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Landkreis Bad Kissingen
Prozess gegen Oberleichtersbacher Firma: Bauschutt, Asphalt und Schlacke ohne Genehmigung gelagert?
Die Materie vor dem Amtsgericht ist so sperrig wie ein Haufen Ziegelsteine. Hat der Betreiber eines Steinbruchs und einer Recyclinganlage bei Oberleichtersbach gegen Umweltgesetze verstoßen?
Rhönschotter GmbH Oberleichtersbach fast ohne Betrieb       -  Bei der Rhönschotter GmbH Oberleichtersbach ruht auf behördliche Anordnung der Geschäftsbetrieb.
Foto: Saale-Zeitung/st | Bei der Rhönschotter GmbH Oberleichtersbach ruht auf behördliche Anordnung der Geschäftsbetrieb.
Rüdiger Schwenkert
 |  aktualisiert: 03.04.2025 02:39 Uhr

Die Firma Rhönschotter in Oberleichtersbach soll in ihrem Steinbruch ohne Erlaubnis Material abgebaut haben. Vorschriftswidrig soll auch das Abkippen von Schlacke und Kesselasche gewesen sein. Dafür musste sich der ehemalige Geschäftsführer vor dem Amtsgericht Bad Kissingen verantworten. 

Geschäftsbetrieb untersagt

Auf dem Gelände der Rhönschotter GmbH im Industriegebiet Buchrasen stehen die Bagger schon seit Mai vergangenen Jahres still. Das Landratsamt Bad Kissingen hatte der Firma wegen mehrerer Verletzungen von Umweltauflagen den Geschäftsbetrieb untersagt. 

Im Kern geht es um einen Streit zwischen der Immissionsbehörde beim Landratsamt und dem Steinbruchbetreiber, der auch Baustoffe recycelt. Der Geschäftsführer sollte sich wegen verschiedener Anklagepunkte schon Ende Juli 2024 vor dem Amtsgericht verantworten. Damals musste die Verhandlung allerdings wegen Erkrankung des Beschuldigten verschoben werden.

Vier Seiten Anklageschrift

Die Anklageschrift des Staatsanwalts ist vier Seiten lang und listet die Vorwürfe detailliert auf.  Es geht um zahlreiche Grundstücke mit verschiedenen Flurnummern, in deren Bereich die Firma auf verschiedene Weise gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verstoßen haben soll. 

So soll das Unternehmen zum Beispiel auf dem Grundstück mit der Flurnummer 355/0 auf einer Fläche von etwa 70 mal 35 Metern bis zu einer Tiefe von 70 Metern Material abgetragen haben. Als Folge sei ein angrenzender Wirtschaftsweg teilweise abgerutscht. 

In einem weiteren Anklagepunkt soll der Betrieb über die genehmigte Ablagerung von 150.000 Kubikmetern hinaus weitere 143.000 Tonnen unbelasteten Erdaushub auf nicht genehmigten Flächen abgekippt haben.

Bauschutt und Gleisschotter

Der Vertreter der Anklage liest vier weitere Anschuldigungen vor, in denen es um große Mengen Rost- und Kesselasche, Schlacke, Straßenkehricht, Bauschutt, Asphaltaufbruch sowie Eisenbahnschwellen aus Beton und Gleisschotter geht.

Auch die Verunreinigung von Gewässern wird der Firma vorgeworfen. Im westlichen Bereich des Betriebsgeländes soll sich Regenwasser gestaut und über eine Straße sowie einen Graben in ein Rohr geflossen sein, das in den Leichtersbach mündet. 

Ungenehmigte Ablagerungen

Weil der Betrieb auf den betroffenen Flächen "erhebliche Mengen ungenehmigter Ablagerungen ansammelte“, sei das kontaminierte Regenwasser in den Leidersbach geflossen. Dadurch sei der Bach mit polyzyklischen aromatischen Wasserstoffen (PAK) verunreinigt worden.

