Es klingt schon ein wenig wie Wildwest, was sich in den vergangenen Jahren auf dem Betriebsgelände der Rhönschotter-GmbH am Buchrasen ereignet haben soll. Und was am Dienstag, 30. Juli, vor dem Amtsgericht Bad Kissingen verhandelt werden sollte. Der Prozess ist wegen Erkrankung des angeklagten Geschäftsführers verschoben, teilt das Amtsgericht auf Anfrage mit. Mit den Vorwürfen wird er sich aber demnächst auseinandersetzen müssen.
Wie berichtet hatte das Landratsamt Bad Kissingen der Oberleichtersbacher Firma wegen drastischer Verletzung von Umweltauflagen den Geschäftsbetrieb weitgehend untersagt. Bei Überwachungen seien „wiederholt Feststellungen getroffen worden, welche eben der Einhaltung von Rechtsvorschriften zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie in der Genehmigung festgelegten Auflagen zuwiderlaufen", hieß es im Mai von der Behörde. Reinhold Emmert, Sprecher der Staatsanwaltschaft Schweinfurt , nannte damals als Hauptverhandlungstermin den 30. Juli 2024.
Auch wenn der jetzt nicht stattfindet, gibt es Details zu den Vorwürfen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft „Unerlaubtes Betreiben von Anlagen“ liest sich erstmal nicht so dramatisch; dahinter stecken jedoch laut Anklage beträchtliche Verstöße gegen Umweltauflagen und (Immissionsschutz-)Gesetze.
Massives Abgraben und Auffüllen im Steinbruch
So sollen die Rhönschotter-Verantwortlichen auf einem nicht dafür genehmigten Grundstück am betriebseigenen Steinbruch massive Abgrabungen veranlasst haben - und das im Wissen, dass das nicht erlaubt ist. Denn dieses Areal liegt außerhalb der vom Landratsamt Bad Kissingen genehmigten Abbauflächen. Das unerlaubte Abgraben soll sogar zum Abrutschen eines benachbarten Wirtschaftsweges geführt haben. Festgestellt hat das Landratsamt das laut Anklage bereits am 6. November 2021.
Damit nicht genug: Außerdem soll die Firma wissentlich nicht dafür vorgesehene Flächen innerhalb des Steinbruchs mit tonnenweise unbelastetem Erdaushub verfüllt haben. Dies stellte das Landratsamt mehrfach bei Vor-Ort-Terminen im März, Juni und August vergangenen Jahres fest.
Große Mengen Material ungenehmigt gelagert
Zudem lagerten auf dem Betriebsgelände einige Tausend Tonnen an Asche, Schlacken und Kesselstaub, die die Firma teilweise durch den Prozess der Fraktionierung in ihre Bestandteile zerlegt hatte. Nur hatte sie laut Anklage auch für den Betrieb dieser Anlage keine Genehmigung.
Ähnlich verhielt es sich mit einer großen Menge Straßenkehricht, der ebenfalls teilweise unerlaubt behandelt worden war. Zudem war der Kehricht im Freien gelagert - obwohl er laut Auflagen des Landratsamtes in eine auf dem Gelände stehende Halle gehört hätte.
Schließlich lagerten über das Betriebsgelände verteilt viele Haufen an Erde, Steinen, Ziegeln, Bauschutt, Holz und Asphaltaufbruch. Dazu gesellten sich Bahnschwellen aus Beton. Diese Materialien wogen zusammengenommen weit mehr als 100 Tonnen und hätten daher einer Genehmigung bedurft - die die Firma offenkundig versäumt hatte einzuholen. Ähnlich verhielt es sich mit einer viel zu großen Menge an Gleisschotter.
Verunreinigung des Leichtersbachs nachweisbar
Als letzten, wohl brisantesten Punkt für die Öffentlichkeit wirft die Staatsanwaltschaft dem Unternehmen Gewässerverunreinigung vor. Wenn es regnete, soll aus den unerlaubt abgelagerten Materialien krebserregende Substanzen ausgewaschen und über eine Verrohrung unter dem Betriebsgelände in den Leichtersbach gelangt sein. In diesem seien sogenannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe festgestellt worden, aber auch Mineralöl.
Ein neuer Termin für die Verhandlung steht laut Amtsgericht noch nicht fest.