Zum zwölften Mal in Folge wurde der Karl Amon Optometry Award an der Hochschule Aalen verliehen. In diesem Jahr geht der mit insgesamt 2000 Euro dotierte Preis an Stephanie Felgner und Tom Köllmer. Die beiden erfolgreichen Absolventen des Studiengangs "Vision Science and Business (Optometry)" erhielten die Auszeichnung für herausragende wissenschaftliche Arbeiten mit hohem praktischem Nutzen für die Augenoptik-Branche im Rahmen der Absolventenfeier.
50 Bachelor- und Masterbriefe wurden an Augenoptik-/Optometrie- und Hörakustik-Absolventen der Hochschule Aalen überreicht. Stephanie Felgner aus Burgau in der Schweiz und Tom Köllmer aus Bad Kissingen erhielten zusätzlich den begehrten Karl Amon Optometry Award. Die beiden Preisträger vom berufsbegleitenden Masterstudiengang Vision Science and Business (Optometry) nahmen die Auszeichnung im Rahmen der offiziellen Feierlichkeiten entgegen. "Wir sind sehr stolz, dass zum zwölften Mal in Folge der Karl Amon Optometry Award an unsere Absolventen verliehen wurde", sagte Prof. Dr. Anna Nagl, Studiendekanin im Masterstudiengang. "Frau Felgner und Herr Köllmer haben mit ihren Arbeiten ein Top-Niveau an Masterthesen erarbeitet." Stephanie Felgner hat in ihrer Masterthesis ein selbstmessendes OCT-Gerät erweitert (Argonaut). Ein OCT-Gerät ermöglicht es, Schnittbilder des Augenhintergrundes in hoher Auflösung aufzunehmen.
Tom Köllmer hat sich in seiner Masterarbeit intensiv mit Auffälligkeiten der zentralen Netzhaut befasst. Die tägliche Aufgabe eines Optometristen umfasst unter anderem die Vorsorge der ganzheitlichen Augengesundheit mittels eines optometrischen Screenings. Das Beurteilen und Erkennen von Netzhautauffälligkeiten stellt hierbei eine wichtige Rolle dar. Mit der Darstellung und Zusammenfassung zahlreicher Abbildungen von aktuellen Netzhautauffälligkeiten mit detaillierten Befundbeschreibungen ist mit dieser Thesis ein praxisrelevantes Nachschlagewerk geschaffen worden. Dieses wird den Optometristen in ihrer Arbeit mit Netzhautauffälligkeiten unterstützend dienen. Auch werden grobe Richtlinien bezüglich der Frage, in welchem Zeitfenster der Patient an einen Augenarzt verwiesen werden kann, angeboten. Letztlich soll die Qualität des optometrischen Screenings gesteigert werden. red