Eine am 3. April 2023 entnommene Probe aus dem Sediment ergab PAK-Belastungen zwischen 1,41 und 25,4 Milligramm pro Kilogramm. Außerdem hätten sich in dem Gewässer auch Verunreinigungen mit schwerflüchtigem Mineralöl nachweisen lassen, führt der Staatsanwalt aus.

Rhönschotter GmbH Oberleichtersbach hat fast keinen Betrieb       -  Die Rhönschotter GmbH in Oberleichtersbach.
Foto: Saale-Zeitung/bst | Die Rhönschotter GmbH in Oberleichtersbach.

Sieben Anklagepunkte

Er wirft dem Angeklagten zusammenfassend sechs Fälle des "unerlaubten Betreibens einer Anlage“ und zusätzlich fahrlässige Gewässerverunreinigung vor.

Der ehemalige Geschäftsführer kann sich zu den Vorwürfen äußern. Er hält die Beschuldigungen der Anklage für falsch dargestellt und „hofft, dass wir es hier richtigstellen können“.

Genehmigungen länger beantragt

Er erklärt, dass einige der Genehmigungen, die laut Staatsanwalt fehlen sollen, schon vor längerer Zeit beim Landratsamt in Bad Kissingen beantragt wurden. „Die hängen dort zum Teil seit fünf bis sieben Jahren.“

Ein Konzept der Firma bezüglich der Entwässerung des Geländes hätte dem Wasserwirtschaftsamt schon seit 2015 vorgelegen. Auf Nachfrage bei der Behörde habe man ihm mitgeteilt, man habe dazu keine Unterlagen mehr. 

"Nichts ging voran!"

Auch eine Waschanlage für Böden sei in Planung gewesen. „Nichts ging voran, gar nichts!“, schimpft der 51-Jährige. 

Er bezeichnet das Vorgehen der Behörden gegen das Unternehmen und ihn selbst „als unmenschlich“ und verweist auf zwei Razzien auf dem Betriebsgelände im Dezember 2023. 

Die Vorfälle und Anschuldigungen hätten ihn auch gesundheitlich sehr mitgenommen. Deshalb habe er sich aus der Geschäftsführung zurückgezogen. 

Versäumnisse der Ämter?

Der Verteidiger wirft dem Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt Versäumnisse vor. Um die strittigen Punkte zu klären, habe man eine Mediatorin eingeschaltet, die zwischen dem Unternehmen und den betroffenen Behörden vermitteln soll.

Der Staatsanwalt fragt, ob der Betrieb verkauft werden soll. Ja, antwortet der Verteidiger. Allerdings sei die Veräußerung schwierig, solang die Vorwürfe im Raum stehen. 

Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Der Anklagevertreter verweist auf die Klagen zu diesem Thema, über die das Verwaltungsgericht zu entscheiden hat. Denn vor dem Amtsgericht geht es im Wesentlichen um die Verstöße gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz, nicht um verwaltungstechnische Fragen.

Der Verteidiger nimmt diesen Faden auf und schlägt dem Gericht eine Einstellungsverfügung vor, die eine Geldauflage für seinen Mandanten vorsieht.

Die Vorsitzende und der Ankläger können sich mit diesem Gedanken anfreunden. Sie sind wohl auch der Meinung, dass dieser Fall am Verwaltungsgericht besser aufgehoben ist.

7000 Euro Geldauflage

Der Anwalt schlägt eine Geldauflage von 5000 Euro vor. Der Staatsanwalt  will 7000 Euro. Das kurze Feilschen der Juristen ist schnell vorbei, denn der Beschuldigte stimmt dem höheren Betrag zu. 

Eine Karte spielt der Anklagevertreter doch noch aus. Der Angeklagte muss sich verpflichten, in dem Unternehmen nicht wieder die Geschäftsführung zu übernehmen beziehungsweise als Anlagenbetreiber zu fungieren.

Schlussstrich vor dem Amtsgericht

Der 51-Jährige stimmt dieser Forderung sofort zu und kann zumindest unter das Verfahren vor dem Amtsgericht einen Schlussstrich ziehen. Das Verwaltungsgericht muss sich nun mit dem Fall beschäftigen. 

 
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