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Bad Kissingen
Seniorin von Jagdhund gebissen: Warum der Besitzer freigesprochen wurde
Ein Hund büxt aus und beißt eine Seniorin. Der Halter entschädigt sie - trotzdem landet der Fall vor Gericht.
Der Bayerische Gebirgsschweißhund Max. Foto: Horst Storker       -  Der Bayerische Gebirgsschweißhund Max. Foto: Horst Storker
| Der Bayerische Gebirgsschweißhund Max. Foto: Horst Storker
Johannes Schlereth
 |  aktualisiert: 23.06.2022 02:55 Uhr

Familienmitglied und Jagdgenosse - das war Max, der bayerische Gebirgsschweißhund. Rehbraune Augen, semmelfarbenes Fell, ein Hund wie aus dem Bilderbuch. Sein Halter musste sich jüngst vor Gericht verantworten. Der Grund: Max büxte aus und biss eine 83-jährige Hausfrau . Die alte Frau hatte eine fünf Zentimeter große Wunde an der Hand. Deren Enkeltochter zeigte Max' Herrchen an. Fahrlässige Körperverletzung warf die Anklage dem Mann aus Oberthulba vor.

Zum ersten Mal standen der 58-Jährige und Max nicht im Konflikt mit dem Gesetz. Die Justiz erließ mehrere Strafbefehle. Nach dem ersten Ereignis musste der Halter 50 Tagessätze á 50 Euro zahlen. Beim zweiten Vorfall waren es 70 Tagessätze á 50 Euro. Der Halter zahlte jedes mal. Hinzu kamen noch Auflagen. Max musste an die Leine. Max brauchte einen Maulkorb. Und: Ohne die Auflagen durfte er das Grundstück nicht verlassen. Die Vorgaben erfüllte sein Herrchen . Dann kam der 27. Dezember.

Der Tag des Geschehens

Wie so oft, begleitete Max seinen Rudelführer bei der Arbeit. Es war viel zu tun. Deshalb bat der 58-Jährige seine Tochter und den Schwiegersohn darum, Max nach Hause zu bringen. Weil der Schwiegersohn getrunken hatte, saß die Tochter des Angeklagten am Steuer. Beim Haus des Angeklagten blieb sie im Auto, während ihr Mann Max auf den Hof brachte. "Mein Schwiegersohn hat vergessen, das Hoftor zu schließen", verlas der Anwalt des Angeklagten die Stellungnahme von Max' Herrchen .

Währenddessen war die 83-Jährige mit ihrem Hund spazieren. Die Route führte am Haus des Angeklagten vorbei. "Plötzlich ist der Hund hinter dem Bus vor. Er hat sich wohl mehr erschrocken als ich", teilte die Hausfrau im Zeugenstand mit. Ihr erstes Zusammentreffen mit Max war das nicht. "Da war aber überhaupt nichts passiert", teilte sie der Richterin mit. Dieses mal ging es weniger glimpflich aus: "Er hat mich dann gebissen."

Zu dem Zeitpunkt war die Tochter des Angeklagten in der Dusche. Via Telefon informierte die Hausfrau die Tochter von Max Herrchen über den Biss. Ihre erste Aktion: Für Sicherheit sorgen. Das hieß: Max suchen und das Tor kontrollieren. Der Jagdhund war mittlerweile wieder im Haus. "Ich habe dann das Tor wieder zugemacht. Anscheinend war der Riegel nicht richtig zu. Das hatten wir leider Gottes nicht kontrolliert", beschrieb sie. "Es war einfach fahrlässig." Sowohl sie, als auch ihr Mann wussten um die Auflagen für Max. Dann eilte sie zur 83-Jährigen, unter anderem um Max' Impfpass vorzuzeigen und sich zu entschuldigen. Die Frau ließ die Wunde im Krankenhaus versorgen.

Sorge um die Seniorin

"Ich bin am nächsten Tag mit meinem Mann noch mal hin. Wir haben Fahrdienste angeboten und auch mein Mann hat sich entschuldigt", teilte die Tochter des Angeklagten mit. Das bestätigte die 83-Jährige. Einen Blumenstrauß und Genesungswünsche gab es ebenfalls. Wenig später kam dann noch ein Entschuldigungsschreiben von Max' Herrchen und das Angebot für 1000 Euro Schmerzensgeld. "Da habe ich zugestimmt. Für mich war das damit erledigt", so die Gebissene vor Gericht.

Eine verwunderte Richterin

Bei der Richterin sorgte das für Verwunderung: "Warum haben Sie das dann angezeigt?" Die Antwort der 83-Jährigen: "Meine Enkeltochter hat sich darüber aufgeregt, der Kindergarten ist in der Nähe. Es haben sich schon Eltern dort über den Hund beschwert - er könnte ja ein Kind beißen. Auf Anraten meiner Enkeltochter habe ich es dann angezeigt."

Was ist dem Angeklagten vorzuwerfen?

