wegen räuberischer Erpressung, erpresserischen Menschenraubes, Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt. Dabei gingen sie laut Anklage unter Einsatz von Messern teils mit sadistischer Neigung gegen ihre Opfer vor.
Nach Flucht aus der Therapie sofort neue Straftaten
Anfang August 2015 floh der 22-Jährige aus dem Bezirkskrankenhaus Parsberg, wo nach mehreren Straftaten seine Rauschgiftsucht therapiert werden sollte. In Schweinfurt wollte er einen bekannten aufsuchen, um bei diesem unterzukommen. Vor dessen Haus traf er auf zwei Jugendliche. Einem nahm er unter Bedrohung mit einem Messer das Handy ab.
„Wenn ich dich jetzt aufschlitze, bekommt das niemand mit“
Den anderen zwang er, auf der Suche nach dem Kumpel mit ihm zu gehen, drückte ihm das Messer in den Rücken. Als diesem nach einem Schlag die Kappe vom Kopf fiel und er diese wieder aufhob, warf der 22-Jährige sie wieder herunter, „erlaubte“ ihm dann, sie aufzuheben und ihm zu geben. Der Angeklagte nahm ihm den Ohrstecker ab, bedrohte ihn mit den Worten: „Wenn dich jetzt hier aufschlitze, bekommt das niemand mit, presste die Messerklinge auf dessen Zeigefinger und hielt es ihm er wieder an die Kehle.
Schließlich stieß das Opfer den Angreifer mit weg, rannte davon und verständigte die Polizei.
Schläge, Schnitte ins Gesicht - und das Opfer soll den dann Sadisten küssen
Drei Wochen später suchten beide Angeklagte in Münnerstadt nachts einen Mann auf, den der 26-jährige Schweinfurter aus dem Gefängnis kannte. Der Angeklagte schlug dem Knastkumpel laut Anklage sofort mehrmals ins Gesicht, misshandelte ihn mit einer brennenden Zigarette, brachte ihm Schnittwunden in Gesicht bei sowie leichte Stiche auf dem Kopf und schnitt ihm mit einer Nagelschere in die Nase. Der 22-Jährige soll das Opfer dann unter Gewaltandrohung aufgefordert haben, den 26-Jährigen zu küssen, was dieser aus Angst getan habe.
Am Auto der „Verlobten“ 3000 Euro Schaden angerichtet
Laut Anklage zwangen beide den Mann, ihnen barfuß in die nahegelegene Wohnung einer Bekannten zu folgen. Später soll der 26-Jährige diesem weitere Stichverletzungen an den Armen beigebracht haben, als dieser Attacken in Richtung seines Gesichtes abwehrte. In derselben Nacht noch beschädigte der 26-Jährige das Auto seiner angeblichen Verlobten – die Schwester des mitangeklagten 22-Jährigen – nachdem diese ihnen den Zutritt gegen 3 Uhr verwehrt hatte.
Schaden am Auto: mindestens 3000 Euro.
Autofahrer in die Hand gestochen
Dem 26-Jährigen wird weiter vorgeworfen, am 4. September letzten Jahres gegen 1.30 Uhr bei einem Streit mit einem BMW-Fahrer im Bereich des Busbahnhofs in Bad Neustadt, den Fahrer mit einem Taschenmesser eine zwei blutende Verletzungen an der Hand beigebracht und als dieser losfuhr mit dem Messer gegen eine Seitenscheibe des Wagens geschlagen zu haben. Schaden: knapp 1800 Euro. Das Opfer wurde vier Tage in einer Klinik für Handchirurgie stationär behandelt.
26-Jähriger hat Knast-Kumpel laut Anklage erneut misshandelt und gedemütigt
Schließlich, so der Staatsanwalt, suchte der 26-Jährige seinen Knast-Bekannten in Münnerstadt in der Nacht zum 19. September erneut in dessen Wohnung auf. Wieder misshandelte er ihn; schlug ihm den Ellbogen auf die Lippe, dass diese platzte und blutete, dann mit einem Bambusstock auf die schützend vor den Kopf gehaltenen Arme und forderte von ihm, ihn auf den Mund zu küssen. Das verweigerte das Opfer. Gerade als der offenkundig sadistisch veranlagte 26-Jährige eine Zigarette auf der Hand ausdrücken wollte, stürmten Polizisten ins Zimmer, die ein Bruder des Opfers alarmiert hatte.
Angeklagte reklamieren alkoholbedingte Erinnerungslücken
Der 22-Jährige räumt über eine Erklärung seines Verteidigers ein, die Vorwürfe könnten so stimmen, alkoholbedingt könne er sich nicht mehr genau erinnern. Es tue ihm leid. Auch der 26-Jährige beruft sich häufig auf Erinnerungslücken infolge Trunkenheit, streitet einiges auch manches ab – und kann auf Nachfrage des Gerichts doch nicht ausschließen, dass er doch zugeschlagen und seinen Opfern Verletzungen beigebracht haben könnte. Der Prozess wird am 28. September fortgesetzt.
Bei so einem Abschaum möchte ich mal Richter sein!!!