
Der geplante Tante-Enso-Laden in Premich wird kommen, davon ist Innenstaatssekretär Sandro Kirchner (CSU) überzeugt: „An dem Ziel, den Dorfladen im Jahr 2025 zu eröffnen, hat sich nichts geändert. Die Grundstücksübertragung ist vollzogen, und der Bauantrag soll in Kürze bei der Gemeinde eingereicht werden.“ Das hat auch das Dorfladen-Team kürzlich auf seiner Facebook-Seite klargestellt.
Laut Kirchner laufen die notwendigen Vorbereitungen für den Dorfladen planmäßig weiter, unabhängig vom Ausgang des parlamentarischen Verfahrens zum neuen bayerischen Ladenschlussgesetz . Er steht in engem Austausch mit den Vertretern vor Ort, zumal er selbst aus Premich stammt.
Gesetzgebungsverfahren läuft
Eigentlich könnte der Tante-Enso-Laden in Ruhe geplant und gebaut werden. Doch im Sommer 2024 wurde bekannt, dass Bayern durch ein eigenes Ladenschlussgesetz das bisher geltende Bundesgesetz ablöst – und in diesem werden rechtssichere Regelungen für „digitale Kleinstsupermärkte“ geschaffen. Seitdem steht die Frage im Raum, wie bestehende und geplante Tante-Enso-Läden darauf reagieren.
Nach dem Vorschlag des Ministerrats soll eine 24/7-Öffnung nur noch für Märkte mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche erlaubt sein. Größere Geschäfte dürften nur werktags von 6 bis 20 Uhr öffnen und müssten an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben.
Quadratmeterregelung soll gelockert werden
Die Enso-Filiale in Premich soll mit rund 300 Quadratmetern deutlich über dieser Grenze liegen. Auch die weiteren Enso-Filialen im Landkreis sind größer: In Münnerstadt umfasst der Laden rund 325 Quadratmeter, in Elfershausen etwa 200, und der geplante Markt in Poppenlauer soll rund 270 Quadratmeter haben.
Bisher hatte eine bayerische Verwaltungsvorschrift die Größe von erlaubten 24/7-Läden geregelt, die bei 100 Quadratmetern lag. Weil Tante Enso sich daran nicht hielt, sind seine Läden größer. Denn kleinere Läden seien nicht wirtschaftlich. Daher musste das Unternehmen im Dezember den Schritt gehen, nur noch Teilhaber nachts sowie Sonn- und Feiertags einkaufen zu lassen.

Weil die Bürgermeister aus den Enso-Kommunen in Bayern sehen, dass sich das Konzept Enso mitsamt großer Verkaufsfläche bewährt, schlossen sich kurz vor Weihnachten acht Gemeinden zu einem Bündnis zusammen. Ihr Ziel ist es, über eine Petition eine Ausnahmeregelung für die im Enso-Standard üblichen 300 bis 400 Quadratmeter zu erreichen. In Premich werben ehrenamtlich Engagierte seit Wochen für die Petition.
Kirchner setzt auf flexible Lösungen
Die Redaktion hat Innenstaatssekretär Sandro Kirchner zu der Thematik befragt. Ihm ist die Versorgung und Stärkung des ländlichen Raums ein wichtiges Anliegen. „Um den spezifischen Bedürfnissen ländlicher Gemeinden gerecht zu werden, ohne die Grundprinzipien des Ladenschlussrechts in Bayern zu gefährden, stehe ich flexiblen Regelungen offen gegenüber.“ Es sei wichtig, eine Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und der Lebensqualität in ländlichen Regionen zu finden. Ein besonderer Aspekt seien der demografische Wandel und die eingeschränkte Mobilität, insbesondere im Alter.
Der Entwurf des Bayerischen Ladenschlussgesetzes , der vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ausgearbeitet wurde, befinde sich derzeit im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Er befasse sich mit den generellen Öffnungszeiten, verkaufsoffenen Sonntagen und dem Umgang mit digitalen Kleinstsupermärkten.
Landtag muss entscheiden
Letztlich entscheide der Landtag als Gesetzgeber über den Entwurf und damit auch über die Höchstverkaufsfläche für personallose Kleinstsupermärkte außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten.
Kirchner betont: „Die zur Diskussion stehende Höchstverkaufsfläche von 150 Quadratmetern im Gesetzentwurf beruht auf Gesprächen mit vielen betroffenen Akteuren, z.B. dem Gemeindetag, dem Handelsverband und den Kirchen.“ Der Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens bleibe abzuwarten, zumal zahlreiche Interessen und Einwendungen, darunter auch die Petition, bewertet und abgewogen werden müssten.
Anpassung der Ladenkonzepte empfohlen
Um für alle Szenarien gewappnet zu sein, empfiehlt er betroffenen Ladenbetreibern, ihre Verkaufskonzepte daraufhin zu überprüfen, ob sich einfache und flexible Lösungen realisieren lassen. Seiner Einschätzung nach werden nach aktuellem Stand jedoch nur wenige Ladenbetreiber betroffen sein, da die meisten personallosen 24/7-Kleinstsupermärkte mit einer Verkaufsfläche unter 100 Quadratmetern auskommen.
Grundsätzlich sieht Kirchner in dem neuen Ladenschlussgesetz eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Regelung. Für digitale Kleinstsupermärkte würde die zulässige Verkaufsfläche von 100 auf 150 Quadratmeter erweitert, eine prinzipielle Öffnung an Sonn- und Feiertagen zugelassen und somit mehr Rechtssicherheit für den Betrieb solcher Läden geschaffen.