Was folgte war eine Debatte darüber, ob dem Angeklagten Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Der Vorschlag der Richterin war eine geringe Geldauflage und die Einstellung des Verfahrens. Der Anwalt von Max Herrchen war damit nicht einverstanden. "Das ist aus meiner Sicht nicht begründbar. Man kann ihn dafür nicht verurteilen." Die 83-Jährige wurde entschädigt und erhielt mehrere Entschuldigungen. Die Fahrlässigkeit sah er beim Schwiegersohn, nicht aber beim Angeklagten . Das war auch für die Staatsanwaltschaft nachvollziehbar: "Der Angeklagte ist freizusprechen." Dem schloss sich die Richterin in ihrem Urteil an.

Das letzte Wort im Prozess hatte Max Herrchen : "Mir tut es unendlich leid." Das sah man ihm an. Stets rang er nach Fassung, brach seine Sätze ab und seufzte - der Schmerz saß tief. Wenige Wochen nach dem Vorfall gab er Max ab. Sein neues Zuhause ist jetzt in Hessen. Geblieben sind Narben. Sowohl am Handgelenk der 83-Jährigen als auch beim Halter, der ein Familienmitglied und seinen treuen Jagdgenossen verloren hat.

 
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  • U. S.
    Jetzt ist er also in Hessen, ein bissiger Hund mehr im Nachbarbundesland.
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  • P. M.
    Mein Gott - ich wurde letztes Wochenende als asozial beschimpft nur weil ich auf dem Feld meinen Weg mit einem Jogger kreuzte.
    Zitat "Alle Hundebesitzer sind asoziale Popolöcher".
    Es gab keinerlei Problem.
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  • G. K.
    Zitat: “Zum ersten Mal standen der 58-Jährige und Max nicht im Konflikt mit dem Gesetz.”

    Ein bisschen unglücklich formuliert ist der Satz ja schon … bei der genauen Betrachtung des Wortlauts kommt eine seltsame Aussage heraus …. 😉
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  • L. B.
    Dass hier noch später eine Anzeige erfolgte ist doch in Ordnung, es ging ja wirklich eine Gefahr vom Hund aus. Hier prophylaktisch tätig zu werden finde ich richtig. Selbst der Hundehalter sieht ja ein, dass der Hund nicht hätte beißen dürfen.
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  • A. B.
    Unfassbar. Es war doch gegen die Auflagen verstoßen worden, dass er das Grundstück nicht verlassen darf. Dann muss man auch dafür sorgen, dass es nicht passiert und ist auch für die Einhaltung der Regel verantwortlich.
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  • H. A.
    Unfassbar sind nur solche Aussagen wie die Ihrigen. Ob der Hund vorher woanders war oder nicht ist hier nicht relevant, denn eine Türe kann man immer mal vergessen richtig zu schließen, auch wenn der Hund gar nicht vorher woanders gewesen wäre. Unfassbar ist auch wie sich manche hier als Richter aufspielen.
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  • f. p.
    @ souldream

    Der Halter war schon mehrmals vor Gericht und der Hund hat die Maulkorbpflicht. Ihre Antwort an AcB halte ich für unverschämt. Bei den vielen Vorfällen gehört dem Halter der Hund entzogen und es sollte von den Behörden über seine Daseinsberechtigung überprüft werden. Mich würde auch interessieren, wenn sie noch kleine Kinder haben und der Hund ihr Kind ins Gesicht gebissen hätte. Da wäre es vorbei mit Ihrem Sprüchen.
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  • H. E.
    Da sie es nicht selbst getroffen hat, kann man klug daher reden. Man liest doch sehr oft von Attacken und bleibenden Schäden bei den Opfern. Unverständlich ihre Argumente.
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  • H. M.
    hoffentlich wird die Haltung des Hundes im nächsten Zuhause von den Behörden kontrolliert.
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  • R. A.
    Auch ein Hund kann sich seine Nachbarschaft nicht aussuchen.
    Hunde können unangenehme Menschen analysieren und reagieren darauf.
    Meist ist das für die Betroffenen „vollkommen unverständlich „😜
    Wenn meiner die Haare aufgestellt hat, wusste man, dass das mit dem Gegenüber nix mehr wird…
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  • H. E.
    Oh mein Gott welch niedriges Argument. Hoffentlich dürfen Sie keine Hund halten.
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  • A. S.
    Schon interessant wenn "Enkeltöchter" beratend tätig sind und auf eine Vermutung hin, das vieleicht ein Hund ein Kind beißen könnte, jemanden zu einer Anzeige drängen. Ein Hund, wie beschrieben, beißt nicht ohne Grund jemanden. Den Grund dafür zu suchen wäre angesagt gewesen.
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  • H. H.
    Den Grund suchen - @ astrosu -

    seh ich ähnlich. Einer alten Faustregel zufolge findet sich das Problem ja eher am entgegengesetzten Ende der Leine... steht also zu befürchten, dass ggf. mit dem nächsten Hund alles wieder genauso wird traurig
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  • G. K.
    Naja, ganz offensichtlich gab es mit diesem Hund ja schon mehrere Vorfälle. So ganz unbegründet war die Befürchtung ja nun nicht …

    Und in jedem Fall lag hier Fahrlässigkeit vor – nur eben nicht vom Hundehalter selbst.

    Was die Ursachenforschung angeht … beziehen Sie sich auf die Erziehung/Haltung des Hundes – oder geht Ihr Beitrag mehr in Richtung „victim blaming“?
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